Die Wiederverwendung von gebrauchs- und funktionstüchtigen
Elektrogeräten wird derzeit versuchsweise durch je einen vor den Wertstoffhöfen
(Umladestation Erlangen und Deponie Medbach) des ZVA ER / ERH aufgestellten und
gekennzeichneten Container, zusätzlich zu den bereits vorhandenen
Möglichkeiten, gefördert.
Der Fraktionsantrag der Fraktion Erlanger Linke Nr. 032/2015 ist damit
abschließend bearbeitet.
Der Fraktionsantrag zielt auf eine erhöhte Wiederverwendung von „Elektroschrott“ ab und schlägt zur Umgehung der Abfalleigenschaft ein Verfahren zum Verschenken der Gegenstände mittels entsprechender Formulare vor.
Inzwischen bestätigt eine Auskunft des StMUV die bisherige Rechtsauffassung,
dass eine Entnahme von als Abfall an den öffentlichen Entsorgungsträger
entsorgten Elektrogeräten nicht möglich ist. Sie bestätigt ebenfalls, dass
gebrauchsfähige Elektronikgeräte, die der Besitzer nicht mehr nutzt, deren er
sich aber auch nicht als Abfall entledigen will, von ihrem Besitzer als gebrauchte
Geräte zum Zweck der Weiterverwendung an Dritte verkauft oder auch
unentgeltlich übergeben werden können.
Zur Förderung dieser Möglichkeit der Weiterverwendung solcher gebrauchs- und
funktionsfähiger Elektronikgeräte können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
entsprechend gekennzeichnete Behälter aufstellen und die dort gesammelten
Geräte an interessierte Dritte zur weiteren Nutzung weitergeben.
Eine solche Probekampagne - die Aufstellung von gekennzeichneten Containern für
gebrauchsfähige Elektrogeräte „weiße Ware“ -
wird derzeit an zwei Wertstoffhöfen des Zweckverbandes für
Abfallwirtschaft (Umladestation Erlangen und Deponie Medbach) in Zusammenarbeit
mit der GGFA Erlangen und der Laufer Mühle durchgeführt. Diesem Ergebnis sind
Recherchen des ZVA zur möglichen Kooperation mit verschiedenen regionalen
gemeinnützigen Betrieben und des von diesen gesehenen Bedarfes vorausgegangen.
Die genannten Einrichtungen geben die gebrauchsfähigen Geräte je nach Bedarf
vorwiegend an bedürftige Menschen zum Zwecke der Weiterverwendung weiter.
Das beschriebene Vorgehen stellt in der Abfallhierarchie die Stufe
Wiederverwendung dar und ermöglicht neben der Nachverfolgung dessen, was mit
den Elektrogeräten passiert, einen geordneten Ablauf bedarfsgerechter Wiederverwendung.
Neben dieser neuen zusätzlichen Wiederverwendungsmöglichkeit für
gebrauchsfähige Elektrogeräte können die Bürgerinnen und Bürger die bereits
vorhandenen Abgabe- und Erwerbsmöglichkeiten über die Gebrauchtwarenhäuser der
GGFA in Erlangen und der Laufer Mühle im Landkreis ERH sowie die Tauschbörse im
städtischen Online-Angebot nutzen.
Ungeachtet dessen stehen einer Weitergabe zur weiteren Benutzung von
gebrauchsfähigen Gegenständen von Besitzer zu neuem Nutzer alle diesbezüglichen
Medien, Plattformen usw. offen.
Für darüber hinausgehende Maßnahmen zur Wiederverwendung gebrauchsfähiger
Elektronikgeräte sieht die Verwaltung derzeit weder Bedarf noch Möglichkeit.
Die zur Verfügung stehenden Wiederverwendungsmöglichkeiten können durch
intensive Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer intensiveren Nutzung durch
die Bürgerinnen und Bürger erneut beworben werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 089/2015