Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 105/2015 der CSU-Fraktion ist abschließend behandelt.
Sachbericht
Im Fraktionsantrag (Anlage 1) wird die Verwaltung
mit der Prüfung folgender Sachverhalte beauftragt:
a)
Entfernen der „Anforderungsschaltung“ der
Fußgängerfurt an der LSA Paul-Gossen-Straße / Zufahrt Polizei
Die
Lichtsignalanlage (LSA) Paul-Gossen-Straße / Polizeiausfahrt hat mit dem großräumigen
Umbau auch Fußgängerfurten über die Paul-Gossen-Straße erhalten (Gründe s.u.
Zusatz 1).
Um die
Unterbrechungen der Grünzeit der B4 durch die Fußgängerfurten so selten wie
möglich zu halten wurden bewusst Fußgängertaster installiert, sodass jeder
Querungsbedarf erst angefordert werden muss. Dieser sog. „Anforderungsbetrieb“
gewährleistet, dass die Fußgängerphase tatsächlich nur dann geschaltet wird,
wenn sie auch benötigt wird (wenn ein Fußgänger anwesend ist). Wenn der
Anforderungsbetrieb nun -wie im Fraktionsantrag gefordert- entfernt werden
würde, müsste die Fußgängerphase analog wie an der LSA
Günther-Scharowsky-Straße in jedem
Signalumlauf zwangsweise fest geschaltet werden. Damit würde die Grünzeit der
B4 dann regelmäßig innerhalb 90 Sekunden unterbrochen werden, was zu einer
deutlichen Verschlechterung der gewünschten Situation führen würde.
Der
„Anforderungsbetrieb“ bewirkt nicht -wie gemutmaßt- das Umschalten auf ROT sofort nach Betätigung der Taster. Es
erfolgt frühestens nach Ablauf einer vorgegebenen Grünzeit für den Kfz-Verkehr
(je nach Tageszeit, Richtung und Verkehrsaufkommen 15 bis 35 Sekunden). Dies
ist theoretisch ausreichend, zumal die B4 an der LSA mit der
Günther-Scharowsky-Straße auch nicht mehr GRÜN hat. Trotzdem ist seitens der
Abteilung Verkehrsplanung bereits eine Nachjustierung der Anlage geplant.
Dabei sollen die Grünzeiten bzw. das Zusammenspiel der LSA‘s geprüft und ggf.
optimiert werden. Leider funktioniert die sogenannte „Fernversorgung“ über den
Verkehrsrechner der Stadt Erlangen noch nicht einwandfrei, sodass momentan noch
keine Steuerungsänderungen eingespielt werden können. Nach Lösung der
technischen Details kann seitens der Abteilung Verkehrsplanung aber reagiert
werden.
b)
Gleichschaltung der LSA’s
Günther-Scharowsky-Straße und Zufahrt Polizei
Die
Lichtsignalanlage Paul-Gossen-Straße / Polizeiausfahrt steht im sog.
„Dauergrün“ für die Hauptrichtung (B4). Die Einrichtung einer komfortablen,
beidseitigen Koordinierung („Grünen Welle“) für Anlagen, welche in Dauergrün
stehen, ist nicht möglich.
Um
trotzdem ein gewisses Maß an Fahrzeugen im Pulk fahren lassen zu können wurde
daher für die B4 ein sogenannter „Meldungsaustausch“ eingerichtet. Dieser
sendet den Grünbeginn der B4 an der LSA mit der Günther-Scharowsky-Straße
weiter an die LSA mit der Polizeiausfahrt, welche dann noch 25 Sekunden GRÜN hält,
sodass der gerade auf der B4 gestartete Fahrzeugpulk noch passieren kann.
Dieser Meldungsaustausch kann somit aber nur ein „Fahren ins Gelb“ für die ersten Fahrzeuge der Hauptrichtung verhindern. Für alle
nachfolgenden Fahrzeuge bzw. sämtliche Einbieger aus der Günther-Scharowsky-Straße
oder Koldestraße kann dies nicht gewährleistet werden.
In
Summe führen die getroffenen Steuerungsmaßnahmen (fest vorgegebene Mindestgrünzeit,
Meldungsaustausch, Bemessungsparameter) dazu, dass bereits jetzt ein Umschalten
auf ROT an der Polizeiausfahrt für den Pulk im Zuge der B4 für bis
zu 55 Sekunden unterdrückt werden kann (bei ÖV-Anforderung auch länger).
Zusatz 1: Untersuchungen zum regelwidrigen U-Turn
an der Zufahrt Polizei
Im
Fraktionsantrag wird die häufige Unterbrechung der Grünzeit auf der B4 aufgrund
von regelwidrigen U-Turns angesprochen. Das Thema wurde im Jour Fixe „Verkehr“
am 05.08.2015 mit Vertretern von Polizei, Straßenverkehrsamt und
Verkehrsplanung diskutiert. Das momentan installierte Zeichen 209-30
(vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus incl. Zusatzzeichen) schreibt laut
StVO zwar eindeutig das Geradeausfahren vor. Zur besseren Verdeutlichung eines
Wendeverbotes wird jedoch ein Zeichen
272 (Verbot des Wendens, siehe Piktogramm) als notwendig erachtet. Dieses
Zeichen sollte zusätzlich zum bestehenden Zeichen (z.B. am LSA-Mast) montiert
werden. Das Zeichen 209-30 kann nicht entfallen, da sonst regelkonform links in
die Polizeizufahrt abgebogen werden kann und von da aus wieder rechts auf die
Paul-Gossen-Straße. Dadurch würde die Grünzeit der Paul-Gossen-Straße sogar
zwei Mal unterbrochen werden. Eine Wendemöglichkeit ist am (zwar komplexeren)
Knotenpunkt mit der Günther-Scharowsky-Straße vorhanden.
Zusatz 2: kompletter Rückbau der Furten
Seitens
der Bürger wurde schon mehrmals ein kompletter Rückbau der Furten gefordert.
Dem kann seitens der Verwaltung aus einer Vielzahl von nachfolgenden Gründen
nicht zugestimmt werden:
1) Laut
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind grundsätzlich
alle Wegebeziehungen mit Furten auszustatten. Es gibt (und gab) keinen Grund,
die Wegebeziehung über die Paul-Gossen-Straße aus der bisherigen Signalisierung
auszuklammern und ein gesichertes Queren an dieser Stelle nicht zu ermöglichen.
Mit den neuen Furten wird die Signalisierung am Knotenpunkt vervollständigt und
damit netzschlüssig.
2)
Weiterhin erhöhen die neuen Furten die Querungsmöglichkeiten. Ein Umweg
(über die benachbarten Lichtsignalanlagen) von mehreren 100 Metern ist für Fußgänger
nicht zumutbar. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und
Bürger wird an dieser Stelle ein weiteres Angebot geschaffen, da die Furten
ebenfalls mit Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet sind.
3) An
der Polizeiausfahrt enden die beidseitig angelegten Zweirichtungsradwege, sodass
hier eine Querung angeboten werden muss.
Beispielsweise muss ein Radfahrer, welcher auf dem nördlichen Radweg in Fahrtrichtung
Osten unterwegs ist, auf die andere Seite wechseln können, um lt. StVO am Ende
des Zweirichtungsradweges auf der richtigen Fahrbahnseite weiterfahren zu
können.
4) Der
Radverkehr aus der Schornbaumstraße kann an dieser Stelle nun direkt auf die
Südseite wechseln, und muss nicht mehr wie bisher rechtswidrig bis zur Koldestraße
fahren (bzw. eigentlich das Rad schieben), um dort zu queren.
5)
Ergänzend zur derzeitigen Nutzung wird sich im Rahmen des SIEMENS-Campus Modul
1 (B-Plan Nr. 435) der Querungsbedarf an dieser Stelle in Zukunft noch erhöhen.
Anlagen: Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 105/2015 der CSU-Fraktion