Betreff
Bürgerfreundliche Stadtverwaltung durch ein neues Abrechnungsverfahren: Einführung von "Girocode" bei der Stadt Erlangen
Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe Nr. 062/2015 vom 27.04.2015
Vorlage
II/082/2015
Aktenzeichen
II/20-3
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe Nr. 062/2015 vom 27.04.2015 ist damit bearbeitet.

 


Sachbericht

Die Möglichkeit des Zahlens mittels GiroCode setzt voraus, dass auf Rechnungen/Bescheiden/
Mahnungen u.a. ein entsprechender QR-Code vorhanden sein muss, der dann mittels Smartphone oder Tablet ausgelesen wird.
Sehr viele Zahlungsaufforderungen werden in ganz unterschiedlichen Fachverfahren erzeugt. In diesen Fällen muss der jeweilige Softwareanbieter im Rahmen des Rechnungs- bzw. Bescheid-drucks den QR-Code anbringen. Das Finanzprogramm „nsk-Infoma“, aus dem die meisten zahlungsbegründenden Schreiben (Steuerbescheide, Mahnungen) erstellt werden, benötigt ein zusätzliches kostenpflichtiges epayment-Portal (z.B. newsystem ePayment Modul). Welches ePayment-Portal angeschafft wird, entscheidet sich im Laufe dieses Jahres. In der Folge werden zusätzliche Zahlungsmöglichkeiten, also auch GiroCode, geprüft und bei Eignung eingeführt.

 

 


Anlagen:        Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe Nr. 062/2015 vom 27.04.2015