Betreff
CSU-Fraktionsantrag 105/2015 - Ampeln Paul-Gossen-Straße (Brücke / S-Bahn-Halt)
Vorlage
613/057/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 105/2015 der CSU-Fraktion ist abschließend behandelt.

 


Sachbericht

Im Fraktionsantrag (Anlage 1) wird die Verwaltung mit der Prüfung folgender Sachverhalte beauftragt:

 

a)    Entfernen der „Anforderungsschaltung“ der Fußgängerfurt an der LSA Paul-Gossen-Straße / Zufahrt Polizei

 

Die Lichtsignalanlage (LSA) Paul-Gossen-Straße / Polizeiausfahrt hat mit dem großräumigen Umbau auch Fußgängerfurten über die Paul-Gossen-Straße erhalten (Gründe s.u. Zusatz 1).

 

Um die Unterbrechungen der Grünzeit der B4 durch die Fußgängerfurten so selten wie möglich zu halten wurden bewusst Fußgängertaster installiert, sodass jeder Querungsbedarf erst angefordert werden muss. Dieser sog. „Anforderungsbetrieb“ gewährleistet, dass die Fußgängerphase tatsächlich nur dann geschaltet wird, wenn sie auch benötigt wird (wenn ein Fußgänger anwesend ist). Wenn der Anforderungsbetrieb nun -wie im Fraktionsantrag gefordert- entfernt werden würde, müsste die Fußgängerphase analog wie an der LSA Günther-Scharowsky-Straße in jedem Signalumlauf zwangsweise fest geschaltet werden. Damit würde die Grünzeit der B4 dann regelmäßig innerhalb 90 Sekunden unterbrochen werden, was zu einer deutlichen Verschlechterung der gewünschten Situation führen würde.

 

Der „Anforderungsbetrieb“ bewirkt nicht -wie gemutmaßt- das Umschalten auf ROT sofort nach Betätigung der Taster. Es erfolgt frühestens nach Ablauf einer vorgegebenen Grünzeit für den Kfz-Verkehr (je nach Tageszeit, Richtung und Verkehrsaufkommen 15 bis 35 Sekunden). Dies ist theoretisch ausreichend, zumal die B4 an der LSA mit der Günther-Scharowsky-Straße auch nicht mehr GRÜN hat. Trotzdem ist seitens der Abteilung Verkehrsplanung bereits eine Nachjustierung der Anlage geplant. Dabei sollen die Grünzeiten bzw. das Zusammenspiel der LSA‘s geprüft und ggf. optimiert werden. Leider funktioniert die sogenannte „Fernversorgung“ über den Verkehrsrechner der Stadt Erlangen noch nicht einwandfrei, sodass momentan noch keine Steuerungsänderungen eingespielt werden können. Nach Lösung der technischen Details kann seitens der Abteilung Verkehrsplanung aber reagiert werden.

 

 

b)    Gleichschaltung der LSA’s Günther-Scharowsky-Straße und Zufahrt Polizei

 

Die Lichtsignalanlage Paul-Gossen-Straße / Polizeiausfahrt steht im sog. „Dauergrün“ für die Hauptrichtung (B4). Die Einrichtung einer komfortablen, beidseitigen Koordinierung („Grünen Welle“) für Anlagen, welche in Dauergrün stehen, ist nicht möglich.

 

Um trotzdem ein gewisses Maß an Fahrzeugen im Pulk fahren lassen zu können wurde daher für die B4 ein sogenannter „Meldungsaustausch“ eingerichtet. Dieser sendet den Grünbeginn der B4 an der LSA mit der Günther-Scharowsky-Straße weiter an die LSA mit der Polizeiausfahrt, welche dann noch 25 Sekunden GRÜN hält, sodass der gerade auf der B4 gestartete Fahrzeugpulk noch passieren kann. Dieser Meldungsaustausch kann somit aber nur ein „Fahren ins Gelb“ für die ersten Fahrzeuge der Hauptrichtung verhindern. Für alle nachfolgenden Fahrzeuge bzw. sämtliche Einbieger aus der Günther-Scharowsky-Straße oder Koldestraße kann dies nicht gewährleistet werden.

 

In Summe führen die getroffenen Steuerungsmaßnahmen (fest vorgegebene Mindestgrünzeit, Meldungsaustausch, Bemessungsparameter) dazu, dass bereits jetzt ein Umschalten auf ROT an der Polizeiausfahrt für den Pulk im Zuge der B4 für bis zu 55 Sekunden unterdrückt werden kann (bei ÖV-Anforderung auch länger).

 

 

Zusatz 1: Untersuchungen zum regelwidrigen U-Turn an der Zufahrt Polizei

 

Im Fraktionsantrag wird die häufige Unterbrechung der Grünzeit auf der B4 aufgrund von regelwidrigen U-Turns angesprochen. Das Thema wurde im Jour Fixe „Verkehr“ am 05.08.2015 mit Vertretern von Polizei, Straßenverkehrsamt und Verkehrsplanung diskutiert. Das momentan installierte Zeichen 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus incl. Zusatzzeichen) schreibt laut StVO zwar eindeutig das Geradeausfahren vor. Zur besseren Verdeutlichung eines Wendeverbotes wird jedoch ein Zeichen 272 (Verbot des Wendens, siehe Piktogramm) als notwendig erachtet. Dieses Zeichen sollte zusätzlich zum bestehenden Zeichen (z.B. am LSA-Mast) montiert werden. Das Zeichen 209-30 kann nicht entfallen, da sonst regelkonform links in die Polizeizufahrt abgebogen werden kann und von da aus wieder rechts auf die Paul-Gossen-Straße. Dadurch würde die Grünzeit der Paul-Gossen-Straße sogar zwei Mal unterbrochen werden. Eine Wendemöglichkeit ist am (zwar komplexeren) Knotenpunkt mit der Günther-Scharowsky-Straße vorhanden.

 

272 

 

 

Zusatz 2: kompletter Rückbau der Furten

 

Seitens der Bürger wurde schon mehrmals ein kompletter Rückbau der Furten gefordert. Dem kann seitens der Verwaltung aus einer Vielzahl von nachfolgenden Gründen nicht zugestimmt werden:

 

1) Laut den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind grundsätzlich alle Wegebeziehungen mit Furten auszustatten. Es gibt (und gab) keinen Grund, die Wegebeziehung über die Paul-Gossen-Straße aus der bisherigen Signalisierung auszuklammern und ein gesichertes Queren an dieser Stelle nicht zu ermöglichen. Mit den neuen Furten wird die Signalisierung am Knotenpunkt vervollständigt und damit netzschlüssig.

 

2) Weiterhin erhöhen die neuen Furten die Querungsmöglichkeiten.  Ein Umweg (über die benachbarten Lichtsignalanlagen) von mehreren 100 Metern ist für Fußgänger nicht zumutbar. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger wird an dieser Stelle ein weiteres Angebot geschaffen, da die Furten ebenfalls mit Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet sind.

 

3) An der Polizeiausfahrt enden die beidseitig angelegten Zweirichtungsradwege, sodass hier eine Querung angeboten werden muss. Beispielsweise muss ein Radfahrer, welcher auf dem nördlichen Radweg in Fahrtrichtung Osten unterwegs ist, auf die andere Seite wechseln können, um lt. StVO am Ende des Zweirichtungsradweges auf der richtigen Fahrbahnseite weiterfahren zu können.

 

4) Der Radverkehr aus der Schornbaumstraße kann an dieser Stelle nun direkt auf die Südseite wechseln, und muss nicht mehr wie bisher rechtswidrig bis zur Koldestraße fahren (bzw. eigentlich das Rad schieben), um dort zu queren.

 

5) Ergänzend zur derzeitigen Nutzung wird sich im Rahmen des SIEMENS-Campus Modul 1 (B-Plan Nr. 435) der Querungsbedarf an dieser Stelle in Zukunft noch erhöhen.

 


Anlagen:        Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 105/2015 der CSU-Fraktion