Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe Nr. 062/2015 vom 27.04.2015
- Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
- Der Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe Nr. 062/2015 vom 27.04.2015 ist damit bearbeitet.
Sachbericht
Die
Möglichkeit des Zahlens mittels GiroCode setzt voraus, dass auf
Rechnungen/Bescheiden/
Mahnungen u.a. ein entsprechender QR-Code vorhanden sein muss, der dann mittels
Smartphone oder Tablet ausgelesen wird.
Sehr viele Zahlungsaufforderungen werden in ganz unterschiedlichen
Fachverfahren erzeugt. In diesen Fällen muss der jeweilige Softwareanbieter im
Rahmen des Rechnungs- bzw. Bescheid-drucks den QR-Code anbringen. Das
Finanzprogramm „nsk-Infoma“, aus dem die meisten zahlungsbegründenden Schreiben
(Steuerbescheide, Mahnungen) erstellt werden, benötigt ein zusätzliches
kostenpflichtiges epayment-Portal (z.B. newsystem ePayment Modul). Welches
ePayment-Portal angeschafft wird, entscheidet sich im Laufe dieses Jahres. In
der Folge werden zusätzliche Zahlungsmöglichkeiten, also auch GiroCode, geprüft
und bei Eignung eingeführt.
Anlagen: Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe Nr. 062/2015 vom 27.04.2015