Betreff
Anhebung der VGN-Tarife zum 01. Januar 2016
Vorlage
III/014/2015
Aktenzeichen
III/ESTW
Art
Beschlussvorlage

Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2015 der vorgeschlagenen Anhebung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2016, die im Sachbericht samt Anlagen beschrieben ist, zugestimmt. Der/Die Vertreter/Vertreterin der Stadt Erlangen im Grundvertragsausschuss des VGN wird beauftragt in der Sitzung am 30. Juli 2015 der vorgeschlagenen Anhebung der VGN-Tarife zuzustimmen.


  1. Hintergrund

 

Die Grundsätze zur Tariffortbildung sind in Artikel 5 Grundvertrag geregelt:

 

„Die Verbundgesellschaft hat sich bei der Erfüllung der ihr nach Artikel 4 übertragenen Aufgaben nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu richten. Insbesondere hat sie …

 

3. den Verbundtarif jährlich zu überprüfen und auf eine Anpassung entsprechend der Aufwands- und Ertragsentwicklung bei den Verbundunternehmen, den Marktgegebenheiten und den Ausgleichsleistungen der Grundvertragspartner hinzuwirken.“

 

Ergänzend zu dem Artikel 5 Grundvertrag ist mit dem so genannten Atzelsberger Beschluss vom 8. Juli 2000 und dem Beschluss zur Weiterentwicklung Atzelsberg vom 26. Juli 2007 vereinbart worden, die Verbundtarife auch auf der Grundlage eines VGN-spezifischen Warenkorbindexes jährlich fortzuschreiben.

 

Grundlage für die Tariffortschreibung 2015 bildet der VGN-Warenkorb, der eine durchschnittliche Kostensteigerung der Verbundunternehmen von 2015 auf 2016 mit 2,61 % bewertet. Auf diesen Index erfolgt ein Zuschlag von 0,5 % gemäß Ziffer 2 des Beschlusses zur Neuregelung des Zuschlags für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste aus Verbundraumerweiterungen.

 

Damit beträgt die für die Tariffortschreibung maßgebende Preisanhebung 2016 durchschnittlich 3,11 %. Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am 24. März 2015 den Richtungsbeschluss zur Tariffortschreibung 2016 um diesen Wert einstimmig getroffen. Der Grundvertragsausschuss des VGN hat diesen Richtungsbeschluss am 28. April 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


  1. Regularien zur Preisfindung

 

Die Preisfindung für jede einzelne Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren: Zur Erreichung des verbundweiten Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe C, die in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich dadurch eine mittlere Erhöhung von 3,03 % für 2016.

 

In einem zweiten Schritt müssen dann die einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs − ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen − ermittelt werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben. Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweispreise auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen. So wird beispielsweise die Schüler-Monatsmarke durch den Faktor 2,99 dividiert, um den Preis der Schüler-Wochenmarke zu erhalten. Andernfalls wäre eine Stückelung ab 3 Wochen Nutzungsdauer nicht mehr rentabel. Durch die Vorgabe, auf volle 10 Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.

 

  1. Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen

 

Die Einzelfahrkarte Erwachsene bleibt unverändert bei 2,10 €, die Einzelfahrt Kind wird um 10 Cent auf 1,10 € erhöht.

 

Das TagesTicket Plus wird um 20 Cent erhöht und kostet künftig 7,30 €.

 

Das Erlanger 4er Ticket (Erwachsene) erhöht sich um 2,53 % (20 Cent) und kostet 2016 dann 8,10 €. Der Rabatt gegenüber vier Einzelfahrten liegt dann bei 30 Cent. Der Preis für das 4er Ticket (Kind) liegt künftig bei 4,00 € und erhöht sich um 30 Cent. Der Rabatt liegt damit bei 40 Cent bzw. 9,09 %.

 

Das beliebte JahresAbo, welches für Kunden den größten Preisvorteil bietet, erhöht sich um 4,57 % auf 38,90 € pro Monat und kostet damit 1,70 € mehr. Diese, leicht über dem Index liegende Erhöhung war nötig geworden, um die Relation innerhalb der einzelnen Fahrausweisarten einhalten zu können. In den Vorjahren war das JahresAbo stets unter dem Index angepasst worden. Der Rabatt gegenüber der Solo31 liegt in Erlangen bei 23,6 % und damit höher als die 21 %, die verbundweit üblich sind.

 

Die Semesterwertmarke für drei Monate erhöht sich um 3,10 % auf 83,10 €, die für vier Monate um 3,07 % auf 110,80 €. Damit ergibt sich jeweils ein Monatspreis von 27,70 €. Es ist zu beachten, dass die Semesterwertmarke nur für den Fall einer Nichteinführung des Semestertickets im Sortiment aufgeführt ist.

 

Das Bergkirchweihticket 2016 kostet künftig 16,00 € und steigt damit um 3,90 %.

In der Anlage „VGN Preisblätter 2016“ sind die verbundweiten Tarife für 2016 dargestellt.

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Es wird vorgeschlagen, verbindliche Beschlüsse der Stadt Erlangen in den Sitzungen am 21. Juli 2015 (UVPA) und am 23. Juli 2015 (Stadtrat) zu fassen, so dass im Grundvertragsausschuss des VGN am 30. Juli 2015 ein endgültiger Beschluss erfolgen kann.


Anlagen:       

- VGN Preisblätter 2016