Betreff
erlanger linke-Fraktionsantrag 080/2015 - Ampelschaltung der Kreuzung Werner-von-Siemens-/Brahmsstraße gefährdet Radfahrer
Vorlage
613/060/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 080/2015 der erlanger linke-Fraktion ist abschließend behandelt.

 


Sachbericht

Im Fraktionsantrag (Anlage 1) wird beantragt, dass die Ampelschaltung so umgestellt wird, dass sie die allgemeine Erwartung „Wenn die Ampel GRÜN wird habe ich freie Fahrt und der querende Verkehr muss warten“ erfüllt. Da dies entsprechend der gültigen Rechtsprechung und einschlägigen Richtlinien bereits erfüllt ist sind keine signaltechnischen Maßnahmen angezeigt.

 

Erläuterung

Die im Antrag genannte vermeintlich „gefährliche Phase“, welche zu einem Konflikt zwischen Radfahrern auf der Werner-von-Siemens-Straße in östliche Richtung und Radfahrern auf der Achse Brahmsstraße - Schuhstraße führen soll (siehe Anlage 2: Fahrlinien A und B), wird tatsächlich geschaltet. Die Furten über die Werner-von-Siemens-Straße und Brahmsstraße zeigen in Phase 3 gleichzeitig GRÜN (siehe Anlage 3). Dies ist jedoch konform mit der RiLSA (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Köln 2010, Ausgabe 2015). Die Furten sind nicht feindlich zueinander, sodass eine gleichzeitige Freigabe erfolgen kann.

 

Bei der im Antrag geäußerten Einschätzung scheint ein Irrtum bezüglich der Bedeutung des grünen Signalbildes der Furten vorzuliegen. Furten sind zur Absicherung des Fußgängers / Radfahrers beim Überqueren der Fahrbahnen eingerichtet. GRÜN am Fußgängersignal bedeutet, dass die die Furt kreuzenden feindlichen Ströme auf der Fahrbahn (Querverkehr) ROT haben und man (nur diesen) gegenüber in den Grenzen der StVO bevorrechtigt ist. Nach dem Überqueren der Fahrbahn und dem Verlassen der Furt verlässt man den „signalgesicherten Bereich“ und befindet sich wieder auf einer Mischfläche mit anderen Verkehrsteilnehmern (z.B. auch Fußgängern). Hier kann man auf kreuzende Radfahrer treffen. Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

 

 

Tatsächliches Verbesserungspotential

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass am Knotenpunkt aber tatsächlich folgende Konfliktpotentiale vorhanden sind/waren (Anlage 2):

 

a)    Fahrlinie B räumt / Fahrlinie E fährt ein

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten liegt der Schnittpunkt dieser beiden Fahrlinien noch knapp im Fahrbahnbereich und damit knapp innerhalb des signalisierten Bereiches. Durch gleichzeitiges GRÜN beider Furten ergab sich eine gefährliche gemeinsame Ankunft auf der Konfliktfläche. Aufgrund dessen ist die Verwaltung bereits vor einigen Jahren tätig geworden. Die bis dahin gleichzeitige Freigabe dieser beiden Furten wurde mittels einer „virtuellen Zwischenzeit“ unterbunden. Damit wurde der Konflikt für Radfahrer der Beziehung „B/E“ entschärft.

 

b)    Fahrlinie B räumt / Fahrlinie C wartet auf GRÜN

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten versperren wartende Radfahrer in Ost-West-Richtung („C“) den von Süden kommenden, räumenden Radfahrern („B“) den Weg. Rein rechtlich liegt die Konfliktfläche bereits außerhalb des signalisierten Bereiches oben auf dem Gehweg. Jedoch ist hier die „Begegnungsfläche“ zum Ausweichen viel zu klein und nicht im Sinne eines flüssigen Radverkehrs ausgebildet. Signaltechnische Maßnahmen können diesen Aspekt nicht entschärfen. Eine Markierungslösung, um den wartenden Radfahrern eine Position hinter dem Schnittpunkt vorzugeben, löst die Sache nur bedingt und wird in der Praxis eher nicht angenommen. Zur Verbesserung müsste dieser Bereich umgebaut werden.

 

c)    Fahrlinie D fährt ein / Fahrlinie E fährt ein

Aufgrund der Ausweisung als Zweirichtungsradweg entsteht folgender Konflikt: „D“ sieht vielleicht schon in Annäherung, dass die Furt über die Werner-von-Siemens-Straße GRÜN zeigt, fährt darauf zu und beachtet nicht, dass er auf „E“ von rechts achten muss.

 

 

Fazit

 

Bei Radverkehrsführungen auf Bordsteinradwegen entstehen gerade aus den Punkten b) und c) auch an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet Probleme. Nicht nur deshalb plädieren ADFC, UDV sowie die Gremien der einschlägigen Planungsrichtlinien, für den Radverkehr im Seitenbereich von Knotenpunkten ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen. Am Knotenpunkt Werner-von-Siemens-Straße / Schuhstraße wäre die Querungssituation für Radfahrer im nord-östlichen Quadranten zwar verbesserungswürdig, dazu müsste jedoch ein kompletter Umbau dieses Bereiches mit hohem finanziellem und planerischem Aufwand erfolgen. Lt. Aussage der Polizei ereigneten sich in den Jahren 2010 bis 2015 am Knotenpunkt drei Unfälle mit Radfahrern. Im ersten Fall wurde der Unfall durch einen Rotlichtverstoß eines Kfz verursacht. Im zweiten Fall wurde der Unfall durch einen Rotlichtverstoß eines Radfahrers verursacht. Im dritten Fall wurde der Unfall durch einen Radfahrer verursacht, welcher den Radweg in entgegengesetzter Richtung befahren hatte. Die Steuerung der LSA hatte somit keinerlei Relevanz. Daher sieht die Verwaltung vorerst keinen weiteren Handlungsbedarf. Das Unfallgeschehen wird im Zuge der Unfallkommission weiter beobachtet.

 

 

Anmerkungen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass GRÜN lt. § 37 StVO wie im Fraktionsantrag vermutet keineswegs bedeutet, dass ungehindert in einen Knotenpunkt einfahren werden kann. Ebenfalls nicht, dass man „freie Fahrt“ hat (z.B. hebelt GRÜN nicht § 9 StVO aus, denn Abbieger haben u.a. entgegenkommende Ströme und parallele Fußgänger/Radfahrer durchzulassen).

 

Zu den im Fraktionsantrag genannten „nicht unerheblichen Geschwindigkeiten … angesichts der heutigen technischen Ausstattung (E-Bikes)“ sei ebenfalls auf die StVO verwiesen. Auch die auf dem Radweg erlaubten Pedelecs müssen mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, so dass stets noch angehalten werden kann.

 


Anlagen:        Anlage 1 - erlanger linke Fraktionsantrag 080/2015

                        Anlage 2 - Auszug Signallageplan

                        Anlage 3 - Phasenwechselschema