Betreff
Breitbandausbau in Erlangen
hier: Interkommunale Zusammenarbeit mit Fürth
Vorlage
II/085/2015
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage
  1. Mit der Stadt Fürth soll im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms (Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 09.07.2014) interkommunal zusammengearbeitet werden, die hierzu nötigen Planungen sind miteinander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Stadt Fürth unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen.

  2. Mit der Stadt Fürth wird hierfür eine schriftliche Vereinbarung (z.B. „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach Art. 4 KommZG – Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) geschlossen.

  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Gespräche zu führen und die nötigen Verträge zu schließen.

 


Vorbemerkung

    Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 26.03.2015 eine Interkommunale Zusammenarbeit
mit der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Breitbandrichtlinie beschlossen (siehe Anlage). Nachdem der Gemeinderat Bubenreuth in seiner Sitzung vom 19.05.2015 beschlossen hat, derzeit keinen weiteren Ausbau der Internetverbindungen mit öffentlichen Mittel zu unter-stützen, ist eine Interkommunale Zusammenarbeit nicht mehr möglich, da ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Bekanntmachungen der beiden Kommunen zum Auswahlver-fahren bestehen muss.


Damit die vier Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach die zusätzliche Förderung
in Anspruch nehmen können, haben die Wirtschaftsreferenten der Städteachse sich darauf verständigt, dass Erlangen und Fürth sowie Nürnberg und Schwabach Vereinbarungen zur
Interkommunalen Zusammenarbeit abschließen.
Voraussetzung ist, dass die beteiligten Kommunen aneinander grenzen. Schwabach kann
also nur mit Nürnberg zusammenarbeiten.

     Der Stadtrat Fürth hat in seiner Sitzung vom 24.06.2015 die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen wird in entsprechend unterversorgten Stadtbereichen die Versorgung mit Internetverbindungen verbessern. Dazu führt das Wirtschaftsreferat derzeit ein Verfahren nach der Bayerischen Breitbandrichtlinie durch.

Der Freistaat Bayern gibt für die Investitionen einen Zuschuss von 60 %, maximal 550.000 €.

Wenn zwei Nachbarkommunen eine sogenannte „Interkommunale Zusammenarbeit“ im Rahmen der Breitbandrichtlinie durchführen, wird dieser Höchstbetrag um weitere 50.000 € je
Gemeinde erhöht.

Zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich, da im Haushalt 2015 insgesamt 950.000 € bereitgestellt sind, davon sind 550.000 € durch den staatlichen Zuschuss refinanziert. Die 400.000 € Eigenmittel übersteigen den ergänzenden 40 %-igen städtischen Anteil um
33.333 €. Dies entspricht genau dem städtischen Anteil für die Zuschusserhöhung. Es müssen also keine zusätzlichen Eigenmittel aufgebracht werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen schließt mit der Stadt Fürth eine schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Breitbandrichtlinie (z. B. Einfache Arbeitsgemeinschaft nach KommZG).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen und die Stadt Fürth schreiben ein oder mehrere Erschließungsgebiete für den Breitbandausbau gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang (Veröffentlichungen der Bekanntmachungen der beiden Kommunen zum Auswahlverfahren müssen innerhalb von zwei Monaten erfolgen) aus.

Da die Erschließungsgebiete benachbarter Kommunen nicht aneinander angrenzen müssen, wird durch die Interkommunale Zusammenarbeit die Stadt Erlangen nicht in ihren Ausbauplanungen eingeschränkt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Stadtratsbeschluss vom 26.03.2015