Betreff
Anpassung der Sportförderrichtlinien
Vorlage
52/061/2015
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der vorgeschlagenen Änderung (siehe unten) der Richtlinien der städtischen Sportförderung wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In den städtischen Sportförderrichtlinien sind im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch die zentralen Sportanlagen (Schulsportanlagen), die im Besitz der Sportvereine sind und auf den der Schulsport durch die Schulsportverträge (Erlanger Modell) sicher gestellt werden kann, förderfähig. Ein Neubau von Schulsportanlagen ist in den vergangen Jahren nicht mehr erfolgt, so dass die Förderung insbesondere auf Sanierungsmaßnahmen ausgerichtet ist. Bei kleineren Sanierungen übernimmt dies nach wie vor das Sportamt im Rahmen der jährlich stattfindenden Sportplatzbegehungen. Bei größeren Maßnahmen erfolgt eine Bezuschussung der Vereine. Hier ist es so, dass die Vereine durch die Stadt Erlangen mit einer Förderung von bis zu 30 % analog zu den Bau- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden. Eine weitere Bezuschussung von 20% der förderfähigen Kosten kann beim BLSV beantragt werden. Durch die Formulierung in den städtischen Förderrichtlinien „Ein in diesem Fall gewährter Staatszuschuss fließt der Stadt zu“ hat zu Irritationen beim BLSV geführt. Dieser befürchtet, dass dadurch die 20 %ige Förderung von den Vereinen an die Stadt Erlangen abgegeben werden müsste. Da bei größeren Maßnahmen zur Sanierung der Sportanlage, die durch Schule und Vereine genutzt werden, der Verein sowohl eine Förderung von der Stadt Erlangen als auch vom BLSV erhalten soll, ist der Satz „Ein in diesem Fall gewährter Staatszuschuss fließt der Stadt zu“ aus den Städtischen Förderrichtlinien zu streichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Richtlinien der städtischen Sportförderung sollen unter Punkt 2.2 Zentrale Sportanlagen wie folgt geändert werden:

„Bei dem Ausbau einer Sportanlage für die ein Schulsportvertrag besteht, somit Nutzung von Schule und Verein, übernimmt die Stadt Erlangen die Finanzierung der für den Schulsport erforderlichen zusätzlichen Investitionen und Sanierungen. Ein in diesem Fall gewährter Staatszuschuss fließt der Stadt zu.