Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 080/2015 der erlanger linke-Fraktion ist abschließend behandelt.
Sachbericht
Im Fraktionsantrag (Anlage 1) wird beantragt,
dass die Ampelschaltung so umgestellt wird, dass sie die allgemeine Erwartung „Wenn
die Ampel GRÜN wird habe ich freie Fahrt und der querende Verkehr muss warten“
erfüllt. Da dies entsprechend der gültigen Rechtsprechung und einschlägigen
Richtlinien bereits erfüllt ist sind keine signaltechnischen Maßnahmen
angezeigt.
Erläuterung
Die im Antrag genannte vermeintlich „gefährliche
Phase“, welche zu einem Konflikt zwischen Radfahrern auf der
Werner-von-Siemens-Straße in östliche Richtung und Radfahrern auf der Achse
Brahmsstraße - Schuhstraße führen soll (siehe Anlage 2: Fahrlinien A und B),
wird tatsächlich geschaltet. Die Furten über die Werner-von-Siemens-Straße und
Brahmsstraße zeigen in Phase 3 gleichzeitig GRÜN (siehe Anlage 3). Dies ist
jedoch konform mit der RiLSA (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für Lichtsignalanlagen.
Köln 2010, Ausgabe 2015). Die Furten sind nicht feindlich zueinander,
sodass eine gleichzeitige Freigabe erfolgen kann.
Bei der im Antrag geäußerten Einschätzung scheint
ein Irrtum bezüglich der Bedeutung des grünen Signalbildes der Furten
vorzuliegen. Furten sind zur Absicherung des Fußgängers / Radfahrers beim
Überqueren der Fahrbahnen eingerichtet. GRÜN am Fußgängersignal bedeutet, dass
die die Furt kreuzenden feindlichen
Ströme auf der Fahrbahn (Querverkehr) ROT haben und man (nur diesen)
gegenüber in den Grenzen der StVO bevorrechtigt ist. Nach dem Überqueren der
Fahrbahn und dem Verlassen der Furt verlässt man den „signalgesicherten
Bereich“ und befindet sich wieder auf einer Mischfläche mit anderen Verkehrsteilnehmern
(z.B. auch Fußgängern). Hier kann man auf kreuzende Radfahrer treffen. Es gilt
das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Tatsächliches Verbesserungspotential
Der Vollständigkeit halber wird darauf
hingewiesen, dass am Knotenpunkt aber tatsächlich folgende Konfliktpotentiale
vorhanden sind/waren (Anlage 2):
a)
Fahrlinie
B räumt / Fahrlinie E fährt ein
Aufgrund
der baulichen Gegebenheiten liegt der Schnittpunkt dieser beiden Fahrlinien
noch knapp im Fahrbahnbereich und damit knapp innerhalb des signalisierten
Bereiches. Durch gleichzeitiges GRÜN beider Furten ergab sich eine gefährliche
gemeinsame Ankunft auf der Konfliktfläche. Aufgrund dessen ist die Verwaltung
bereits vor einigen Jahren tätig geworden. Die bis dahin gleichzeitige Freigabe
dieser beiden Furten wurde mittels einer „virtuellen Zwischenzeit“ unterbunden.
Damit wurde der Konflikt für Radfahrer der Beziehung „B/E“ entschärft.
b)
Fahrlinie
B räumt / Fahrlinie C wartet auf GRÜN
Aufgrund
der baulichen Gegebenheiten versperren wartende Radfahrer in Ost-West-Richtung
(„C“) den von Süden kommenden, räumenden Radfahrern („B“) den Weg. Rein
rechtlich liegt die Konfliktfläche bereits außerhalb des signalisierten
Bereiches oben auf dem Gehweg. Jedoch ist hier die „Begegnungsfläche“ zum
Ausweichen viel zu klein und nicht im Sinne eines flüssigen Radverkehrs
ausgebildet. Signaltechnische Maßnahmen können diesen Aspekt nicht entschärfen.
Eine Markierungslösung, um den wartenden Radfahrern eine Position hinter dem
Schnittpunkt vorzugeben, löst die Sache nur bedingt und wird in der Praxis eher
nicht angenommen. Zur Verbesserung müsste dieser Bereich umgebaut werden.
c)
Fahrlinie
D fährt ein / Fahrlinie E fährt ein
Aufgrund
der Ausweisung als Zweirichtungsradweg entsteht folgender Konflikt: „D“ sieht
vielleicht schon in Annäherung, dass die Furt über die
Werner-von-Siemens-Straße GRÜN zeigt, fährt darauf zu und beachtet nicht, dass
er auf „E“ von rechts achten muss.
Fazit
Bei Radverkehrsführungen auf Bordsteinradwegen
entstehen gerade aus den Punkten b) und c) auch an vielen anderen Stellen im
Stadtgebiet Probleme. Nicht nur deshalb plädieren ADFC, UDV sowie die Gremien
der einschlägigen Planungsrichtlinien, für den Radverkehr im Seitenbereich von
Knotenpunkten ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen. Am Knotenpunkt
Werner-von-Siemens-Straße / Schuhstraße wäre die Querungssituation für
Radfahrer im nord-östlichen Quadranten zwar verbesserungswürdig, dazu müsste
jedoch ein kompletter Umbau dieses Bereiches mit hohem finanziellem und
planerischem Aufwand erfolgen. Lt. Aussage der Polizei ereigneten sich in den
Jahren 2010 bis 2015 am Knotenpunkt drei Unfälle mit Radfahrern. Im ersten Fall
wurde der Unfall durch einen Rotlichtverstoß eines Kfz verursacht. Im zweiten
Fall wurde der Unfall durch einen Rotlichtverstoß eines Radfahrers verursacht.
Im dritten Fall wurde der Unfall durch einen Radfahrer verursacht, welcher den
Radweg in entgegengesetzter Richtung befahren hatte. Die Steuerung der LSA
hatte somit keinerlei Relevanz. Daher sieht die Verwaltung vorerst keinen
weiteren Handlungsbedarf. Das Unfallgeschehen wird im Zuge der Unfallkommission
weiter beobachtet.
Anmerkungen
Es wird darauf
hingewiesen, dass GRÜN lt. § 37 StVO wie im Fraktionsantrag vermutet keineswegs
bedeutet, dass ungehindert in einen Knotenpunkt einfahren werden kann.
Ebenfalls nicht, dass man „freie Fahrt“ hat (z.B. hebelt GRÜN nicht § 9 StVO
aus, denn Abbieger haben u.a. entgegenkommende Ströme und parallele Fußgänger/Radfahrer
durchzulassen).
Zu den im
Fraktionsantrag genannten „nicht unerheblichen Geschwindigkeiten … angesichts
der heutigen technischen Ausstattung (E-Bikes)“ sei ebenfalls auf die StVO
verwiesen. Auch die auf dem Radweg
erlaubten Pedelecs müssen mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, so dass stets noch
angehalten werden kann.
Anlagen: Anlage 1 - erlanger linke Fraktionsantrag 080/2015
Anlage 2 - Auszug Signallageplan
Anlage 3 - Phasenwechselschema