Betreff
Resterschließung Fanny-Hensel-Straße
hier: Bebauungsplanersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB
Vorlage
611/064/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahme in Anlage 1 wird beigetreten.

 

Die Erschließungsanlage „Resterschließung Fanny-Hensel-Straße“ (Anlage 2 und 3) entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und kann auf der Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB hergestellt werden.

 


1.   Ausgangslage/Anlass


Der nordöstliche Abschnitt der Fanny-Hensel-Straße entspricht nicht den Merkmalen der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erlangen. In diesem Bereich verfügt die als öffentliche Ortsstraße gewidmete Fläche weder über eine Pflasterung, Asphalt- oder Betondecke mit technisch notwendigem Unterbau, noch über eine Straßenentwässerung und eine betriebsfertige Beleuchtung (Anlage 4).

 

Dieser Missstand soll behoben und die öffentliche Erschließungsanlage erstmalig endgültig hergestellt werden. Eine entsprechende DA-Bau Beschlussvorlage zur Entwurfsplanung ist voraussichtlich bis Ende 2015 bzw. im Frühjahr 2016 vorgesehen.

 

 

 

2.   Ergebnis/Wirkung
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen einen Bebauungsplan voraus. Im vorliegenden Fall befindet sich der Bereich der geplanten Erschließungsmaßnahme jedoch im unbeplanten Innenbereich. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so ist gemäß § 125 Abs. 2 BauGB ein bebauungsplanersetzender Beschluss dahingehend zu fassen, dass die endgültig herzustellende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Dies beinhaltet die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange.

 

Der bebauungsplanersetzende Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB bildet ferner auch die Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

 

 

3.   Abwägungsrelevante Belange


Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB

Aufgrund der bereits vorhandenen Nutzung werden Belange der Raumordnung durch die Maßnahme nicht berührt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen aus dem Jahre 2003 stellt das Umfeld der geplanten Erschließungsmaßnahme als Wohnbaufläche dar. Die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage sichert somit langfristig die geplante Nutzung der Anliegergrundstücke.

Allgemeine Planungsgebote gemäß § 1 Abs. 5 bis 6 BauGB

Entgegenstehende Belange des dargestellten Katalogs sind nicht ersichtlich. Durch die Herstellung der Erschließungsanlage kommt die Stadt Erlangen ihrer Straßenverkehrssicherungspflicht nach, es werden erstmalig geordnete Straßenverhältnisse geschaffen und damit insbesondere den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse Rechnung getragen. Die Baumaßnahme trägt gleichfalls einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dahingehend Rechnung, dass die ordnungsgemäße Erschließung und Ver- und Entsorgung der Anliegergrundstücke langfristig gesichert wird. Die erstmalige Herstellung erfolgt innerhalb des bisher vorhandenen provisorischen Bestandes, so dass mit dieser Vorgehensweise der schonende und sparsame Umgang mit Grund und Boden sichergestellt wird.

Aufgrund der bereits vorhandenen Nutzung werden Belange des Umweltschutzes nicht berührt.

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit


Den von der Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurde durch schriftliche Information Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus wurde am 11.06.2015 eine Anliegerversammlung durchgeführt, in der die Entwurfsplanung (Anlage 3) und das Beitragserhebungsverfahren vorgestellt wurden.
     
Fazit

Die in der Anlage 2 und 3 dargestellte Resterschließung der Fanny-Hensel-Straße entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB formulierten Anforderungen und kann somit hergestellt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 28.000,--

bei IPNr.: 541.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.500

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1.         Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

                        2.         Übersichtsplan, Ausbaubereich

                        3.         Entwurfsplanung

                        4.         Foto – Fanny-Hensel-Straße 20-22