Die Stadtverwaltung informiert die Ortsbeiräte rechtzeitig über alle Maßnahmen, die den Ortsteil betreffen. Es wird nach der bestehenden Satzung der Ortsbeiräte gehandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Ortsbeirat Tennenlohe hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2015 beschlossen, dass der o.g. Antrag durch den Oberbürgermeister in die Gremien eingebracht wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
§ 2 der Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte lautet:
(1)
Der Ortsbeirat kann in allen den Ortsteil betreffenden wichtigen
Angelegenheiten Empfehlungen abgeben und Anträge stellen. Der Stadtrat, der
zuständige beschließende Ausschuss oder die zuständige Dienststelle der
Stadtverwaltung haben diese innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu behandeln.
(2) Die Dienststellen der Stadtverwaltung haben den Ortsbeirat möglichst frühzeitig über alle in seinen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten zu unterrichten.
Satzungen der Stadt Erlangen werden durch die Stadtverwaltung grundsätzlich umgesetzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadtverwaltung informiert die Ortsbeiräte möglichst frühzeitig über alle in seinen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ortsbeirates Tennenlohe v. 02.07.15