1.    Die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Mönaustraße im Bereich der Erlanger Standardlösung für die bauliche Bevorrechtigung des Fußgänger- und Radverkehrs an Überquerungsstellen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Der Antrag mit der laufenden Nummer 4 aus der Bürgerversammlung Kosbach / Häusling / Steudach vom 24. März 2015 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Bürgerversammlung Kosbach / Häusling / Steudach vom 24. März 2015 wurde beantragt, an der östlichen Ausfahrt des Rudeltplatzes im Bereich der dort befindlichen Erlanger Standardlösung für die bauliche Bevorrechtigung des Fußgänger- und Radverkehrs an Überquerungsstellen (vgl. Anlage 1) eine „Barriere“ für Radfahrer zu errichten. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass es an beschriebener Stelle immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Kfz-Verkehr käme.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Erlanger Standardlösung für die bauliche Bevorrechtigung des Fußgänger- und Radverkehrs an Überquerungsstellen wurde an der Mönaustraße mit dem Ansinnen hergestellt, dem Rad- und Fußgängerverkehr bewusst Vorfahrt gegenüber dem Kfz-Verkehr zu gewähren. Die Errichtung der geforderten „Barriere“ würde diesem Ziel widersprechen. Dass der Kfz-Verkehr untergeordnet ist, wird durch die bestehende Beschilderung (VZ 205 - Vorfahrt gewähren) sowie den parallel zur Radfahrerfurt vorhandenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) verdeutlicht. Unfälle zwischen Radfahrern und Kfz sind nicht bekannt.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an beschriebenem Standort ist vorgesehen, auf der rot markierten Radfahrerfurt gut sichtbare Fahrradpiktogramme anzubringen (vgl. Beschlussvorlage 32-1/023/2015 und Anlage 2). Zusätzlich wird im Einfahrtsbereich zum Rudeltplatz eine Schildertafel installiert, die die verkehrsrechtliche Beschilderung als Fußgängerzone mit Zusatz „Radfahrer frei“ verdeutlichen soll (vgl. Fotomontage in Anlage 3).

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   660290 / 54121066 / 522102

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Erlanger Standardlösung für die bauliche Bevorrechtigung des Fußgänger- und Radverkehrs an Überquerungsstellen

Anlage 2: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Anbringung von Fahrradpiktogrammen auf der Radfahrerfurt im Bereich der Standardlösung

Anlage 3: Fotomontage der Schildertafel Fußgängerzone „Radfahrer frei“ im Einfahrtsbereich auf den Rudeltplatz