1. Das Modellprojekt "optimierte Lernförderung" wird auch im Schuljahr 2015/2016 weitergeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulen eine Regelung zur Neuordnung der Ausgaben zu erarbeiten. Ziel soll die Deckelung der Ausgaben sein.
2. Dabei wird – zusätzlich zu den 7 bisher beteiligten Schulen – auch die Loschge-Grundschule in das Modellprojekt aufgenommen
3. Die Bemühungen der Stadt Erlangen, auch in Bayern eine korrekte Verteilung der B+T-Bundeserstattungen zu erreichen, sollen intensiv fortgesetzt werden
4. Rechtzeitig vor Ende des Schuljahres 2015/2016 soll eine Evaluation des Modellprojekts durch die VHS unter Mitwirkung der FAU erarbeitet werden, mit deren Hilfe eine Entscheidung zur Frage der dauerhaften Umsetzung vorbereitet werden soll
- Die
Einführung der B+T-Leistungen
In seinem Urteil
vom 9.2.2010 forderte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auf, zur
Sicherstellung des Existenzminimums für Kinder auch die speziellen
Bildungsbedarfe zusätzlich in den SGB II-Regelsätzen zu berücksichtigen. Diesem
Auftrag ist der Gesetzgeber mit dem Gesetz vom 24.3.2011 nachgekommen –
allerdings nicht durch eine betragsmäßige Anhebung der Kinderregelsätze in SGB
II und XII. Statt dessen hat er zur Deckung dieser Regelsatzbedarfe von Kindern
gesonderte Ansprüche auf Bildungs- und Teilhabeleistungen in das Gesetz
aufgenommen, um zielgenaue Sachleistungen anstatt Geldleistungen geben zu
können.
Dabei hatte das
BVerfG noch ausdrücklich betont, dass es sich bei den Bildungsbedarfen von
Kindern um Regelsatzleistungen handelt, deren Kosten im SGB II generell vom
Bund zu finanzieren sind. Aus Gründen der Praktikabilität der Umsetzung vor Ort
sollte nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch dieses sog. Bildungs- und
Teilhabepaket durch die Kommunen ausgeführt werden. Um diese kommunale
Zuständigkeit zu erreichen, entschlossen sich Bund und Länder im
Vermittlungsausschuss dazu, die B+T-Leistungen aus der Kategorie der
Bundesleistungen in die Kategorie der Kommunalen Leistungen zu verschieben –
allerdings bei gleichzeitiger gesetzlicher Sicherstellung einer 100 %-igen
Bundeserstattung für den jeweils in den Kommunen angefallenen B+T-Aufwand (§ 46
Abs. 6 bis 8 SGB II).
- Probleme bei
der gesetzlichen Refinanzierung in Bayern
In der
Zwischenzeit mussten wir leider feststellen, dass der Freistaat Bayern – soweit
bekannt als einziges Bundesland – nicht dazu bereit ist, diese
Bundeserstattungen korrekt und belastungsgerecht (also je nach örtlichem
B+T-Aufwand des Vorjahres) auf die bayerischen Städte und Landkreise zu
verteilen. Vielmehr verteilt Bayern diese B+T-Erstattungen des Bundes nach
einem völlig sachfremden Maßstab (siehe im Einzelnen den heutigen TOP „Petition“).
In der Folge wurden allein in den Jahren 2013 bis 2015 der Stadt Erlangen Bundeserstattungen
in Höhe von ca. 1,3 Mio € vom Freistaat Bayern vorenthalten – während gleichzeitig
z.B. die Stadt München Jahr für Jahr ca. 1,2 Mio € mehr an B+T-Erstattungen vom
Freistaat Bayern ausgezahlt erhält, als überhaupt B+T-Leistungen in München
angefallen sind.
- Lernförderung
in Erlangen
Aufgrund der
uneinsichtigen Haltung des zuständigen Bayerischen Sozialministeriums ist ein
Ende dieser sachfremden und höchst ungerechten Mittelverteilung derzeit nicht
absehbar. Gleichzeitig steigen die Kosten der B+T-Leistungen in Erlangen Jahr
für Jahr spürbar an, weil B+T-Leistungen in Erlangen überdurchschnittlich
intensiv genutzt werden. Dies gilt besonders für den Bereich der Lernförderung
seit im Jahr 2012 der „Modellversuch optimierte Lernförderung“ mit 4 Schulen
gestartet wurde und nunmehr die Ausweitung auf die mittlerweile 8. Schule
ansteht. Diese sehr intensive Nutzung
des Instrumentes Lernförderung führte dazu, dass die Kosten der Lernförderung
in Erlangen den mit Abstand größten – und auch stark anwachsenden – Kostenblock
innerhalb der B+T-Leistungen ausmachen (im Gegensatz dazu ist bundesweit die Lernförderung
der mit Abstand geringste Kostenblock innerhalb der B+T-Leistungen). Der
überdurchschnittlich hohe B+T-Aufwand in Erlangen ist also hauptsächlich durch
die intensive Nutzung und den Erfolg des Modellversuchs optimierte
Lernförderung bedingt.
Dies zeigt sich
deutlich aus der folgenden Aufstellung über Umfang und Entwicklung der
B+T-Leistung „Lernförderung“ im Rahmen des Modellversuchs in den Schuljahren
2012/2013 (zunächst 4, dann 5 beteiligte Schulen), 2013/2014 (6 Schulen) und
2014/2015 (7 beteiligte Schulen):
Schuljahr
2012/2013
|
Anzahl Kinder |
bewilligte Std. pro Woche |
Durchschnittl. Std. pro Kind |
Kosten |
Eichendorffschule |
93 |
186 |
2,00 |
64.120 € |
Ernst-Penzoldt-Mittelschule |
30 |
101 |
3,37 |
35.350 € |
Hermann-Hedenus-Mittelschule |
32 |
81 |
2,53 |
25.110 € |
Werner-von-Siemens-Realschule |
22 |
73 |
3,32 |
24.620 € |
Pestalozzischule |
5 |
71 |
14,20 |
14.200 € |
gesamt |
182 |
512 |
2,81 |
163.400
€ |
Schuljahr
2013/2014
|
Anzahl Kinder |
bewilligte Std. pro Woche |
Durchschnittl. Std. pro Kind |
Kosten |
Eichendorffschule |
84 |
205 |
2,44 |
67.000 € |
Ernst-Penzoldt-Mittelschule |
40 |
91 |
2,28 |
29.980 € |
Hermann-Hedenus-Mittelschule |
35 |
70 |
2,00 |
23.660 € |
Werner-von-Siemens-Realschule |
14 |
59 |
4,21 |
19.180 € |
Pestalozzischule |
44 |
88 |
2,00 |
27.280 € |
Max-und-Justine-Elsner-Schule |
10 |
28 |
2,80 |
9.160 € |
gesamt |
227 |
541 |
2,38 |
176.260
€ |
Schuljahr
2014/2015 (noch nicht abschließend abgerechnet)
|
Anzahl Kinder |
bewilligte Std. pro Woche |
Durchschnittl. Std. pro Kind |
Kosten |
Eichendorffschule |
87 |
290 |
3,33 |
100.960 € |
Ernst-Penzoldt-Mittelschule |
36 |
142 |
3,94 |
49.770 € |
Hermann-Hedenus-Mittelschule |
45 |
135 |
3,00 |
46.710 € |
Werner-von-Siemens-Realschule |
25 |
74 |
2,96 |
25.780 € |
Pestalozzischule |
66 |
160 |
2,42 |
56.040 € |
Max-und-Justine-Elsner-Schule |
17 |
51 |
3,00 |
18.100 € |
Mönauschule |
54 |
128 |
2,37 |
43.460 € |
gesamt |
330 |
980 |
2,97 |
340.820
€ |
Wird der
Modellversuch so wie bisher weitergeführt – und bleibt der Freistaat Bayern
weiterhin bei der nicht sachgerechten Verteilung der Bundeserstattungen – wird
das zwangsläufig mit städtischen Haushaltsmitteln zu deckende Defizit bei den
B+T-Leistungen in Erlangen nicht geringer, sondern von Jahr zu Jahr größer (für
2015 geschätztes Defizit: ca. 530.000 €).
- Grundsatzentscheidung
der Politik gefordert
Aus diesem Grund
bittet die Verwaltung mit dieser Vorlage um die ausdrückliche Zustimmung der
Politik, bzw. des zuständigen Stadtratsgremiums zur Weiterführung des „Modellversuchs
optimierte Lernförderung“ in Erlangen -
trotz der zu erwartenden Belastung für den städtischen Haushalt, weil
das Ziel einer gesetzeskonformen und belastungsgerechten Verteilung der, vom
Bund gezahlten Erstattungsmittel durch den Freistaat Bayern derzeit (noch)
nicht absehbar ist.
Um die Argumente
zu dieser Entscheidung fundiert abwägen zu können, ist jedoch nicht nur ein
Blick auf die Kosten nötig und ausreichend. Vielmehr muss auch der praktische
Nutzen, nämlich die Unterstützung und Hilfe berücksichtigt werden, die die
Schulen im Rahmen des Modellversuchs für ihre Schulkinder aus armen Familien zu
leisten in der Lage sind.
Zu diesem Zweck
wird nachfolgend die organisatorische und rechtliche Struktur des „Modellversuchs optimierte Lernförderung
in Erlangen“ kurz beschrieben.
- Erste
Erfahrungen im Jahr 2011/2012
Bei der Einführung
des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 wurde Nutzung und Wirksamkeit des
neuen Instrumentes „Lernförderung“ in Erlangen besonders aufmerksam beobachtet.
Denn es bestand die Erwartung, dass damit die oft beklagte Benachteiligung von
Kindern aus armen Familien im Bildungssystem zumindest ein Stück weit
ausgeglichen werden könnte.
Die praktischen
Erfahrungen des ersten Jahres waren jedoch sehr ernüchternd: nur geringe
Antragszahlen – noch weniger Bewilligungen – von denen auch nur teilweise
Gebrauch gemacht wurde – und häufige Überforderung der Eltern, sich selbst
einen Nachhilfelehrer suchen zu müssen.
Bei der
Formulierung des gesetzlichen Tatbestandes der Lernförderung hatte nämlich der
Gesetzgeber offenkundig nur die Behebung vorübergehender Schwächephasen in
einzelnen Schulfächern als Normalfall im Auge – also die kurzzeitige
Kostenübernahme für privat organisierte Nachhilfelehrer oder
Nachhilfeinstitute, wie sie bei Kindern aus besser gestellten Familien üblich
und typisch ist. Die bundesweite Fachdiskussion konzentrierte sich seinerzeit
auch eher auf „abwehrende“ Fragestellungen (z.B. Ist ein Bedarf für Nachhilfe
überhaupt nachweisbar und belegbar, bevor ein Halbjahreszeugnis mit
entsprechend vielen 5-ern vorliegt? Ist Lernförderung in solchen Schulen, in
denen ein Durchfallen nicht vorgesehen ist, überhaupt zulässig?).
- Konzept des
„Modellversuchs optimierte Lernförderung“
Gemeinsam mit
Vertretern aller Schularten wurde daraufhin nach Wegen gesucht, wie dieses neue
Instrument wirkungsvoller eingesetzt werden könnte – bei gleichzeitiger Wahrung
der gesetzlichen Vorgaben für die Übernahme der Kosten der Lernförderung (deren
vollständige Erstattung aus dem Bundeshaushalt nach § 46 Abs. 6 bis 8 SGB II
gesetzlich eigentlich garantiert schien). In Anlehnung an die Lösung, die in
der Stadt Hamburg und in einigen anderen Städten entwickelt wurde (und vom Bund
noch problemlos erstattet wird), verständigte man sich auf den „Modellversuch
optimierte Lernförderung“, der mit Zustimmung der staatlichen Schulbehörde und
nach Beschlussfassung der Stadtratsgremien zu Beginn des Schuljahres 2012/2013
mit zunächst 3 Mittel- und 1 Realschule startete.
Inhaltliche
Kernpunkte sind
·
anspruchsberechtigte Kinder mit Förderbedarf
beantragen Lernförderung bei der Schule
·
soweit fachlich begründet, bestätigt die Schule Art
und Umfang des Förderbedarfs in jedem Einzelfall
·
Anträge und Bestätigungen gehen zur Bewilligung an
das Sozialamt (B+T-Stelle)
·
die Schule organisiert in eigener Verantwortung den
Förderunterricht im benötigten Umfang und sorgt für die reibungslose
Integration in den Schulbetrieb
·
die VHS stellt das benötigte zusätzliche und
ausreichend qualifizierte Lehrpersonal
·
die Kosten für dieses Lehrpersonal und für sonst
erforderliche Kosten werden als B+T-Leistungen vom Sozialamt übernommen (und
dort wieder vom Bund vollständig erstattet)
Der Vorteil
dieser Struktur besteht darin, dass
- die
bürokratischen Anforderungen sich für alle Beteiligten auf das unbedingt notwendige
Maß beschränken
- die Schule,
die den Förderbedarf jedes einzelnen Schülers am besten kennt, die zusätzliche
Lernförderung selbst organisieren kann
- dadurch die
Eltern entlastet werden
- die Aufgaben
„Personalbeschaffung“ von der VHS und „Finanzierung“ vom Sozialamt
erledigt werden
Damit steht den
Schulen ein wirksames Mittel zur zusätzlichen Lernförderung für praktisch alle
Kinder aus armen Familien zur Verfügung, das auch sehr flexibel – und
gleichzeitig bürokratiearm – eingesetzt werden kann.
- Antrag der
Loschge-Grundschule
Das gute und
erfolgreiche Funktionieren des „Modellversuchs optimierte Lernförderung“ zeigt
sich auch darin, dass neben den von Anfang an beteiligten 4 Erlanger Schulen
(Eichendorffschule, Ernst-Penzoldt-Schule, Hermann-Hedenus-Schule und
Werner-von-Siemens-Realschule) mittlerweile auch die Pestalozzigrundschule, die
Max-und-Justine-Elsner-Schule sowie die Mönauschule einbezogen sind. Zum
Schuljahresbeginn 2015/2016 hat darüber hinaus die Loschge-Grundschule ihre
Aufnahme für zunächst 16 Schüler beantragt.
In dem
vorgelegten Kurzkonzept beschreibt der Rektor der Loschge-Schule, dass für die
ca. 16 Kinder eine Lernförderung in den Fächern Deutsch und Mathematik in einem
Umfang von ca. 2 – 3 Wochenstunden erforderlich sein wird. Auch die
Loschge-Grundschule beabsichtigt in diesem Projekt mit der VHS zu kooperieren
und die Lernförderung durch die von der VHS vermittelten „Pädagogen in
Bildungsarbeit“ durchführen zu lassen. Bei diesem beantragten Umfang und einer
Vergütung von 10 € pro Stunde werden dafür ca. 14.000 € pro Schuljahr an Kosten
anfallen.
Aufgrund der
positiven Resonanzen aus den bereits am Projekt teilnehmenden Schulen und dem
vorliegenden Antrag auf Notwendigkeit der Förderung der Kinder schlägt die
Verwaltung vor, die Loschge-Grundschule ab dem Schuljahr 2015/2016 mit in das
Projekt aufzunehmen.
- Sich
verändernde Problemlagen in den Schulen
Wesentlich
mitursächlich für die gerade im letzten Schuljahr deutlich angestiegenen Kosten
des Modellversuchs sind jedoch die sich aktuell verändernden Problemlagen, die
von den Schulen im Alltagsbetrieb zu bewältigen sind (und bei deren Bewältigung
das flexible Instrument der Lernförderung sehr hilfreich sein kann):
- In den
letzten beiden Jahren hat sich die Zahl der zugewanderten Kinder (u. a.
auch solche mit Flüchtlingshintergrund) verstärkt. Diese Kinder benötigen
zur Beschulung eine sehr intensive Betreuung, da sie vielfach ohne
Sprachkenntnisse und vorherige Sprachförderung und Sozialisation in den
Grundschulen ankommen und beschult werden müssen
- Sog.
Übergangsklassen für eben diese Kinder gibt es in den Jahrgangsstufen 1
und 2 nicht
- Aufgrund von
nicht besetzten Lehrerstellen auf der einen Seite und dem krankheitsbedingten
Ausfall von Lehrern auf der anderen Seite ist es für die Schulen manchmal
nahezu unmöglich, ein dringend erforderliches Sprachförderangebot durch
staatliches Lehrpersonal vorzuhalten. Gelegentlich ist es deshalb nicht
auszuschließen, dass solche Lücken (die eigentlich mit staatlichem
Lehrpersonal zu füllen wären) im Einzelfall einmal mit B+T-finanzierten
Lernförder-Pädagogen im Interesse der Schulkinder gefüllt werden
- Des Weiteren
kommen im Laufe eines Schuljahres neue Kinder in die Klassen. Aufgrund von
häufig mangelnden Sprachkenntnissen, traumatischen Kriegserfahrungen und
fehlender schulischer Sozialisation sind zusätzliche Förderangebote für
diese „Quereinsteiger“ zwingend erforderlich
- Bereits bei
der Einführung des Modellprojekts zeichnete sich ein generelles Problem
ab: die Anzahl der Transferleistungsempfänger, deren Kinder Lernförderung
in Anspruch nahmen, war wesentlich höher als die, die einen Antrag auf
Lernförderung gestellt hatten. Es gestaltet sich aus unterschiedlichsten
Gründen schwierig und aufwändig alle Eltern, deren Kinder einen
tatsächlichen Förderbedarf haben, zu erreichen und diese zur
Antragstellung zu veranlassen. Insofern nehmen bei der Förderung in
Kleingruppen auch immer wieder Schülerinnen und Schüler teil, die
lediglich mangels Vorliegen eines konkreten Antrages nicht über das
Projekt abgerechnet werden können
Mit Hilfe dieses
– unbürokratisch und in eigener Verantwortung nutzbaren – Instrumentariums der
optimierten Lernförderung war es den beteiligten Schulen jedenfalls ein Stück
weit eher möglich, diese sich verändernden Problemlagen zu bewältigen. Auf der
anderen Seite erklärt sich dadurch auch, dass im Zuge der bisherigen Laufzeit
des Projekts von 2012 bis 2015 die Anzahl der geförderten Kinder „nur“ um 81 %
angewachsen ist, die Kosten des Projekts jedoch (nach derzeitigem Stand)
insgesamt um knapp 109 % angestiegen sind.
- Eckpunkte
für die zukünftige Abwicklung des Modellprojekts
Trotz dieser
nachvollziehbaren Gründe sollten – um die Kostenentwicklung zumindest in gewissem
Maße steuern zu können – Eckpunkte für die Weiterführung des Projekts (ab dem
Schuljahr 2015/2016) festgelegt werden. Dabei hat der Grundsatzbeschluss vom
16.5.2012 mit den dort formulierten Regelungen weiterhin Gültigkeit. Zur
Klarstellung werden folgende Regelungen beschlossen:
Leistungserbringung und Leistungsumfang
- Der Bedarf
an Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II, § 34 Abs. 5 SGB XII und § 6 b
BKKG wird durch die Schule festgestellt und organisiert. Dabei handelt es
sich um eine über das schulische Angebot hinausgehende, angemessene,
geeignete und zusätzlich erforderliche Lernförderung zur Erreichung der
nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele.
- Die
Organisation der Lernförderung erfolgt durch die Schule und in der Regel
in Gruppenunterricht. Die Gruppe sollte dabei aus drei bis fünf Personen
bestehen. In Ausnahmefällen kann nach der Entscheidung der Schulleitung
auch eine Einzelförderung erfolgen.
- Die
Lernförderung i.S.d. gesetzlichen Bestimmungen sollte i.d.R. einen Umfang
von einer Stunde pro Woche und Fach in den Hauptfächern (Deutsch,
Mathematik, Englisch) nicht übersteigen. Beim Vorliegen besonderer
Umstände und entsprechender pädagogischer Einschätzung kann im Einzelfall
hiervon abgewichen werden.
- Die
Lernförderung wird grundsätzlich für die Dauer von 6 Monaten bewilligt.
Bei erforderlicher Lernförderung über diesen Zeitraum hinaus ist eine
erneute Begründung der Notwendigkeit der Lernförderung vorzulegen.
- Die Lernförderung
kann zusätzlich am Nachmittag oder auch parallel zum Unterricht
stattfinden. Die Frage der Organisation muss sich an der Schülerstruktur
orientieren und obliegt der Schulleitung.
Personal
- Die Schule
gewährleistet selbst (z.B. in Zusammenarbeit mit der VHS), dass für die
Lernförderung persönlich und fachlich geeignetes Personal eingesetzt wird.
- Die
Gewinnung von geeignetem Personal (sog. „Pädagogen in Bildungsarbeit“),
die Koordination und die Abrechnung mit dem Jobcenter durch die
Volkshochschule Erlangen hat sich sehr bewährt. Eine Kooperation mit der
VHS Erlangen wird auch weiterhin befürwortet.
Vergütung
- Gem. § 28
Abs. 5 SGB II sind die angemessenen Kosten zu übernehmen. Angemessen sind
die Kosten dann, wenn sie im Rahmen der örtlichen Angebotsstruktur auf
kostengünstige Anbieterstrukturen zurückgreifen.
- Bei den
Honorarkosten – im Rahmen des „Modellprojektes optimierte Lernförderung“ –
wird bei den Honorarsätzen unterschieden, ob es sich um Gruppen- oder
Einzelunterricht handelt. Grund hierfür ist, dass bei Gruppenunterricht
die Förderung durch die Leistungen „Bildung und Teilhabe“ pro
teilnehmenden Schüler/in erfolgt. Ausgehend von schulpädagogisch
ausgebildeten Fachkräften werden Honorare bis zur nachstehend genannten
Höhe als angemessen anerkannt:
- Bei
Lernförderung in Kleingruppen (bis zu max. 5 Schüler/innen) 10 € je
Schulstunde und je Kind
- Bei
Einzelförderung von Schülern oder Schülerinnen max. 30 € je Schulstunde
Erfolgskontrolle durch Evaluation
Derzeit wird das
Projekt von den Schulen sehr positiv bewertet, diese Bewertung basiert allerdings
in erster Linie auf subjektiven Rückmeldungen der Schulleitungen:
- Eine
Entlastung der Lehrkräfte ist deutlich spürbar
- Die
Pädagogen in der Bildungsarbeit bringen „frischen Wind“ mit in die Schulen
und werden von den Schülern sehr gut akzeptiert
- Es wird eine
sehr gute Lehr- und Lernatmosphäre geschaffen
- Es ist eine
sehr gezielte Förderung der Schüler möglich
Da eine Bewertung
an harten Fakten schwierig sein wird, wird eine Evaluation des Modellprojekts
in Zusammenarbeit mit der FAU zum Ende des Schuljahres 2015/2016 vorbereitet.
Diese soll mit anderen Methoden (z.B. Auswertung durch sog.
Selbsteinschätzungsbögen von Schülern, Lehrkräften etc.) durchgeführt werden.
Die Evaluation wird von der VHS durchgeführt; zusätzliche Kosten fallen nicht
an.
- Entscheidungsvorschlag
der Verwaltung
Nach allem
schlägt die Verwaltung für das weitere Vorgehen vor:
- Das
„Modellprojekt optimierte Lernförderung“ wird auch im Schuljahr 2015/2016
weitergeführt, unter Beachtung der oben beschriebenen Eckpunkte (siehe
Zif. 10). Die beteiligten Schulen sind über die finanzielle Problematik
für den städt. Haushalt informiert und sensibilisiert.
- Dabei wird –
zusätzlich zu den 7 bisher beteiligten Schulen – auch die
Loschge-Grundschule in das Modellprojekt aufgenommen
- Die
Bemühungen der Stadt Erlangen, auch in Bayern eine korrekte Verteilung der
B+T-Bundeserstattungen zu erreichen, sollen intensiv fortgesetzt werden
- Rechtzeitig
vor Ende des Schuljahres 2015/2016 soll eine Evaluation des Modellprojekts
durch die VHS unter Mitwirkung der FAU erarbeitet werden, mit deren Hilfe
eine Entscheidung zur Frage der dauerhaften Umsetzung vorbereitet werden
soll
Zum Einen sollte
man nie die Hoffnung aufgeben, dass irgendwann einmal auch das Bayerische
Sozialministerium seine Aufgabe korrekt umsetzt (nämlich die vom Bund
vollständig gezahlten Erstattungsmittel sachgerecht – also entsprechend dem
gesetzlich festgelegten Verwendungszweck -auf die bayerischen Kommunen weiter
zu verteilen). Vielleicht führt ja schon der unter dem TOP „Petition“
vorgeschlagene Vorstoß zu einer Verbesserung.
Zum Anderen
sollte das Ziel einer möglichst wirksamen Unterstützung für Schulkinder aus
armen Familien im Mittelpunkt stehen. Wir haben lange genug die schlechteren
Chancen von armen Kindern im Bildungssystem beklagt. Und gute Schulabschlüsse
sind wichtige Schlüssel für den späteren Zugang in den Arbeitsmarkt – und damit
für das Durchbrechen des Armutskreislaufs.
Anlagen: 1. Entwicklung nach Schuljahren