Betreff
Vermietung des nördlichen Kiosks in der Nürnberger Str. 32
Vorlage
241/020/2015
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Fragen zum Imbiss vor dem Neuen Markt sind damit öffentlich beantwortet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

·         Vermietung des nördlichen Kiosks an der Ostseite Neuer Markt

·         Verfügbarkeit eines WC mit eigener Kabine für das Personal des Kiosk-Betreibers im Umkreis von 200 Metern zur Erfüllung der Auflage des Amtes für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz (Amt 39)

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Anbetracht der Konkurrenz mit ihren vielfältigen kulinarischen Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe lassen sich mit dem Kiosk keine Mieten in der bisherigen Größenordnung erzielen. Der Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren und Dingen des sofortigen Bedarfs (Süßwaren, Getränke, …) bietet trotz attraktiver Innenstadtlage keine lukrativen Rahmenbedingungen, da die Frequenzbringer Galeria Kaufhof, das Einkaufszentrum Neuer Markt und der Discounter Norma diese Produkte bereits anbieten.

Der bei der Errichtung des Kioskes im Erdboden eingelassene Fettabscheider spricht für eine gastronomische Nutzung. Jedoch wurde im Jahr 2009 von der Lebensmittelüberwachung erst­mals die fehlende Personal-Toilette moniert. Die notwendigen Toiletten wurden 1990 bei der Planung des Kioskes in der öffentlichen Toilettenanlage auf der gegen­über liegenden Straßenseite zugewiesen. Dies ist lebensmittelrechtlich nicht (mehr) zulässig und wird auch nicht geduldet. Aufgrund der Außenbestuhlung sind gaststättenrechtlich zudem ein Toilettenbecken und ein Urinal zwingend erforderlich.

Alle Versuche, die Mitnutzung einer Personal-Toilette in umliegenden Betrieben oder innerhalb der Stadtverwaltung zu ermöglichen, wo sich die Hygienevorschriften erfüllen lassen, scheiterten. Ein Anbau für die erforderliche WC-Anlage kam nicht in Frage, da die freien Flächen für Feuerwehr und Rettungsdienst benötigt werden und dieser Bereich von vielen Fußgängern frequentiert wird.

Aufgrund des Leerstandes bewarben sich mehr als 20 Interessenten, die durchweg eine gastronomische Nutzung bzw. den Verkauf von Lebensmitteln anstrebten. Sie erhielten allesamt eine Absage wegen der fehlenden WC-Anlage. Einer der Bewerber zeigte großes Interesse, den Kiosk käuflich zu erwerben. Da sich das Objekt an einer exponierten Stelle befindet und die Möglichkeit der gestalterischen Einflussnahme erhalten bleiben soll, wurde der Verkauf von der Verwaltung nicht weiter verfolgt.

Der Betrieb des Kioskes in der Nürnberger Straße 32 setzt voraus, dass eine Personaltoilette nachgewiesen werden kann, die nach lebensmittelrechtlichen Anforderungen ausgestattet ist und ausschließlich durch Personen genutzt wird, die nach IfSG - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - belehrt sind.

Von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung, den Kiosk letztendlich an den jetzigen Betreiber zu vermieten, war die Relation zwischen den Investitionskosten für eine Personal-Toilette in Höhe von ca. 30 000 € und der Wertbeständigkeit des gesamten Kioskes.

Die Stadt Erlangen hat seit Jahren keinerlei Mittel in die Einrichtung des Kiosks investiert.