1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Das Stadtjugendamt
hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den
wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Stadtjugendamt umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Stadtjugendamtes.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
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