Der Bericht des Revisionsamtes vom 17.09.2015 über die Prüfung im Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Sondernutzungen sowie Aufmaße auf Bergkirchweih und Märkten - (Nr. 12/2015) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes vom 30.09.2015 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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