1. Der
Vorentwurfsplanung für die Erweiterung der Hortplätze im Kinderhaus
„Storchennest“ in Eltersdorf, Anna-Goes-Str. 13, wird zugestimmt. Sie soll der
Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.
Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungsanträge zu stellen und die baldmöglichste Ausführung der Baumaßnahmen sicher zu stellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der von der Jugendhilfeplanung
festgestellte Bedarf an Hortplätzen im Einzugsgebiet wird durch die Baumaßnahme
gedeckt.
Entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 20.05.2015 (512/010/2015) werden im Kinderhaus
zukünftig 90 Plätze für Kindergarten- und Hortkinder, in der zugehörigen Krippe
weiterhin 12 Kinder betreut werden können.
Die Flächen des Hortbereichs im Kinderhaus erfüllen nach dem Umbau das Raumprogramm
gemäß den Förderrichtlinien (insbesondere sind dann zwei Hauptgruppenräume
vorhanden).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Es wird ein Erweiterungsbau im nördlichen Gebäudebereich realisiert, wobei die bestehende Terrasse teilweise überbaut wird. Bedingt durch eine neue Raumanordnung im Hortbereich im Obergeschoss wird ein neugeschaffener notwendiger Flur erstellt – hierzu sind etliche Umbauarbeiten, sowie Nachrüstungen für einen angepassten Brandschutz (Flucht- und Rettungswege) notwendig. Die bestehende Brandschutzausstattung muss teilweise modifiziert / nachgerüstet werden.
Mit der Maßnahme wird die Auflage der Regierung von Mittelfranken umgesetzt, die den bisherigen Notgruppenbetrieb für bis zu 12 Kinder in der Grundschule nur befristet hingenommen hat.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Während der Bauphase (geplanter
Baubeginn Mai 2016) werden alle Kinder aus den beiden Hortgruppen
übergangsweise in Räumen der Grundschule betreut. Die Nutzungsmöglichkeit wurde
einvernehmlich mit der Schule vereinbart. Auch die Versorgung der Kinder mit
Mittagessen kann direkt in der Schule erfolgen, so dass keine unnötigen
Laufwege entstehen.
Nach dem Abschluss der Baumaßnahme, der für Ende 2016 geplant ist, werden die
Hortkinder dann wieder räumlich in das erweiterte Kinderhaus integriert.
Diese Planung erfolgte in Abstimmung und mit Zustimmung der Regierung von Mittelfranken
als zuständiger Aufsichtsbehörde.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
370.000
€ |
bei
IPNr.: 365B.407 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
ca.
100.000 € |
bei
Sachkonto 365C.404ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365B.407
bzw. im Budget auf Kst/KTr/SK
sind nicht vorhanden
Die vorliegende Kostenschätzung beläuft sich auf 370.000 € Baukosten. Gegenüber der ersten Grobschätzung ist dies eine Mehrung von 20.000 €, die den oben genannten brandschutzrechtlich erforderlichen baulichen Eingriffen geschuldet sind. In der weiteren Ausarbeitungsphase des Entwurfs werden die Kosten konkretisiert. Im Haushalt vorgesehen sind zum jetzigen Zeitpunkt 50.000 € (2015) und 300.000 € (2016).
Der Differenzbetrag wird vom Gebäudemanagement im Zuge der Nachmeldung zum Haushalt eingebracht.
Anlagen: Lageplan, Grundriss Erdgeschoss, Obergeschoss und Schnitt