hier: Interkommunale Zusammenarbeit mit Fürth
- Mit der Stadt Fürth soll im Rahmen
des Bayerischen Förderprogramms (Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am
09.07.2014) interkommunal zusammengearbeitet werden, die hierzu nötigen
Planungen sind miteinander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem
zeitlichen Zusammenhang mit der Stadt Fürth unter
Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen.
- Mit
der Stadt Fürth wird hierfür eine schriftliche Vereinbarung (z.B.
„Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach Art. 4 KommZG – Gesetz über die
kommunale Zusammenarbeit) geschlossen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Gespräche zu führen und die nötigen Verträge zu schließen.
Vorbemerkung
Der Stadtrat hatte in seiner
Sitzung vom 26.03.2015 eine Interkommunale Zusammenarbeit
mit der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Breitbandrichtlinie beschlossen
(siehe Anlage). Nachdem der Gemeinderat Bubenreuth in seiner Sitzung vom
19.05.2015 beschlossen hat, derzeit keinen weiteren Ausbau der
Internetverbindungen mit öffentlichen Mittel zu unter-stützen, ist eine
Interkommunale Zusammenarbeit nicht mehr möglich, da ein enger zeitlicher
Zusammenhang zwischen den Bekanntmachungen der beiden Kommunen zum
Auswahlver-fahren bestehen muss.
Damit die vier Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach die zusätzliche
Förderung
in Anspruch nehmen können, haben die Wirtschaftsreferenten der Städteachse sich
darauf verständigt, dass Erlangen und Fürth sowie Nürnberg und Schwabach
Vereinbarungen zur
Interkommunalen Zusammenarbeit abschließen.
Voraussetzung ist, dass die beteiligten Kommunen aneinander grenzen. Schwabach
kann
also nur mit Nürnberg zusammenarbeiten.
Der Stadtrat Fürth hat in seiner Sitzung vom 24.06.2015 die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen wird in entsprechend unterversorgten Stadtbereichen die Versorgung mit Internetverbindungen verbessern. Dazu führt das Wirtschaftsreferat derzeit ein Verfahren nach der Bayerischen Breitbandrichtlinie durch.
Der Freistaat Bayern gibt für die Investitionen einen Zuschuss von 60 %, maximal 550.000 €.
Wenn zwei Nachbarkommunen eine
sogenannte „Interkommunale Zusammenarbeit“ im Rahmen der Breitbandrichtlinie durchführen,
wird dieser Höchstbetrag um weitere 50.000 € je
Gemeinde erhöht.
Zusätzliche Haushaltsmittel sind
nicht erforderlich, da im Haushalt 2015 insgesamt 950.000 € bereitgestellt
sind, davon sind 550.000 € durch den staatlichen Zuschuss refinanziert. Die
400.000 € Eigenmittel übersteigen den ergänzenden 40 %-igen städtischen Anteil
um
33.333 €. Dies entspricht genau dem städtischen Anteil für die
Zuschusserhöhung. Es müssen also keine zusätzlichen Eigenmittel aufgebracht
werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen schließt mit der Stadt Fürth eine schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Breitbandrichtlinie (z. B. Einfache Arbeitsgemeinschaft nach KommZG).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadt Erlangen und die Stadt Fürth schreiben ein oder mehrere Erschließungsgebiete für den Breitbandausbau gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang (Veröffentlichungen der Bekanntmachungen der beiden Kommunen zum Auswahlverfahren müssen innerhalb von zwei Monaten erfolgen) aus.
Da die Erschließungsgebiete benachbarter Kommunen nicht aneinander angrenzen müssen, wird durch die Interkommunale Zusammenarbeit die Stadt Erlangen nicht in ihren Ausbauplanungen eingeschränkt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Stadtratsbeschluss vom 26.03.2015