Betreff
Seniorengerechte Parkbänke
Fraktionsantrag der CSU Nr. 053/2015
Vorlage
773/012/2015
Aktenzeichen
III/77
Art
Beschlussvorlage

Der EB 77 montiert zukünftig bei Neuaufstellung bzw. im Austausch (alt gegen neu), in Abhängigkeit des Standortes und der zu erwartenden Nutzung, Bänke in unterschiedlicher Höhe und Ausgestaltung. Die Anliegen und Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren werden dabei besonders berücksichtigt.

Der Antrag der CSU-Fraktion Nr. 053/2015 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zum Fraktionsantrag der SPD 218/2012 – Anpassung der Sitzbänke im Freien auf eine Sitzhöhe von 50 cm wurde in Bezug zur Veranstaltung „Senioren melden sich zu Wort“ vom 16.11.2012 um eine Erhöhung der Sitzbänke bei allen neu anzuschaffenden Bänken gebeten.
Auf Antrag der CSU, Fraktionsantrag 053/2015 – Seniorengerechte Parkbänke, sollen Bänke künftig:

- eine Sitzflächenhöhe von 53 cm sowie eine Sitzflächenform, die das Aufstehen erleichtert, aufweisen
- mit Sitzflächen aus kälteresistentem Plastik (kein Metall) beschaffen sein,
- ggf. für SeniorInnen mit Rollator nutzbar sein,
- hohe und relativ steile Rückenlehnen aufweisen,

- Armlehnen haben, die den Händen beim Aufstehen sicheren Halt bieten,
- unterstützend zur höheren Sitzposition, mit einer Fußstütze ausgestattet sein.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der EB 77 betreut im Erlanger Stadtgebiet ca. 1.350 Bänke. Ein Großteil der Bänke ist nach den bisher gültigen Einbauvorschriften mit einer Sitzhöhe von +/- 45 cm montiert.

Eine nachträgliche Umrüstung vorhandener Bänke auf eine Sitzflächenhöhe von 50 bzw. 53 cm entspräche nicht den Einbauvorschriften der Hersteller und könnte die Standfestigkeit negativ beeinflussen. Gerade auch dann, wenn, wie vielfach zu beobachten ist, junge Menschen auf der Rückenlehne sitzen und ihre Füße auf der Sitzfläche abstellen. Durch die vergrößerte Hebelwirkung kann es zu Lockerungen in der Bodenverankerung bzw. Fundamentierung kommen.

Nachträgliche Änderungen der Sitzhöhen wären nur in Rücksprache mit den Herstellern möglich und entsprechend aufwendig.

Die im Stadtgebiet Erlangen z.B. am meisten verbreitete Bank älteren Typs der Fa. Nusser,
´Typ Bremen´ mit Betonsockel, würde bei einer Anpassung der Sitzhöhe auf 50 cm, Kosten in Höhe von ca. 330,- €/Stück verursachen.

 

Die im Falle einer Neuplanung oder eines Austausches beantragten Parkbänke mit einer Höhe von 53 cm bieten für viele SeniorInnen sicher Vorteile. Bänke mit hoher Sitzfläche sind jedoch für kleinere Personen und Kinder auch mit einer Fußstange schlechter nutzbar. Insbesondere Sitzflächen mit gewölbter Form und eine steil stehende Rückenlehne können als unbequem empfunden werden. Zudem entspricht die gewünschte Höhe von 53 cm nicht der DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (Stand Dez. 2014):
Unter Punkt 6.1 - Ausstattung, Möblierung - steht unter anderem, dass die Sitzhöhe zwischen 46 und 48 cm betragen sollte. Sitzbänke sollten mit Arm- und Rückenlehne ausgestattet sein. Für Rollstuhlnutzer wird eine punktuelle Anordnung von Bänken ohne Armlehne mit entsprechenden Bewegungsflächen empfohlen. Für kleinwüchsige Menschen ist die punktuelle Anordnung von Bänken mit einer Sitzhöhe von 30 cm und einer Sitztiefe von 30 cm zu empfehlen.

 

Material

Bei Bänken mit Kunststoffbohlen liegen im EB 77 negative Erfahrungen bezüglich der Haltbarkeit vor. (Geringe Verwindungssteifigkeit der Bankauflagen auch bei Armierung). Bänke aus Metall bieten hingegen große Vorteile hinsichtlich Sauberkeit (der Schmutz rieselt durch und wird beim nächsten Regen abgewaschen) und Unterhalt/Wirtschaftlichkeit (sehr lange Haltbarkeit, nahezu wartungsfrei).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es wird vorgeschlagen, künftig nicht nur seniorengerechte Bänke zu verwenden, sondern Bänke in unterschiedlicher Höhe und Ausgestaltung in Abhängigkeit des Standortes und der zu erwartenden  Nutzung vorzusehen. Die Stadt Erlangen kann so gezielt den verschiedenen Ansprüchen und Nutzungswünschen der BürgerInnen Rechnung tragen.
Zudem sollten die Bankmodelle gestalterisch einem Gesamtkonzept folgen und aus haltbaren, vandalismusresistenten sowie wartungsarmen Materialien bestehen.
Im Zuge der derzeitigen Planungen zum Grünzug im BP 411 sind die unterschiedlichen Nutzerinteressen bereits berücksichtigt und es werden Bänke mit unterschiedlichen Sitzhöhen vorgesehen.
Ebenso sind im Rahmen erforderlicher Inklusion befestigte Zuwegungen z.B. zu den Sandspielbereichen des Spielplatzes geplant.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 053/2015 der CSU-Fraktion vom 24.03.15