Betreff
Luftrechtliche Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Dach des Neubaus des Operativen Zentrums; hier: Erteilung der Genehmigung durch das Luftamt Nordbayern
Vorlage
611/074/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg plant, auf der Dachfläche im sechsten Obergeschoss des Neubaus Operatives Zentrum des Universitätsklinikums Erlangen einen Landeplatz für Rettungshubschrauber anzulegen. Hierzu wurde die Erteilung der luftrechtlichen Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – beantragt. Der Landeplatz dient ausschließlich dem Verkehr und Betrieb von Hubschraubern, die im Rettungsdienst einschließlich medizinischer Transport- und Verlegungsflüge eingesetzt werden.

 

Die Stadt Erlangen wurde im Verfahren beteiligt. Gegen das Vorhaben wurden keine grundlegenden Einwände (vgl. Vorlage 611/046/2015) vorgebracht.

 

Mit Bescheid vom 30.07.2015 hat das Luftamt Nordbayern das Vorhaben genehmigt. Die beiden An- und Abflugsektoren (siehe Anlage 1) sind bei künftigen Baumaßnahmen als öffentlicher Belang zu berücksichtigen. Für Bauvorhaben, die in diesen Sektoren die Bezugshöhe der Landeplattform (307 m ü. NN) überschreiten, ist eine Zustimmung des Luftamts Nordbayern einzuholen.

 

Der derzeit von Rettungshubschraubern genutzte Landeplatz an der Ebrardstraße wird nach der Inbetriebnahme des neuen Landeplatzes nicht mehr benötigt. Dieser wurde nur übergangsweise, ohne eigenes luftrechtliches Verfahren, angelegt. Nach Auskunft des Luftamts Nordbayern kann aus diesem Grund keine explizite Rückbauverpflichtung in die nun erteilte Genehmigung aufgenommen werden. Das Betriebsende und der Rückbau sind zwischen der Stadt Erlangen als Grundstückseigentümerin und dem Universitätsklinikum als Betreiber abzustimmen.

 


Anlagen:            

Anlage 1:  Übersichtslageplan