hier: DA Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau und Zustimmung zum Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Bau des Teilab-schnitts des GW/RW Dechsendorf – Röttenbach auf dem Gebiet der Stadt Erlangen
1 Lageplan M 1:1000 Plan-Nr. 2-1510.1-E
1 Höhenplan M 1:1000/100 Plan-Nr. 2-1510.3-E
1 Regelquerschnitt M 1:50 Plan-Nr. 2-1510.4-E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg, eine Sonderbaulastvereinbarung zum Bau des Teilabschnitts auf Erlanger Stadtgebiet des GW/RW Dechsendorf - Röttenbach abzuschließen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der hohen Geschwindigkeiten auf der Staatsstraße St 2259 ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Bau eines separaten GW/RW längs der St 2259 erforderlich. Das Teilstück zwischen Röttenbach und Röhrach ist bereits fertiggestellt. Die vorgelegte Planung umfasst den ca. 1000 m langen Teilabschnitt auf dem Gebiet der Stadt Erlangen, der im Rahmen einer noch abzuschließenden Sonderbaulastvereinbarung mit dem Freistaat Bayern vorbehaltlich des vollständig durchgeführten Grunderwerbs und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in 2016 hergestellt werden soll.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des Bebauungsplans BP 463 – „Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd)“ wurde von der Verwaltung hierfür die Entwurfsplanung erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Die Entwässerung der Verkehrsflächen bleibt unverändert und erfolgt breitflächig über das Bankett und ggfs über seitliche Entwässerungsgräben.
Der GW/RW wird nicht beleuchtet.
Zur Realisierung des Projekts ist mit dem Freistaat Bayern eine entsprechende Sonderbau-lastvereinbarung abzuschließen. Wesentliche Eckpunkte dieser Vereinbarung sind:
- Planung und Bau des GW/RW auf dem Erlanger Stadtgebiet durch die Stadt Erlangen
- Durchführung des Grunderwerbs durch die Stadt Erlangen
- Nach Abschluss der Bauarbeiten geht die Straßenbaulast mit Verkehrsfreigabe auf den Freistaat Bayern über
- Ein besonderes Widmungsverfahren ist nicht erforderlich. Mit der Verkehrsübergabe wird der GW/RW unselbstständiger Bestandteil der Staatsstraße.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen und die Maßnahme vor-behaltlich des vollständig durchgeführten Grunderwerbs und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in 2016 zu realisieren.
Der Anschlusspunkt des Radweges an den bestehenden Kreisel wird in der Detailplanung nochmals geprüft, um eine optimale Anbindung und Ausnutzung des Radweges zu erreichen.
Für die Maßnahmen soll ein Zuwendungsantrag für das
Förderprogramm „"Kommunale
Sonderbaulast an Staatsstraßen" gestellt werden. Mit einer Förderung in
Höhe von 70 – 80 % der zuwendungsfähigen Kosten ist zu rechnen. Damit die
Realisierung des Projekts aus förder-technischer Sicht in 2016 möglich wäre,
muss der Zuwendungsantrag bis 01.09.2015 bei der Regierung von Mittelfranken
vorliegen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Baukosten ca.
260.000 € |
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Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Es entstehen keine Folgekosten,
da nach Abschluss der Bauarbeiten die Straßenbaulast auf den Freistaat Bayern
übergeht. |
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Korrespondierende Einnahmen |
Die Maßnahme soll aus dem
Programm „Förderprogramm „Kommunale Sonderbaulast an Staatsstraßen“ gefördert werden. Mit einer Förderrate in Höhe von |
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Weitere Ressourcen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
sind derzeit nicht vorhanden. Im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2016 sind bei IP-Nr. 541.839 „Geh-/Radweg Dechsendorf – Röttenbach“ HH-Mittel für die Jahre 2016/2017 in Höhe von insgesamt 360.000 € beantragt.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
29.06.2015, gez. Deuerling
Anlagen: Anlage
1 – Übersichtslageplan
Anlage
2 – Lageplan (Teile 1 + 2)
Anlage
3 – Höhenplan
Anlage
4 – Regelquerschnit