Betreff
Zukunftsstadt
hier: Richtlinien für Bürgerbeteiligung
Vorlage
13/065/2015
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat setzt sich zum Ziel, im Rahmen des Wettbewerbs „Zukunftsstadt“ gemeinsam mit Verwaltung und Bürgern Richtlinien für gute Bürgerbeteiligung zu entwickeln, zu erproben und umzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung eines geeigneten Programmes.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Eine lebendige Kommune lebt auch durch Formate der Teilhabe und des Dialogs; demokratische Partizipation und Bürgerengagement gehören dazu. Wenn diese Prozesse qualitativ hochwertig geplant, konzipiert und moderiert werden können, ist der Gewinn vielfältig: das Vertrauen in Politik und Verwaltung wird gestärkt, wenn sich Bürgerinnen und Bürger gehört und gesehen fühlen. Die Bürgerinnen und Bürger werden mit ihrem Wissen und ihren Bedenken ernst genommen und identifizieren sich stärker als bislang mit ihrer Stadt. Große Projekte können verzögerungsfrei geplant und umgesetzt werden. Das spart Kosten und minimiert Unmut und Unverständnis. Im Prozess der Qualitätsentwicklung soll sich eine gemeinsame Haltung der Verwaltung zum Thema Bürgerbeteiligungsverfahren entwickeln. Eine Voraussetzung dafür ist das Wissen um passgenaue Beteiligungsformate und der sichere Umgang mit diesen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadtverwaltung hat sich seit Februar 2015 mit dem Wettbewerb befasst. Unter Federführung von Amt 13 wurde im März eine Projektskizze ausgearbeitet und fristgerecht eingereicht. Am 15. April 2015 hat das BMBF bekanntgegeben, dass Erlangen zu den 52 geförderten Kommunen gehört. Nach Einreichung des formellen Antrags liegt der Förderbescheid seit 30. Juni 2015 vor. Offizieller Projektzeitraum ist 1. Juli 2015 bis 31. März 2016. In diesem Zeitraum erhält die Stadt insgesamt 35.000 EURO Fördermittel. Die Projektleitung liegt weiterhin beim Bürgermeister- und Presseamt.

Im Rahmen des Wettbewerbs Zukunftsstadt 2030+ wird ein Prozess der Abstimmung innerhalb der Verwaltung angestoßen, gemeinsam mit der Politik Qualitätsrichtlinien für Bürgerbeteiligung erarbeitet und zwei öffentliche Zukunftswerkstätten durchgeführt. Im März 2016 endet Phase 1. Mit dem Ergebnis bewirbt sich die Stadt für Phase 2.

Dieses Programm wird über die aktuelle, geförderte Phase hinaus verfolgt und braucht ein abgestimmtes Verwaltungshandeln und eine gemeinsame Sprache. Die Qualifizierung der Verwaltung für verschiedene Beteiligungsformate und Methoden der Moderation, die Schulung von Führungskräften, die Entwicklung von Leitlinien mit Politik, Bürgern und Verwaltung und die Ansprache aller Bürger sichert die Nachhaltigkeit der Entwicklung.

Leistungen:

·         Entwicklung von Qualitätsrichtlinien für Bürgerbeteiligung in einem gemeinsamen Prozess von Stadtverwaltung, Politik und Bürgerinnen und Bürgern

·         Schulung von Moderationskompetenz und -Techniken

·         Schulung von Veranstaltungsformaten

·         Konfliktmoderation

·         Themenbezogene Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern und Politikvertretern

·         Entwicklung und Etablierung von Informationskanälen und Produkten für Öffentlichkeitsarbeit und  Information

·         Kooperation mit externen Akteuren bei konkreten Projekten

·         Begleitung ausgewählter Teilprozesse durch die Universität

·         Dokumentation und Berichtswesen

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Workshops mit externen Akteuren. Im Zusammenwirken mit Bürgern, den Partnern und der Verwaltung werden an geeigneten Themen und Einzelprojekten die Verfahren erprobt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

35.000 EURO Fördermittel BMBF für die erste Projektphase.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst / 130090 / KTr  1110013 / Sk  527151 nach Zugang der
                                                       Fördermittel BMBF

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Zukunftsstadt: Aktueller Projektstand Juli 2015