Betreff
Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die offene Ganztagsschule (oGTS) an der Freien Waldorfschule
Vorlage
43/019/2015
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat nimmt die Kooperationsvereinbarung zwischen der vhs Erlangen und der Freien Wal-dorfschule zur Kenntnis und genehmigt die dauerhafte Fortführung der Kooperation ab dem Schuljahr 2015/2016.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Volkshochschule war bereits im Schuljahr 2014/15 Kooperationspartner für die offene Ganztagesschule (oGTS) an der Freien Waldorfschule (FWE).

Auf Wunsch der Leitung der FWE soll die vhs Erlangen weiterhin die Kooperation für die oGTS ab dem Schuljahr 2015/2016 ff. übernehmen.

 

Nachfolgende Angebote sind für das Schuljahr 2015/16 geplant:

 

Schuljahr

offene
Gruppen

Bildungsangebote

Schüler/innen

Dozenten/innen

Unterrichts-
stunden

2015/16

12

35

300

35

1500

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vgl. Entwurf der Kooperationsvereinbarung (Anlage_1)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vgl. Entwurf der Kooperationsvereinbarung (Anlage_1)

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

      Fortdauernd ab dem Schuljahr 2015/16 benötigt die vhs – wie bereits im Schuljahr 2014/15 zur Aufgabenerledigung nachfolgendes Stundenkontingent für

 

-       eine(n) pädagogischen Mitarbeiter/in (HPM)           2,0 h/wtl

-       eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM)                3,0 h/wtl.

 

Die dafür anfallenden Personalkosten belaufen sich auf 6.623,31 Euro. Diese sowie sämtliche Honorare für vhs Dozentinnen und Dozenten, die an der FWE Bildungsangebote durchführen, werden von der FWE in vollem Umfang getragen. Somit ist die Kooperationsvereinbarung so gestaltet, dass für die Stadt Erlangen aus dieser Kooperation keine Personal- und Sachkosten entstehen.

Sollten sich die Angebote in den folgenden Schuljahren im Umfang ändern, werden die Personalkosten in der Kooperationsvereinbarung entsprechend angepasst, so dass der Stadt Erlangen keine finanziellen Aufwendungen entstehen.

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage_1_Entwurf_Kooperationsvereinbarung