1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, ein Förderkonzept zu erarbeiten und dabei auch Maßnahmen für den vorschulischen Bereich zu entwickeln.
2. Dieses Konzept soll als Pilotprojekt an zunächst drei Grundschulen erprobt werden.
3. Zu gegebener Zeit wird den beiden Ausschüssen (Bildungsausschuss, Jugendhilfeausschuss) erneut berichtet.
4. Die zusätzlichen Finanzmittel sind in die HH-Beratungen 2016 einzubringen.
5. Der Fraktionsantrag Nr. 103/2015 ist damit abschließend bearbeitet.
Sachbericht:
Das
Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen ist Aufgabe der Schule.
Kinder mit Problemen beim Erlernen dieser Kulturtechniken sind in der
schulpsychologischen Praxis häufig vertreten. Während für Schülerinnen und
Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwäche Förderkonzepte durchgeführt werden,
und offizielle Rücksichtnahme erlaubt bzw. geboten ist, trifft dies bei der
Rechenschwäche nicht zu. Es gibt im schulischen Bereich zwar auch Förderstunden
im mathematischen Bereich, die jedoch allgemein angelegt sind und nicht auf
individuellen Förderplänen beruhen. Auch die Möglichkeit der Zurückhaltung bei
der Benotung, so wie bei Lese- und Rechtschreibschwäche/ -störung möglich,
sieht die Schule bei Rechenschwäche/ -störung nicht vor.
Der
Anteil von Grundschulkindern mit einer Rechenstörung/ Dyskalkulie, die dringend
einer besonderen Förderung bedürfen, beträgt zwischen 3 bis 8%. Kinder leiden
unter den Misserfolgen, Eltern verzweifeln und Kinder verlieren den Glauben an
sich. Es droht eine seelische Behinderung, die über § 35a SGB VIII in Form
einer Einzelhilfe (Dyskalkulie-Therapie) einen Leistungsanspruch gegenüber der
öffentlichen Jugendhilfe nach sich ziehen könnte. Eltern wie Kinder haben, bis
es soweit kommt, einen langen Leidensweg hinter sich.
Mit
dem Förderprogramm sollen Kinder mit Rechenschwäche/ Rechenstörung frühzeitig unterstützt und gefördert werden
und so für einen Großteil der Zielgruppe eine später eventuell notwendige
Dyskalkulie-Therapie vermieden werden.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Kinder mit einer Teilleistungsstörung
Rechenschwäche/ Rechenstörung sollen ab der 2. Klasse mit einem speziellen
Programm (40 bis 60 Stunden Förderung je
Kind) gefördert werden. Es werden die mathematischen Kompetenzen erweitert und dadurch das Risiko einer drohenden
seelischen Behinderung abgewendet bzw. minimiert.
Die Maßnahmen im vorschulischen Bereich sollen dazu beitragen, präventiv zu wirken, um so die Startvoraussetzungen für die Kinder im Bereich Mathematik insgesamt zu verbessern.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Es soll im Zusammenwirken mit dem
Staatlichen Schulamt, der Beratungsrektorin und der Integrierten
Beratungsstelle des Jugendamtes ein
Programm für die Grundschulen konzipiert
werden.
Die Beratungsstelle wird in Zusammenarbeit mit der Abt. Kindertageseinrichtung geeignete Förderangebote für den vorschulischen Bereich zusammenstellen.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Programm wird zunächst an drei Grundschulen, i.d.R.
Einstieg am Anfang des Schuljahrs für Zweitklässler, unterrichtsbegleitend
erprobt und die Ergebnisse evaluiert. Das zweite Schulhalbjahr 2015/ 16 dient
hierbei der Vorbereitungsphase mit Weiterqualifizierung der Lehrkräfte und
Feststellung des besonderen
individuellen Bedarfs. Mit Beginn des Schuljahrs 2016/ 17 könnte dann
die Förderung mit Schülerinnen und Schüler der zweiten Klasse starten.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Lehrkräfte, die an dem Modell
teilnehmen, benötigen eine am Modell
orientierte Fortbildung, die von der Beratungsrektorin, Frau Neundörfer-Oyntzen
und Herrn Meyer, Integrierte Beratungsstellungsstelle, durchgeführt wird.
Weiter ist während des gesamten Förderprogramms die Teilnahme an der
begleitenden Arbeitsgemeinschaft für fachlichen Input, Supervision und
Erfahrungsaustausch verpflichtend. Die Lehrkräfte erhalten für ihre zusätzliche
Tätigkeit eine Stundenvergütung, die noch fest zu legen ist, auf Honorarbasis.
Die Kosten für die Pilotphase in Höhe von 50.000,00 € beziehen sich auf ein
Schuljahr, für den Projektzeitraum also auf die Haushaltsjahre 2016/ 17.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€
50.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 103/2015