Betreff
Dauerhafte Bereitstellung der von der Freien Waldorfschule vollständig zu erstattenden Personalressourcen für die Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für offene Ganztagsschule (oGTS) an der Freien Waldorfschule ab dem Schuljahr 2015/16
Vorlage
11/057/2015
Aktenzeichen
ObM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Vorbehaltlich der Zustimmung zur Vorlage – Nr. 43/019/2015 – in heutiger Sitzung (Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die offene Ganztagsschule (oGTS) an der Freien Waldorfschule ab dem Schuljahr 2015/16) werden folgende, mit StR-Beschluss Vorlagen-Nr. 112/016/2014 geschaffene Stundenkontingente ab dem Schuljahr 2015/16 auf Dauer bereitgestellt und ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung auf Dauer freigegeben, soweit und solange die gesamten Personalkosten von der Freien Waldorfschule getragen werden:

 

  • 2 Stunden/Woche mit Stellenwert EG 13 TVöD für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in (die Umsetzung erfolgt, indem die Besetzungssperre ab dem 01.08.2015 bei PlSt. 4300045 von 9 auf 7 Stunden auf Dauer reduziert wird) und

 

  • 3 Stunden/Woche mit Stellenwert A 7 BayBesG bzw. EG 05 TVöD für eine Verwaltungskraft (die Umsetzung erfolgt, indem die Besetzungssperre ab dem 01.08.2015 bei PlSt. 4300090 von 4,5 auf 1,5 Stunden auf Dauer reduziert wird).

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Volkshochschule wird in die Lage versetzt, die pädagogische Arbeit für die Freie Waldorfschule im Rahmen des aktualisierten Kooperationsvertrages ab dem Schuljahr 2015/16 auf Dauer zu leisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Diese von der Volkshochschule zum Schuljahr 2014/15 errechneten und weiterhin benötigten Planstellenanteile sollen auf Dauer bereitgestellt und zur Besetzung freigegeben werden.

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Volkshochschule Erlangen hat zur Erfüllung der Kooperationsvereinbarung mit der Freien Waldorfschule weiterhin – wie bereits im Schuljahr 2014/15 – einen wöchentlichen Personalbedarf von

-        2,0 Stunden: pädagogische/r Mitarbeiter/in (HPM) und

-        3,0 Stunden: Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM).

 

Die Kosten werden lt. Kooperationsvereinbarung in Vorlage Nr. 43/019/2015 zu 100 % von der Freien Waldorfschule getragen.

 

Die Refinanzierung wird gem. Budgetierungsregeln über das Sachkostenbudget von der Volkshochschule abgewickelt. Das bedeutet für das Jahr 2015: Bei der Budgetabrechnung von Amt 20 ist o.g. Refinanzierung als Mehrertrag zu berücksichtigen. Ab 2016 bedarf es einer Nachmeldung von der Volkshochschule bzgl. dieser Refinanzierung als Einnahmeansatz im Sachkostenbudget der Volkshochschule.

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden