Die Stadt Erlangen übernimmt die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (OBB) ausgegebenen Stundensätze für freiberufliche Ingenieur-/ Planungsleistungen als maximale Abrechnungsgrundlage.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns und zur auskömmlichen Honorierung von Planungsleistungen werden die durch die OBB veröffentlichten Stundensätze für nicht preisgebundene, freiberufliche Leistungen als Obergrenze herangezogen. Diese liegen derzeit bei folgenden Werten:
- Auftragnehmer 100,00 EUR/Stunde
- Mitarbeiter (Ing.) 72,00 EUR/Stunde
- Sonstige Mitarbeiter 52,00 EUR/Stunde
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Übernahme der Stundensätze in HOAI- bzw. Werkverträge für Planungsleistungen als verbindliche maximale Abrechnungsgrundlage.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Abrechnung von Zeithonoraren z.B. für besondere Leistungen bei HOAI-Verträgen nach tatsächlich angefallenem und nachgewiesenen Aufwand und den o.g. maximalen Stundensätzen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Schreiben der OBB (AZ IIZ5-4004.1-001/15) vom 22.04.2015