hier: Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Abschnitt Nr. 13 und Bebauungsplan Nr. 65 - Puma Erweiterung nördlicher Hans-Ort-Ring -
Die Verwaltung wird beauftragt zur bzw. zum
§ Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Abschnitt Nr. 13 der Stadt Herzogenaurach
§ Bebauungsplan Nr. 65 „Puma - Erweiterung nördlicher Hans-Ort-Ring“
die unter Ziff. II Begründung Pkt. 3.4 aufgeführte Stellungnahme abzugeben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Negative städtebauliche, verkehrliche und einzelhandelsrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Herzogenaurach „Puma - Erweiterung nördlicher Hans-Ort-Ring“ abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Anlass und Ziel der Planung
Die Stadt Herzogenaurach beabsichtigt, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung der Firma „Puma SE“ zu schaffen. Der
Firmenhauptsitz der „Puma SE“ ist seit 2009 südlich der Kreuzung des
Hans-Ort-Rings und der Kreisstraße ERH3 („Zum Flughafen“) angesiedelt. Hier
befindet sich neben Büro- und Verwaltungsnutzungen auch eine
Einzelhandelsnutzung in Form eines Outletstores. Dieser vorhandene Standort ist
gegenwärtig ausgelastet und soll nun ortsnah erweitert werden, um auch die
derzeit am zweiten Puma-Standort an der Würzburger Straße in Herzogenaurach
vorhandenen Nutzungen in das Plangebiet verlagern zu können. Die Erweiterung,
welche nur die Ausweitung von Büro- und Verwaltungsnutzungen (kein weiterer
Einzelhandel) umfasst, soll nördlich gegenüber dem bestehenden Standort auf der
anderen Seite des Hans-Ort-Rings erfolgen.
Beim überplanten Bereich handelt es sich größtenteils um intensiv genutztes Ackerland.
3.2 Lage des Vorhabens
Das Plangebiet befindet sich im Norden von Herzogenaurach nördlich des
Hans-Ort- Rings, östlich der Straße „Zum Flughafen“ und ca. 3,6 km entfernt von
der Autobahn BAB A 3 (siehe Anlage 1).
Die Größe der Flächennutzungsplanänderung beträgt insgesamt ca. 4,46 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 3,9 ha.
3.3 Verfahren
Der Stadtrat der Stadt Herzogenaurach hat in seiner Sitzung vom 16.07.2015 die Änderung des Flächennutzungsplans im Abschnitt Nr. 13 und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 „Puma – Erweiterung nördlicher Hans-Ort-Ring“ beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde die Stadt Erlangen aufgefordert eine Stellungnahme bis 21.08.2015 abzugeben. Aufgrund des Sitzungskalenders der Stadt Erlangen wurde eine Fristverlängerung bis 25.09.2015 beantragt.
Zur Realisierung der angeführten Erweiterung ist die Ausweisung von
gewerblichen Bauflächen erforderlich. Mittels der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 65 „Puma – Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“ ist die
Schaffung des verbindlichen Bauplanungsrechts vorgesehen. Um dem
Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, ist ebenfalls die Änderung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplans in diesem Bereich notwendig (siehe Anlage
2).
Bisherige Darstellung FNP |
Geplante Darstellung FNP |
Fläche für Landwirtschaft (Acker) |
Eingeschränkte gewerbliche Baufläche (GEe) |
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
Eingeschränkte
gewerbliche Baufläche (GEe) Fläche für Landwirtschaft (Acker) |
Die Änderung des Flächennutzungsplans im Abschnitt Nr. 13 wird im
Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 „Puma – Erweiterung
nördlich Hans-Ort- Ring“ durchgeführt.
Im Bebauungsplan Nr. 65 „Puma - Erweiterung nördlicher Hans-Ort-Ring“
soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) festgesetzt werden, in dem insbesondere
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke sowie
ein Parkhaus zulässig sind (siehe Anlage 3).
3.4 Stellungnahme der Verwaltung
Zur Planung bestehen aus Sicht
der Stadt Erlangen keine grundsätzlichen Einwände.
In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sollten Einzelhandelsnutzungen innerhalb des Geltungsbereichs ausgeschlossen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
die geplante Trassenführung der StUB entlang der Kreisstraße ERH 3 mit den
entsprechend erforderlichen Straßenquerschnitten vom Bauvorhaben nicht
beeinträchtigt werden darf.
Eine ausreichende Erschließung des Bebauungsplangebiets, durch den öffentlichen Verkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr, ist zur Vermeidung von weiterem PKW-Verkehr wün- schenswert.
Die Stadt Erlangen bittet, aufgrund der engen Pendlerbeziehungen zwischen Herzogenaurach und Erlangen, um Mitteilung wie viele Arbeitsplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplans angesiedelt werden sollen.
Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Flächennutzungsplan-Änderung Herzogenaurach
Anlage 3: Bebauungsplan 65 „Puma - Erweiterung nördlicher Hans-Ort-Ring"