Betreff
Stundensätze für Planungsleistungen
Vorlage
242/100/2015
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen übernimmt die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (OBB) ausgegebenen Stundensätze für freiberufliche Ingenieur-/ Planungsleistungen als maximale Abrechnungsgrundlage.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns und zur auskömmlichen Honorierung von Planungsleistungen werden die durch die OBB veröffentlichten Stundensätze für nicht preisgebundene, freiberufliche Leistungen als Obergrenze herangezogen. Diese liegen derzeit bei folgenden Werten:

 

-       Auftragnehmer               100,00 EUR/Stunde

-       Mitarbeiter (Ing.)             72,00 EUR/Stunde

-       Sonstige Mitarbeiter       52,00 EUR/Stunde

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Übernahme der Stundensätze in HOAI- bzw. Werkverträge für Planungsleistungen als verbindliche maximale Abrechnungsgrundlage.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Abrechnung von Zeithonoraren z.B. für besondere Leistungen bei HOAI-Verträgen nach tatsächlich angefallenem und nachgewiesenen Aufwand und den o.g. maximalen Stundensätzen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Schreiben der OBB (AZ IIZ5-4004.1-001/15) vom 22.04.2015