Betreff
Radweg Sieglitzhof - Buckenhofer Siedlung; CSU-Fraktionsantrag 079/2015
Vorlage
66/085/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage
  1. Die seitens der Verwaltung durchgeführte Antragsprüfung hat ergeben, dass ein Ausbau und einer Asphaltierung des Pfades zwischen Sieglitzhof und Buckenhofer Siedlung nicht sinnvoll ist.
  2. Der CSU-Fraktionsantrag 079/20156 gilt damit als bearbeitet.
  3. Die Beantwortung lt. PV der 6. Sitzung des BWA vom 23.06.2015 ist hiermit erledigt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Fraktionsantrag vom 11.05.2015 soll die Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit einer Asphaltierung einer vorhandenen und genutzten Wegeverbindung zwischen Sieglitzhofer Steg und Buckenhofer Siedlung und deren zeitnahen Umsetzung erfolgen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei der genannten Wegeverbindung handelt es sich um einen "Trampelpfad", der in geringen Teilen aus nicht mehr nach vollziehbaren Gründen asphaltiert ist und dessen Nutzung vom Grundstückseigentümer, der ev.-lutherischen Kirchengemeinde Erlangen wohl geduldet wird. Die seitens der Verwaltung erfolgte Prüfung, wie auch in der AG Radverkehr erfolgte Erörterung hat keine Befürwortung des Antrages ergeben. Voraussetzung für eine öffentliche Wegeverbindung wäre zudem ein ordnungsgemäßer Ausbau.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gründe der Ablehnung:

·         Der Pfad führt ausschließlich über ein privates Grundstück, demzufolge Grunderwerb oder eine dauerhafte Nutzungserlaubnis (Widmung) erforderlich wäre.

·         Die Anbindung erfolgt ausschließlich am Sieglitzhofer Steg an das öffentliche Straßen-und Wegenetz. Die Anbindung in der Buckenhofer Siedlung erfolgt ausschließlich auf privaten Verkehrsflächen der dortigen Wohngebäude, auf denen die erforderliche Anwendung der Straßen- und Wegegesetze nicht möglich ist.

·         Es besteht keine verkehrliche Notwendigkeit der Verbesserung, da das öffentliche Wegenetz im Schwabachgrund mit Anbindung an die Drausnick- und Ritzerstraße in ausreichendem Maße vorhanden ist.

·         Mittel für eine Umsetzung sind nicht vorhanden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        - Fraktionsantrag (Anlage 1)

                        - Protokollvermerk (Anlage 2)

                        - Lageplan (Anlage 3)