hier: Bebauungsplanersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB
Den Ergebnissen der
Prüfung der Stellungnahme in Anlage 1 wird beigetreten.
Die Erschließungsanlage „Resterschließung Fanny-Hensel-Straße“ (Anlage 2 und 3) entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und kann auf der Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB hergestellt werden.
1. Ausgangslage/Anlass
Der nordöstliche Abschnitt der
Fanny-Hensel-Straße entspricht nicht den Merkmalen der endgültigen Herstellung
von Erschließungsanlagen gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erlangen.
In diesem Bereich verfügt die als öffentliche Ortsstraße gewidmete Fläche weder
über eine Pflasterung, Asphalt- oder Betondecke mit technisch notwendigem Unterbau,
noch über eine Straßenentwässerung und eine betriebsfertige Beleuchtung (Anlage
4).
Dieser Missstand soll behoben und die öffentliche Erschließungsanlage
erstmalig endgültig hergestellt werden. Eine entsprechende DA-Bau
Beschlussvorlage zur Entwurfsplanung ist voraussichtlich bis Ende 2015 bzw. im
Frühjahr 2016 vorgesehen.
2. Ergebnis/Wirkung
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen
einen Bebauungsplan voraus. Im vorliegenden Fall befindet sich der Bereich der
geplanten Erschließungsmaßnahme jedoch im unbeplanten Innenbereich. Liegt ein
Bebauungsplan nicht vor, so ist gemäß § 125 Abs. 2 BauGB ein
bebauungsplanersetzender Beschluss dahingehend zu fassen, dass die endgültig
herzustellende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten
Anforderungen entspricht. Dies beinhaltet die Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange.
Der bebauungsplanersetzende
Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB bildet ferner auch die Grundlage für die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
3. Abwägungsrelevante Belange
Ziele der Raumordnung gemäß § 1
Abs. 4 BauGB
Aufgrund der bereits
vorhandenen Nutzung werden Belange der Raumordnung durch die Maßnahme nicht
berührt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen aus dem Jahre 2003 stellt
das Umfeld der geplanten Erschließungsmaßnahme als Wohnbaufläche dar. Die
endgültige Herstellung der Erschließungsanlage sichert somit langfristig die
geplante Nutzung der Anliegergrundstücke.
Allgemeine Planungsgebote gemäß § 1 Abs. 5 bis 6 BauGB
Entgegenstehende Belange des dargestellten Katalogs sind nicht ersichtlich.
Durch die Herstellung der Erschließungsanlage kommt die Stadt Erlangen ihrer
Straßenverkehrssicherungspflicht nach, es werden erstmalig geordnete
Straßenverhältnisse geschaffen und damit insbesondere den Anforderungen an
gesunde Wohnverhältnisse Rechnung getragen. Die Baumaßnahme trägt gleichfalls
einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dahingehend Rechnung,
dass die ordnungsgemäße Erschließung und Ver- und Entsorgung der
Anliegergrundstücke langfristig gesichert wird. Die erstmalige Herstellung
erfolgt innerhalb des bisher vorhandenen provisorischen Bestandes, so dass mit
dieser Vorgehensweise der schonende und sparsame Umgang mit Grund und Boden
sichergestellt wird.
Aufgrund der bereits vorhandenen Nutzung werden Belange des Umweltschutzes
nicht berührt.
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Den von der Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurde durch
schriftliche Information Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus
wurde am 11.06.2015 eine Anliegerversammlung durchgeführt, in der die
Entwurfsplanung (Anlage 3) und das Beitragserhebungsverfahren vorgestellt
wurden.
Fazit
Die in der Anlage 2 und 3 dargestellte Resterschließung der
Fanny-Hensel-Straße entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB formulierten
Anforderungen und kann somit hergestellt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€
28.000,-- |
bei
IPNr.: 541.500 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.500
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
2. Übersichtsplan, Ausbaubereich
3. Entwurfsplanung
4. Foto – Fanny-Hensel-Straße 20-22