Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Ausschreibung und Auftragsvergabe die Möglichkeit des Handyparkens auf alle Kurzparkzonen im Stadtgebiet auszuweiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Ausweitung des Handyparkens auf das gesamte Stadtgebiet soll das Parken in sämtlichen Kurzparkzonen einfacher und bürgerfreundlicher werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ausweitung der Möglichkeit Parkgebühren per Handy zu entrichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Durch entsprechende Kennzeichnungen der Kurzparkzonen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 27. Mai 2009 wurde auf dem Parkplatz Theaterplatz, dem Parkplatz hinter dem Bahnhof sowie im dortigen Parkhaus das Handyparken eingeführt. Der offizielle Start des Handyparkens auf den insgesamt rd. 2.100 Stellplätzen war am 1. Oktober 2009. Seit dieser Zeit nutzen monatlich im Parkhaus Innenstadt um die 30 %, auf dem Parkplatz hinter dem Bahnhof etwa 24 % sowie auf dem Parkplatz Theaterplatz zirka 15 % aller Parker das Handyparken. Auf das als Anlage beigefügte Diagramm mit den monatlichen Nutzerzahlen aus den Jahren 2010 bis 2014 wird verwiesen.
Die vom Handyparkanbieter bereits im Jahre 2009 prognostizierte Steigerung der
Parkeinnahmen hat sich bewahrheitet. Trotz monatlicher Ausgaben, die die Stadt
Erlangen an den Handyparkanbieter vertragsgemäß leisten muss, haben sich die
Einnahmen an Parkgebühren in den vergangenen Jahren stetig erhöht.
Als Begründung ist unter anderem festzuhalten, dass viele Nutzer des
Handyparkens den angebotenen Service des "Nachlösens" nutzen. Dies
bedeutet, dass der Nutzer einige Minuten vor Ablauf der Parkzeit durch eine SMS
erinnert wird und gleichzeitig die Möglichkeit nutzen kann, die bezahlte
Parkzeit per Handy bis zur festgesetzten Höchstparkzeit zu verlängern.
Dieser Personenkreis müsste ohne Handyparken erneut zum Parkscheinautomaten
laufen und dort einen neuen Parkschein lösen, was jedoch erfahrungsgemäß nur
wenige taten und darauf hofften, keine gebührenpflichtige Verwarnung zu
erhalten
Im Rahmen einer routinemäßigen Prüfung des Amtes 32 erfolgte
durch das Revisionsamt die Aufforderung, die Vergabe des Handyparkens neu
auszuschreiben, da der im Jahre 2009 mit dem Handyparkanbieter abgeschlossene
Vertrag nur befristet gültig ist. Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt
die Verwaltung aufgrund des großen Zuspruchs der Nutzer, das Handyparken auf
alle gebührenpflichtigen Kurzparkzonen im gesamten Stadtgebiet auszuweiten.
Dies würde bedeuten, dass das Handyparken künftig an allen 90 Parkscheinautomaten
mit insgesamt etwa 3.200 Stellplätzen möglich wäre. In dieser Zahl enthalten
sind auch die drei vom SG 32-1 verwalteten Parkplätze des Klinikums an der
Vierzigmannstraße, nördlich des Maximiliansplatzes sowie der Parkplatz
Frauenklinik. Eine positive schriftliche Äußerung des Klinikums liegt vor. Eine
ordnungsgemäße Abrechnung mit dem Klinikum ist durch die Vergabe verschiedener
Kurzwahlnummern für die einzelnen Parkplätze gegeben.
Hinsichtlich der Überwachung der Parkzeit durch die
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung
sind hier keine negativen Erfahrungen bekannt.
Die Kosten für die Umrüstung der dort genutzten Geräte bei Einführung eines
flächendeckenden Handyparkens sind vom Handyparkanbieter zu übernehmen, was
Bestandteil der Ausschreibung wäre. Ebenso müssten die Kosten für die
zusätzliche Beschilderung übernommen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die damalige Entscheidung des Stadtrats zur Einführung des Handyparkens positiv entwickelt hat. Dies belegen sowohl die guten Erfahrungen als auch die oben geschilderten Sachverhalte. Auf Grund des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass die Nutzung des Handyparkens auch in Zukunft eine weitere Steigerung erfahren wird. Die Ausweitung des Handyparkens auf das gesamte Stadtgebiet ist deshalb eine logische Konsequenz der in 2009 getroffenen Entscheidung. Die Ausschreibung wird nach Beschlussfassung durchgeführt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Diagramm Nutzerzahlen Handyparken