Betreff
Fraktionsantrag Nr. 089/2015 der Fraktion Erlanger Linke vom 05.06.2015: Wiederverwendung von "Schrott" ermöglichen
Vorlage
772/009/2015
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Wiederverwendung von gebrauchs- und funktionstüchtigen Elektrogeräten wird derzeit versuchsweise durch je einen vor den Wertstoffhöfen (Umladestation Erlangen und Deponie Medbach) des ZVA ER / ERH aufgestellten und gekennzeichneten Container, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Möglichkeiten, gefördert.
Der Fraktionsantrag der Fraktion Erlanger Linke Nr. 032/2015 ist damit abschließend bearbeitet.

 


     Der Fraktionsantrag zielt auf eine erhöhte Wiederverwendung von „Elektroschrott“ ab und schlägt zur Umgehung der Abfalleigenschaft ein Verfahren zum Verschenken der Gegenstände mittels entsprechender Formulare vor.


Inzwischen bestätigt eine Auskunft des StMUV die bisherige Rechtsauffassung, dass eine Entnahme von als Abfall an den öffentlichen Entsorgungsträger entsorgten Elektrogeräten nicht möglich ist. Sie bestätigt ebenfalls, dass gebrauchsfähige Elektronikgeräte, die der Besitzer nicht mehr nutzt, deren er sich aber auch nicht als Abfall entledigen will, von ihrem Besitzer als gebrauchte Geräte zum Zweck der Weiterverwendung an Dritte verkauft oder auch unentgeltlich übergeben werden können.
Zur Förderung dieser Möglichkeit der Weiterverwendung solcher gebrauchs- und funktionsfähiger Elektronikgeräte können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsprechend gekennzeichnete Behälter aufstellen und die dort gesammelten Geräte an interessierte Dritte zur weiteren Nutzung weitergeben.

Eine solche Probekampagne - die Aufstellung von gekennzeichneten Containern für gebrauchsfähige Elektrogeräte „weiße Ware“ -  wird derzeit an zwei Wertstoffhöfen des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft (Umladestation Erlangen und Deponie Medbach) in Zusammenarbeit mit der GGFA Erlangen und der Laufer Mühle durchgeführt. Diesem Ergebnis sind Recherchen des ZVA zur möglichen Kooperation mit verschiedenen regionalen gemeinnützigen Betrieben und des von diesen gesehenen Bedarfes vorausgegangen.
Die genannten Einrichtungen geben die gebrauchsfähigen Geräte je nach Bedarf vorwiegend an bedürftige Menschen zum Zwecke der Weiterverwendung weiter.


Das beschriebene Vorgehen stellt in der Abfallhierarchie die Stufe Wiederverwendung dar und ermöglicht neben der Nachverfolgung dessen, was mit den Elektrogeräten passiert, einen geordneten Ablauf bedarfsgerechter Wiederverwendung.


Neben dieser neuen zusätzlichen Wiederverwendungsmöglichkeit für gebrauchsfähige Elektrogeräte können die Bürgerinnen und Bürger die bereits vorhandenen Abgabe- und Erwerbsmöglichkeiten über die Gebrauchtwarenhäuser der GGFA in Erlangen und der Laufer Mühle im Landkreis ERH sowie die Tauschbörse im städtischen Online-Angebot nutzen.
Ungeachtet dessen stehen einer Weitergabe zur weiteren Benutzung von gebrauchsfähigen Gegenständen von Besitzer zu neuem Nutzer alle diesbezüglichen Medien, Plattformen usw. offen.

Für darüber hinausgehende Maßnahmen zur Wiederverwendung gebrauchsfähiger Elektronikgeräte sieht die Verwaltung derzeit weder Bedarf noch Möglichkeit. Die zur Verfügung stehenden Wiederverwendungsmöglichkeiten können durch intensive Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer intensiveren Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger erneut beworben werden.

 

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 089/2015