Vorbehaltlich der Zustimmung zur Vorlage Nr. 43/021/2015 (Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlanger Schulen ab dem Schuljahr 2015/16 (mit den für das Schuljahr 2015/16 genannten Plandaten als Grundlage für diesen Beschluss)) werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2016
· 0,5 Planstellen mit Stellenwert EG 13 für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in (HPM) mit Stundensperrung ab dem Schuljahr 2015/16 bzw. dem 01.10.2015 in Höhe von 16 Stunden/Woche (entspricht 3,5 Stunden/Woche) geschaffen und
· zusätzlich 1,5 Stunden/Woche ab dem Schuljahr 2015/16 bzw. dem 01.10.2015 mit Stellenwert A 7 BayBesG bzw. EG 05 TVöD für eine Verwaltungskraft (OPM) ohne Termin auf der 0,5-Planstelle 4300095 gewährt, so dass die Stundensperrung nur noch bei 10,0 Stunden liegt
und ab dem 01.10.2015 zur Besetzung mit kw-Vermerk ohne Termin freigegeben.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 wird die von der Volkshochschule für die o. g. Aufgabe erhobene Verwaltungskostenpauschale als teilweise Refinanzierung der Personalkosten herangezogen und vom Sachkostenbudget der Volkshochschule jährlich an das zentrale Personalkostenbudget übertragen bzw. als Soll vom Personalkostenbudget abgezogen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Volkshochschule wird in die Lage versetzt, ab dem 01.10.2015 die Lernförderung für die aktuell über Amt 50 einbezogenen Erlanger Schulen (auf die Beschlussvorlage von Amt 50 „Weiterführung und Erweiterung des Modellversuchs Optimierte Lernförderung im Schuljahr 2015/16 ff.“, für den 6. Oktober 2015 im Sozial- und Gesundheitsausschuss wird insoweit ebenfalls verwiesen) mit zusätzlichen Wochenstunden pädagogisch zu planen und zu organisieren sowie die Dozenten und Bildungsangebote zu verwalten. Dies gilt so lange, wie die Volkshochschule als Kooperationspartner für die o.g. Schulen ausgewählt wird. Es wird daher an den o.g. Stellen ein kw-Vermerk ohne Termin angebracht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die laut Antrag benötigten und von der Organisation errechneten Planstellen(anteile) sollen beschlossen und baldmöglichst besetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Da die erhöhten Personalressourcen zur Vorbereitung und Durchführung der optimierten Lern-förderung an Erlanger Schulen bereits ab September 2015 gebraucht werden, ist für die bereits für den Stellenplan 2016 gestellten Anträge (in der gedruckten Fassung der Sammlung aller Stellenplananträge bei Referat IV unter Positionen 27 und 28 auf Seite 133, wobei bei Position 27 die Sperre von 0,397 (= 4,0 Stunden) auf 0,41 (= 3,5 Stunden) zu berichtigen ist) dieser vorgezogene Stellenplanbeschluss erforderlich (Eilbedürftigkeit).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Volkshochschule Erlangen hat zur pädagogischen und verwaltungsmäßigen
Planung und Organisation der optimierten Lernförderung ab dem Schuljahr 2015/16
einen zusätzlichen wöchentlichen Personalbedarf von
-
3,5 Stunden: pädagogische/r Mitarbeiter/in (HPM) und
-
1,5 Stunden: Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM).
Die Personaldurchschnittskosten (basierend auf Zahlen von
2014) wurden von der Volkshoch-schule in der o. g. Vorlage bereits dargestellt.
Danach verbleibt ein zusätzlicher (schul-)jährlicher
Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 4.900,00 EUR (bezogen auf 3,5 Stunden/Woche
für eine/n pädagogische/r Mitarbeiter/in (HPM); mit Beihilfe und Versorgungskosten).
Dieser kommt zum bisherigen (schul-) jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von
ca. 42.430,00 EUR noch hinzu (Zahlen aus
2014).
Das Personalkostenbudget ist daher ab dem 01.10.2015 auf
Dauer zu erhöhen. Von Oktober bis Dezember 2015 um ca. 1.250,00 EUR
Personalkosten (zzgl. evtl. tariflicher bzw. beamten-rechtlicher Anpassungen).
Die zusätzlichen Personalkosten von September 2015 i. H.
v. ca. 420,00 EUR sind aus dem
Sachkostenbudget der Volkshochschule zu begleichen.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 besteht eine jährliche
Refinanzierungsmöglichkeit in Höhe von 10% der Fördermittel (Betrag abhängig
von der Zahl der Förderanträge, ca. 3.700,00 € zusätzlich für 2015/16), die Volkshochschule als Verwaltungskostenpauschale
vereinnahmt und die vom Sachkostenbudget der Volkshochschule jährlich an das zentrale
Personalkostenbudget übertragen werden (siehe auch Vorlage Nr. 43/021/2015,
Ziff. II/4. Ressourcen).
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
belasten
ab Oktober 2015 das zentrale Personalkostenbudget;
Refinanzierung
durch Sachkostenbudget von Amt 43 anteilig wie oben beschrieben.