Betreff
Fraktionsantrag Nr. 103/2015 - Entwicklung eines Mathematik-Förderunterrichts für von Dyskalkulie betroffene Kinder
Vorlage
511/026/2015
Aktenzeichen
IV/51/511/SW009
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, ein Förderkonzept zu erarbeiten und dabei auch Maßnahmen für den vorschulischen Bereich zu entwickeln.

2. Dieses Konzept soll als Pilotprojekt an zunächst drei Grundschulen erprobt werden.

3. Zu gegebener Zeit wird den beiden Ausschüssen (Bildungsausschuss, Jugendhilfeausschuss) erneut berichtet.

4. Die zusätzlichen Finanzmittel sind in die HH-Beratungen 2016 einzubringen.

            5. Der Fraktionsantrag Nr. 103/2015 ist damit abschließend bearbeitet.


 

Sachbericht:

      Das Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen ist Aufgabe der Schule. Kinder mit Problemen beim Erlernen dieser Kulturtechniken sind in der schulpsychologischen Praxis häufig vertreten. Während für Schülerinnen und Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwäche Förderkonzepte durchgeführt werden, und offizielle Rücksichtnahme erlaubt bzw. geboten ist, trifft dies bei der Rechenschwäche nicht zu. Es gibt im schulischen Bereich zwar auch Förderstunden im mathematischen Bereich, die jedoch allgemein angelegt sind und nicht auf individuellen Förderplänen beruhen. Auch die Möglichkeit der Zurückhaltung bei der Benotung, so wie bei Lese- und Rechtschreibschwäche/ -störung möglich, sieht die Schule bei Rechenschwäche/ -störung nicht vor.

      Der Anteil von Grundschulkindern mit einer Rechenstörung/ Dyskalkulie, die dringend einer besonderen Förderung bedürfen, beträgt zwischen 3 bis 8%. Kinder leiden unter den Misserfolgen, Eltern verzweifeln und Kinder verlieren den Glauben an sich. Es droht eine seelische Behinderung, die über § 35a SGB VIII in Form einer Einzelhilfe (Dyskalkulie-Therapie) einen Leistungsanspruch gegenüber der öffentlichen Jugendhilfe nach sich ziehen könnte. Eltern wie Kinder haben, bis es soweit kommt, einen langen Leidensweg hinter sich.

      Mit dem Förderprogramm sollen Kinder mit Rechenschwäche/ Rechenstörung frühzeitig unterstützt und gefördert werden und so für einen Großteil der Zielgruppe eine später eventuell notwendige Dyskalkulie-Therapie vermieden werden.

 

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Kinder mit einer Teilleistungsstörung Rechenschwäche/ Rechenstörung sollen ab der 2. Klasse mit einem speziellen Programm  (40 bis 60 Stunden Förderung je Kind) gefördert werden. Es werden die mathematischen Kompetenzen erweitert  und dadurch das Risiko einer drohenden seelischen Behinderung abgewendet bzw. minimiert.

                  Die Maßnahmen im vorschulischen Bereich sollen dazu beitragen, präventiv zu wirken, um so die Startvoraussetzungen für die Kinder  im Bereich Mathematik insgesamt zu verbessern.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll im Zusammenwirken mit dem Staatlichen Schulamt, der Beratungsrektorin und der Integrierten Beratungsstelle des Jugendamtes  ein Programm  für die Grundschulen konzipiert werden.

Die Beratungsstelle wird in Zusammenarbeit mit der Abt. Kindertageseinrichtung geeignete Förderangebote für den vorschulischen Bereich zusammenstellen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Programm  wird zunächst an drei Grundschulen, i.d.R. Einstieg am Anfang des Schuljahrs für Zweitklässler, unterrichtsbegleitend erprobt und die Ergebnisse evaluiert. Das zweite Schulhalbjahr 2015/ 16 dient hierbei der Vorbereitungsphase mit Weiterqualifizierung der Lehrkräfte und Feststellung des besonderen  individuellen Bedarfs. Mit Beginn des Schuljahrs 2016/ 17 könnte dann die Förderung mit Schülerinnen und Schüler der zweiten  Klasse starten.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Lehrkräfte, die an dem Modell teilnehmen,  benötigen eine am Modell orientierte Fortbildung, die von der Beratungsrektorin, Frau Neundörfer-Oyntzen und Herrn Meyer, Integrierte Beratungsstellungsstelle, durchgeführt wird. Weiter ist während des gesamten Förderprogramms die Teilnahme an der begleitenden Arbeitsgemeinschaft für fachlichen Input, Supervision und Erfahrungsaustausch verpflichtend. Die Lehrkräfte erhalten für ihre zusätzliche Tätigkeit eine Stundenvergütung, die noch fest zu legen ist, auf Honorarbasis. Die Kosten für die Pilotphase in Höhe von 50.000,00 € beziehen sich auf ein Schuljahr, für den Projektzeitraum also auf die Haushaltsjahre 2016/ 17.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 50.000,00

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 103/2015