Der Bericht des Revisionsamtes vom 31.08.2015 über die Prüfung im Bürgeramt - Abteilung Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen - (Nr. 08/2015) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Das Bürgeramt hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Bürgeramt umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Bürgeramtes.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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