Betreff
GW/RW Dechsendorf - Röttenbach, Teilabschnitt Stadtgebiet Erlangen;
hier: DA Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau und Zustimmung zum Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung
Vorlage
66/079/2015/1
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau
Referenzvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Bau des Teilab-schnitts des GW/RW Dechsendorf – Röttenbach auf dem Gebiet der Stadt Erlangen

 

1 Lageplan                             M 1:1000                    Plan-Nr. 2-1510.1-E

1 Höhenplan                           M 1:1000/100             Plan-Nr. 2-1510.3-E

1 Regelquerschnitt                 M 1:50                        Plan-Nr. 2-1510.4-E

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg, eine Sonderbaulastvereinbarung zum Bau des Teilabschnitts auf Erlanger Stadtgebiet des GW/RW Dechsendorf - Röttenbach abzuschließen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der hohen Geschwindigkeiten auf der Staatsstraße St 2259 ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Bau eines separaten GW/RW längs der St 2259 erforderlich. Das Teilstück zwischen Röttenbach und Röhrach ist bereits fer-tiggestellt. Die vorgelegte Planung umfasst den ca. 1000 m langen Teilabschnitt auf dem Gebiet der Stadt Erlangen, der im Rahmen einer noch abzuschließenden Sonderbaulastvereinbarung mit dem Freistaat Bayern vorbehaltlich des vollständig durchgeführten Grunderwerbs und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in 2016 hergestellt werden soll.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des Bebauungsplans BP D 463 – „Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd)“ wurde von der Verwaltung hierfür die Entwurfsplanung erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Die Entwässerung der Verkehrsflächen bleibt unverändert und erfolgt breitflächig über das Bankett und ggfs. über seitliche Entwässerungsgräben.

Der neue GW/RW bindet rechtwinklig an das nordwestliche Teil des Altkirchenweges an. So bleibt an dieser Stelle, an der die beiden Straßenäste des Altkirchenweges in den Kreisverkehr einmünden und künftig zusätzlich noch in diesem Bereich der neue GW/RW anschließt, eine begreifbare Knotenpunktsituation erhalten. Darüber hinaus können durch diese Lösung auch zwei schützenswerte Bäume (Eichen) erhalten bleiben.

Der GW/RW wird mit Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß-/Radweg) ausgeschildert werden. Aufgrund der von der Staatsstraße im Bereich der Einmündung Altkirchweg abgesetzten Lage ist der GW/RA nicht als die Staatsstraße begleitender, sondern als "selbständiger GW/RW" einzustufen. Dies hat zur Folge, dass er in Fahrtrichtung Röhrach formell als nicht benutzungspflichtig bzgl. der Staatstraße anzusehen ist. Trotz dieser Situation wird aber auch in Richtung Röhrach ein hoher Benutzungsgrad gegeben sein, da der GW/RW aufgrund der Verkehrs-situation auf der Staatsstraße zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Fußgänger und Radfahrer beitragen wird.

Der GW/RW wird nicht beleuchtet.

Zur Realisierung des Projekts ist mit dem Freistaat Bayern eine entsprechende Sonderbau-lastvereinbarung abzuschließen. Wesentliche Eckpunkte dieser Vereinbarung sind:

-     Planung und Bau des GW/RW auf dem Erlanger Stadtgebiet durch die Stadt Erlangen

-     Durchführung des Grunderwerbs durch die Stadt Erlangen

-     Nach Abschluss der Bauarbeiten geht die Straßenbaulast mit Verkehrsfreigabe auf den            Freistaat Bayern über

-     Ein besonderes Widmungsverfahren ist nicht erforderlich. Mit der Verkehrsübergabe wird         der GW/RW unselbstständiger Bestandteil der Staatsstraße.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen und die Maßnahme vor-behaltlich des vollständig durchgeführten Grunderwerbs und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in 2016 zu realisieren.

Für die Maßnahmen soll ein Zuwendungsantrag für das Förderprogramm „"Kommunale
Sonderbaulast an Staatsstraßen" gestellt werden. Mit einer Förderung in Höhe von 70 – 80 % der zuwendungsfähigen Kosten ist zu rechnen. Damit die Realisierung des Projekts aus förder-technischer Sicht in 2016 möglich wird, wurde der Zuwendungsantrag fristgerecht zum 01.09.2015 bei der Regierung von Mittelfranken vorgelegt.

 

4.   Ressourcen

Investitionskosten:

Baukosten                                          ca. 260.000 €
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen  ca. 100.000 €
Grunderwerb                                      ca.   75.000 €

 

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

 

Folgekosten

Es entstehen keine Folgekosten, da nach Abschluss der Bauarbeiten die Straßenbaulast auf den Freistaat Bayern übergeht.

 

Korrespondierende Einnahmen

Die Maßnahme soll aus dem Programm „Förderprogramm „Kommunale Sonderbaulast an Staatsstraßen“ gefördert werden. Mit einer Förderrate in Höhe von
70-80% der zuwendungsfähigen Kosten ist zu rechnen.

 

Weitere Ressourcen

 

 

      Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind derzeit nicht vorhanden. Im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2016 sind bei                       IP-Nr. 541.839 „Geh-/Radweg Dechsendorf – Röttenbach“ HH-Mittel für die Jahre                         2016/2017 in Höhe von insgesamt 360.000 € beantragt.

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                                    7.09.2015     gez. i.A. Grasser

 


Anlagen:        Anlage 1 – Übersichtslageplan

                        Anlage 2 – Lageplan (Teil 1 + 2)

                        Anlage 3 – Höhenplan

                        Anlage 4 – Regelquerschnitt