Die Verordnung der Stadt Erlangen zur Regelung der Sperrzeit von Gaststätten und Vergnü-gungsstätten (Entwurf vom 06.07.2015, Anlage 1, mit Karte Geltungsbereich, Anlage 2) wird beschlossen.
Die derzeit gültige Sperrzeitverordnung ist an einigen Stellen unübersichtlich aufgebaut. Manche Formulierungen sind zudem nicht von den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen gedeckt (insbesondere zum Lärmschutz). Die Sperrzeitverordnung sollte klar, eindeutig und auch für Außenstehende gut verständlich formuliert sein. Auch eine veränderte inhaltliche Gliederung unterstützt das bessere Verstehen. Daher wurde die Sperrzeitverordnung überarbeitet. So wurde nunmehr unter anderem klargestellt, dass die Sperrzeitverordnung für Spielhallen nicht gilt, da deren Schließzeiten im Glücksspielstaatsvertrag und den dazu erlassenen Rechtsvorschriften geregelt sind. Des Weiteren wurde verdeutlicht, dass die Sperrzeiten an den sog. stillen Feiertagen sich aus dem Bayerischen Feiertagsgesetz ergeben. Auch wurde klargestellt, dass für vorübergehende Gaststättenbetriebe nach § 12 Gaststättengesetz die Sperrzeitverordnung ebenso gilt.
Eine Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen Textes ist aus der beigefügten
Synopse (Anlage 3) ersichtlich.
Aufgrund der notwendigen Änderungen an allen Paragrafen sollte die Verordnung neu erlassen werden. Die Karte mit dem Geltungsbereich, die Bestandteil der Verordnung ist, wird in der Sitzung aufgelegt
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf der Sperrzeitverordnung vom
06.07.2015
Anlage 2 Karte Geltungsbereich
Anlage 3 Synopse (Gegenüberstellung Sperrzeitverordnung alt und neu)