Betreff
Rad- und Fußwegeverbindung von Kosbach über Häusling nach Steudach; CSU-Fraktionsantrag 034/2015 und FWG-Fraktionsantrag 099/2015
Vorlage
613/056/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    Die Sachverhaltsdarstellung bezüglich der geforderten Rad- und Fußwegeverbindung von Kosbach über Häusling nach Steudach sowie die Bewertung der Verkehrsverhältnisse in der Reitersberg- und Kieselbergstraße werden zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Ortsbeirat Kosbach mögliche Maßnahmen zur Führung des Rad- und Fußverkehrs entlang der Reitersberg- und Kieselbergstraße vorzustellen und zu erörtern.

3.    Die Fraktionsanträge 034/2015 der CSU und 099/2015 der FWG sind damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit den Fraktionsanträgen 034/2015 der CSU und 099/2015 der FWG wird die Errichtung einer Geh- und Radwegeverbindung zwischen den Ortsteilen Kosbach, Häusling und Steudach gefordert. Die Straßen zwischen diesen Ortsteilen (Reitersberg- und Kieselbergstraße) sind im Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen als Hauptverkehrsstraßen eingestuft. Die Belastung durch den Kfz-Verkehr ist jedoch gering (Reitersbergstraße: 2.100 Kfz/24h, Kieselbergstraße: 750 Kfz/24h), so dass jeweils die Funktion als Hauptverkehrsstraße nicht gegeben scheint. Im Rahmen des Meilensteins F zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes, der sich derzeit in Ausschreibung befindet, wird voraussichtlich im Jahr 2016 für das Erlanger Straßennetz eine umfassende Netzkategorisierung gemäß Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung vorgenommen. Eine damit verbundene Abstufung der Verkehrsbedeutung der Reitersberg- und Kieselbergstraße kann erwartet werden. 

Daten zum Rad- und Fußgängerverkehrsaufkommen liegen für die Reitersberg- und Kieselbergstraße bislang nicht vor. Aufgrund deren Verkehrsbedeutung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Rad- und Fußgängerverkehrsbelastung gering ausgeprägt ist. Zur exakten Beurteilung der Verkehrsverhältnisse wird die Verwaltung in der jährlich stattfindenden Schülerverkehrszählung am 22. Juli 2015 am Knotenpunkt Haundorfer Straße / Reitersbergstraße / Kieselbergstraße eine ganztägige Verkehrserhebung durchführen, bei der alle Verkehrsarten berücksichtigt werden sollen. Die Ergebnisse werden im Ortsbeirat vorgestellt.

Angesichts der beschriebenen Verkehrsverhältnisse und der jeweils geringen Verkehrsbelastung in der Reitersberg- und Kieselbergstraße wird die aufwändige Errichtung eines baulichen Geh- und Radweges als nicht verhältnismäßig erachtet (Planung, Grunderwerb ggf. im Enteignungsverfahren, Bau, Entwässerung, Flächenausgleich etc.). Die gemeinsame Führung des Radverkehrs mit dem Kfz-Verkehr erscheint auch im Hinblick auf die zugelassene Geschwindigkeit von 50 km/h vertretbar. Mit der Errichtung eines baulichen Geh- und Radweges entstünde zudem ein Eingriff in landwirtschaftlich genutzte Flächen. Zusätzlich zu den entstehenden Baukosten würden umfassender Grunderwerb und ggf. Enteignungen notwendig. Am Beispiel der vom UVPA bereits im Jahr 2009 (VO 1781536) beschlossenen Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Häusling und Haundorf zeigt sich, dass sich die bauliche Umsetzung bereits bei einem nicht verkaufswilligen Grundstücksinhaber erheblich verzögert bzw. ohne Enteignungsgrundlage nicht durchführbar ist. Bei der geforderten Wegeverbindung zwischen Kosbach, Häusling und Steudach sind deutlich mehr Grundstücke und damit Eigentümer (ca. 20) betroffen, was eine Realisierung unrealistisch erscheinen lässt.  

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aus Sicht der Verwaltung können entlang der Reitersberg- und Kieselbergstraße Maßnahmen zur Verbesserung der Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs auch ohne Bau eines gesonderten Geh- und Radweges herbeigeführt werden. Hierbei könnte die Sperrung der Reitersbergstraße für den Kfz-Verkehr mit Freigabe für landwirtschaftlichen und öffentlichen Verkehr ebenso angedacht werden wie die Einrichtung einer Fahrradstraße (ebenfalls mit Freigabe für landwirtschaftlichen und öffentlichen Verkehr). Die jeweils entstehenden Umwege über die Mönaustraße bzw. die Steudacher Straße erscheinen in Anbetracht der geringen Verkehrsmengen in der Reitersberg- und Kieselbergstraße zumutbar. Für den Fußgängerverkehr könnte in Ergänzung eine Markierungslösung in Form eines Suggestivstreifens am Fahrbahnrand errichtet werden. Ein solcher fahrbahnparalleler Suggestivstreifen für den Fußgängerverkehr findet beispielsweise an einigen Stellen im Ortsteil Tennenlohe, in Alterlangen und in Dechsendorf Anwendung (vgl. Anlage 1).

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Inwieweit die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Bürgerschaft unterstützt werden, soll im Ortsbeirat Kosbach erörtert werden. Hierzu wird die Verwaltung die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs zwischen Kosbach, Häusling und Steudach konkretisieren und im Ortsbeirat vorstellen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden derzeit nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Beispiel für einen fahrbahnparallelen Suggestivstreifen für Fußgänger im Ortsteil Tennenlohe

Anlage 2: CSU-Fraktionsantrag 034/2015 - Fahrradweg im Stadtwesten, Radweg von Kosbach über Häusling nach Steudach

Anlage 2: FWG-Fraktionsantrag 099/2015 - Rad- und Fußweg Kosbach-Häusling-Steudach