Betreff
Fraktionsantrag Nr. 084/2015 der SPD-Stadtratsfraktion: Beitritt Bündnis "kommunen für biologische Vielfalt"
Vorlage
31/069/2015
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen tritt ab dem 01.01.2016 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ bei.

 

Der Fraktionsantrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 084/2015 ist bearbeitet

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Historie:

      Gemeinsam mit der Agenda 21 wurde bei der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 die Konvention für die biologische Vielfalt verabschiedet. Der rapide Verlust der Biodiversität kann neben dem Klimawandel als eine der größten ökologischen Herausforderungen in der Geschichte der Menschheit betrachtet werden.

      Die biologische Vielfalt umfasst vier verschiedene Ebenen: die Vielfalt aller Gene innerhalb einer Art und eines Ökosystems, die Vielzahl an Arten in einem Ökosystem, die Vielfalt an Lebensräumen und Ökosystemen sowie die Vielfalt realisierter ökologischer Funktionen und Prozesse im Ökosystem.

      Die Bundesregierung stellte im November 2007 die Nationale Biodiversitätsstrategie vor, siehe: http://www.biologischevielfalt.de/

      Der Bayerische Ministerrat hat 2008 eine Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern (Bayerische Biodiversitätsstrategie), unter dem Motto "Natur. Vielfalt. Bayern." beschlossen. Die Bayerische Biodiversitätsstrategie hat vier zentrale Ziele:

     Sicherung der Arten- und Sortenvielfalt,

     Erhaltung der Vielfalt der Lebensräume,

     Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit von Wanderbarrieren wie Straßen, Schienen und Wehre,

     Vermittlung und Vertiefung von Umweltwissen.

 

      Die Vereinten Nationen beschlossen am 22. Dezember 2010, die Jahre 2011 bis 2020 zur UN Dekade der Biodiversität zu erklären.

      Zur verstärkten Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsziele hat die Bayerische Staatsregierung ressortübergreifend das Programm „NaturVielfaltBayern (Biodiversitätsprogramm Bayern 2030)“ erarbeitet und am 29.Juli 2014 beschlossen, siehe www.naturvielfalt.bayern.de/strategie/index.htm

      Die Stadt Erlangen schloss sich im Mai 2010 der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ an mit Handlungsappellen in den Bereichen Grünflächen im Siedlungsbereich, Arten- und Biotopschutz, Nachhaltige Nutzung sowie Bewusstseinsbildung und Kooperation. Viele Initiativen um den Erhalt und die Optimierung der biologischen Vielfalt wurden seither im Stadtgebiet realisiert, teilweise cofinanziert durch staatliche Fördergelder wie das Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm oder die staatlichen Landschaftspflege-Richtlinien. So wurden beispielsweise mehrere Gewässerabschnitte renaturiert (Erlengraben, Bimbach, Röttenbach). Auch der Artenschutz für einzelne Tiergruppen wie z.B. Fledermäuse oder für die an Gebäuden brütenden Vogelarten wird derzeit verstärkt wahrgenommen.

      Das bundesweit agierende Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. hat seinen Sitz in Radolfzell am Bodensee. http://www.kommbio.de/home/. 107 Kommunen sind bundesweit beigetreten, davon 21 aus Bayern, davon 4 aus Mittelfranken (Ansbach, Langenzenn, Nürnberg, Schwabach).Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Das Bündnis fördert und fordert Kommunen bei der Umsetzung konkreter Aufgaben und Ziele: 

1.   Informationsaustausch:

      Gegenseitige fachliche Unterstützung und Beratung; Vernetzung von Akteuren; Sammlung und Herausgabe von Best-Practice-Beispielen und Handlungsanleitungen; Internetplattform; Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis; Organisation von Kongressen etc.

2.   Öffentlichkeitsarbeit:

      Bekanntmachen des Themas Biologische Vielfalt in der Öffentlichkeit und in der eigenen Verwaltung; Engagement der aktiven Kommunen in der Öffentlichkeit lokal und überregional sichtbar machen; Herausgabe von Broschüren; Konzeptionierung von Ausstellungen etc.

3.   Politische Lobbyarbeit:

      Vertretung der Interessen der Kommunen gegenüber Bund, Ländern und der europäischen Ebene bei der Entwicklung übergeordneter Rahmenbedingungen (Gesetzgebung, Fördertitel, Normen etc.); Formulierung gemeinsamer Positionen und Stellungnahmen gegenüber Bund, Ländern und EU; Herausgabe von Pressemitteilungen; Vertretung des Bündnisses bei nationalen und internationalen Veranstaltungen etc.

4.   Gemeinsame Umsetzungsprojekte:

      Initiierung von gemeinsamen Aktionen und Projekten, z. B. Kooperationsprojekte im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt; Initiierung von Forschungsprojekten, etc.

 

      Der Jahresbeitrag beträgt für Erlangen derzeit 600 EURO / jährlich. Im Hinblick auf das fortgeschrittenen Jahr 2015 wird ein Beitritt zum 01.01.2016 für sinnvoll erachtet.

      Bei einer referatsübergreifenden Intensivierung der Zusammenarbeit müssen zusätzliche Projektmittel bereitgestellt werden.

 

 

      Derzeit, auch für Nichtmitglieder, verfügbare Informationen finden sich auf der Homepage des Vereins und den Mitgliedskommunen wie z.B.  www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/siedlung/Broschuere_AusstellungStadtnatur_web.pdf oder www.kommbio.de/projekte/projekt/naturerlebnisfeld-reutgraben/?no_cache=1

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die referatsübergreifende Zusammenarbeit mit der städt. Liegenschaftsverwaltung, der Abt. Stadtgrün und der Landwirtschaftsverwaltung soll ausgebaut werden.

 

Die Zusammenarbeit mit den lokalen Naturschutzverbänden wird fortgesetzt und intensiviert. Die gemeinsamen Tätigkeitsfelder der Verwaltung mit den örtlichen Verbänden sind in der Verwaltungsvorlage zur Bezuschussung der Verbände (16. Juni 2015) beschrieben.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

600 €/jährlich für den Mitgliedsbeitrag

bei Sachkonto:      542981

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

einzelfallbezogen; derzeit nicht bezifferbar€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage_SPD-Fraktionsantrag Nr. 084/2014 vom 19.05.2015