Betreff
Zeppelinstraße (zw. Komotauer- u. Schenkstraße):
Einführung Tempo-30-Zone u. Rückbau Radwege
Vorlage
613/062/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Zeppelinstraße zwischen Komotauer Straße und Schenkstraße wird in die umliegenden Tempo-30-Zonen integriert.

 

Zur Reduzierung der Geschwindigkeit werden Markierungen und Parkmöglichkeiten gemäß Anlage 1 eingerichtet.

 

Die Radwege in der Zeppelinstraße zwischen Komotauer Straße und Schenkstraße werden aufgelassen.

 


1.   Anlass / Bestand

 Die Zeppelinstraße zwischen Komotauer Straße und Schenkstraße ist durch einseitige oder beidseitige Baumreihen gekennzeichnet und besitzt einen Allee-Charakter. Daneben sind durchgehend ein Radweg sowie ein Gehweg auf beiden Seiten vorhanden. Sowohl die Grünstreifen mit Bäumen ( 1,6 m) als auch die Radwege (≥ 1,0 m) sowie die Gehwege (≥ 1,5 m) sind derzeit deutlich zu schmal. Inzwischen ist der rote Pflasterbelag der Radwege durch den Wurzelwuchs der Bäume stark beschädigt und stark verdrückt. Es besteht daher an mehreren Stellen Sturzgefahr. Die Verkehrssicherheit für Radfahrer ist nicht mehr gegeben.

 

Die Zeppelinstraße ist eine Erschließungsstraße. Sie wird täglich von rund 3.000 Kfz genutzt. Dabei wird vom Großteil der Kraftfahrzeuge maximal 50 km/h gefahren. Schon heute fahren zahlreiche Radfahrer „freiwillig“ auf der Fahrbahn, um nicht die Radwege zu benutzen. Eine Radwegebenutzungspflicht besteht nicht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Eine Sanierung der betroffenen Radwege ist ohne Entfernung der Wurzeln und damit ohne Entfernung der Bäume nicht möglich. Zum Erhalt der Bäume müssen die Radwege in 5 von 10 Abschnitten (zwischen Reichswald- und Memelstraße beidseitig; zwischen Memelstraße und Am Röthelheim Ostseite) zwangsläufig zurückgebaut werden.

Vorteile:

-        Die Verkehrssicherheit wird wieder hergestellt.

-        Der Radverkehr benutzt entsprechend der aktuellen Regelwerke und Empfehlungen die Fahrbahn.

-        Der Rückbau der Radwege ist eine Entsiegelung. Der Grünstreifen für die Bäume wird somit verbreitert.

-        Die Radwege werden nur soweit zurückgebaut, sodass eine Gehwegbreite von ungefähr 2 m (je nach örtlichen Gegebenheiten) verbleibt.

 

Die beteiligten Fachdienststellen sind sich einig, dass der Radverkehr nicht willkürlich wechselnd abschnittsweise auf der Fahrbahn und abschnittsweise auf dem Radweg geführt werden kann. Um eine Führungskontinuität für den Radverkehr zu erreichen, ist eine einheitliche Führung, in diesem Falle auf der Fahrbahn, erforderlich. Die Führungskontinuität ist wichtig, weil somit alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere Autofahrer) dann mit dem Radverkehr auf der Fahrbahn rechnen. Weiterhin wird der Radverkehr auf der Fahrbahn von Autofahrern viel besser gesehen. Dies erhöht die Sicherheit der Radfahrer auf der Strecke und insbesondere im Kreuzungsbereich. Daher sollen auch in den restlichen Abschnitten die Radwege aufgelassen werden, sodass in der Zeppelinstraße zwischen Schenkstraße und Komotauer Straße sämtliche Radwege zurückgebaut werden. Der Radverkehr wird gemäß den aktuellen Richtlinien (RASt 06 und StVO: „Fahrbahnbenutzungsgebot“) wegen der höheren Sicherheit einheitlich auf der Fahrbahn geführt.

 

Zur sicheren Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ergreift die Verwaltung folgende Maßnahmen:

-        Die Zeppelinstraße zwischen Komotauer Straße und Schenkstraße wird in die umliegenden Tempo-30-Zonen integriert. Damit kann auch dem Wunsch der Anwohner aus dem Jahr 2010 (Unterschriftenliste mit 61 Unterzeichnern) entsprochen werden.

-        An allen Kreuzungen gilt dann „Rechts-vor-Links“. Dies reduziert die Fahrgeschwindigkeiten im Kfz-Verkehr in der Zeppelinstraße, da regelmäßig die Vorfahrt zu beachten ist. Zur Verdeutlichung dieser Vorfahrtsregelung werden an den Kreuzungen Einengungen markiert (siehe Anlage 2).

-        In zwei Abschnitten, wo die Fahrbahn vergleichsweise breit ist, können unter Mitbenutzung des ehemaligen Radweges zusätzliche Parkstände geschaffen werden. Dadurch wird die Fahrbahn verschmälert und die Fahrgeschwindigkeiten gering gehalten.

-        Alle geplanten Maßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

-        Das Markieren von beidseitigen Schutzstreifen in der Zeppelinstraße ist nicht möglich, da hierfür gemäß Richtlinien Fahrbahnbreiten von mindestens 7,00 m (ohne Parken) erforderlich sind. Die Fahrbahnbreite beträgt in den meisten Abschnitten der Zeppelinstraße nur etwa 5,6 m.

-        Durch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr und die „Rechts-vor-Links“-Regelung an allen Kreuzungen sinkt auch das allgemeine Geschwindigkeitsniveau in der Straße. Dadurch sinkt die Attraktivität der Zeppelinstraße für den Durchgangsverkehr. Es wird teilweise eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die benachbarten Hauptverkehrsstraßen erwartet.

 

3.   Prozesse und Strukturen

-        Die Planungen wurden mit den Fachdienststellen 32, 66, EB77 u. Polizei abgestimmt.

-        Die Planung wurde am 16.07.2015 in der AG Rad vorgestellt und einstimmig befürwortet.

-        Einbringung in den UVPA im Sep. 2015

-        Den Rückbau der stark beschädigten Radwege wird EB773 im Rahmen der Maßnahme „Baumpflanzung, Entsiegelungsmaßnahmen“ Ende 2015 umsetzen, da die Verkehrssicherheit keinen Aufschub duldet.

-        Der Rückbau der restlichen Radwege und die Umsetzung der weiteren Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen werden durch Amt 66 im Frühjahr 2016 durchgeführt.

Durch den Radwege-Rückbau wird die Arbeit für den Winterdienst (EB772) erleichtert, da hier zukünftig keine Radwege, sondern nur die Fahrbahn geräumt werden müssen.

 

Für den Rückbau der Radwege und die Markierungen werden keine Beiträge nach Straßenausbaubeitragssatzung erhoben.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten – EB77:

 ca. 55.000,- €

bei IPNr.: 551.500

Sachkosten – Amt 66:

ca. 30.000,- €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden bei EB77 (Maßnahme „Baumpflanzung, Entsiegelungsmaßnah-

                  men“) auf IvP-Nr. 551.500

                        sind vorhanden bei Amt 66 im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522102
                        in 2016

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Lageplan Markierung, Parkierung u. Radwegerückbau

Anlage 2 – Detailplan Kreuzung Rechts-vor-Links

Anlage 3 – Foto