Betreff
Modernisierung der Ausstattung des KFZ-Kompetenzzentrums an der Berufsschule
- Bedarfsnachweis
Vorlage
40/043/2015
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Beschlussvorlage

Der Bildungsausschuss stellt den aufgezeigten Bedarf für Anschaffungen zur Ergänzung und Modernisierung im Bereich des KFZ-Kompetenzzentrums an der Berufsschule fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen weiterzuführen und die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Konzepts zum Haushalt 2016 anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 12.06.2015 wurde zum Schuljahr 2015/2016 bei der Staatlichen Berufsschule Erlangen ein Schulsprengel für den Ausbildungsberuf „KFZ-Mechatroniker/KFZ-Mechatronikerin“, der das Gebiet der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt umfasst, als Fachsprengel gebildet. Im Gegenzug wurde für den Ausbildungsberuf „Industriemechaniker/Industriemechanikerin“ der Fachsprengel zur Staatlichen Berufsschule Herzogenaurach-Höchstadt gebildet.

 

Durch die so durchgeführte Ausbildungsbündelung, welche nicht nur von der Regierung von Mittelfranken, sondern auch von IHK und HWK befürwortet wurde, wird bei der Berufsschule Erlangen eine stabile 2-Zügigkeit gesichert. Mittels dieser Spezialisierung und der Entwicklung zum KFZ-Kompetenzzentrum wird der Einsatz des Personals sowie die Auslastung der Fachräume als auch deren Ausstattung optimiert.

 

Da in den letzten Jahren im Hinblick auf die angedachte Sanierung des Werkstattbereichs notwendige Investitionen aufgeschoben wurden, sind viele Geräte und Maschinen veraltet und können nur noch bedingt eingesetzt werden. Der Zustand der Geräte lässt ein Überbrücken bis zur Sanierung (Fertigstellung Werkstättentrakt frühestens 2020/2021 geplant) jedoch nicht mehr zu. Nicht zuletzt ist es durch die vorgenommene Schwerpunktsetzung unerlässlich, einen modernen, lehrplangerechten und differenzierten Unterricht zu gewährleisten.

 

Neue Entwicklungen und Technologien (z. B. Hybrid- und Elektrofahrzeuge) erfordern darüber hinaus entsprechende Prüf-, Test- und Spezialwerkzeuge, welche bereits heute schon standardmäßig in den Betrieben zum Einsatz kommen. Aufgrund dessen wurden bereits im Jahr 2013 die entsprechenden Lehrplanrichtlinien angepasst. Dabei liegt der Fokus verstärkt auf Handlungskompetenz und selbstständiger Problemlösung. Die Lernfelder orientieren sich nunmehr an den Arbeits- und Produktionsprozessen in der betrieblichen Realität.

Obwohl die grundlegenden Prinzipien der Kraftfahrzeuge immer noch Gültigkeit haben, hat sich der Werkstattalltag doch tiefgreifend gewandelt. Bessere Materialien führen zu verlängerten Wartungsintervallen, defekte Funktionseinheiten werden nicht mehr repariert sondern ausgetauscht, mechanische Arbeiten treten mehr und mehr in den Hintergrund. Gerade deshalb setzen Wartung, Diagnose und Fehlersuche den sicheren Umgang mit modernen Prüf- und Diagnosegeräten voraus.

 

Durch zunehmende Akademisierung, den Rückgang der Schulabgänger und den Trend zu kaufmännischen und Dienstleistungsberufen bei gleichzeitigem Ansteigen der beruflichen Anforderungen können die Ausbildungsstellen häufig nicht mit geeigneten Bewerbern besetzt werden. Gerade bei schwächeren Schülern müssen durch regelmäßige praktische Übungen im handlungsorientierten Unterricht alle Lernkanäle genutzt werden, um die komplexen Sachverhalte zu vermitteln. Dazu ist eine zeitgemäße Ausstattung mit modernen Prüf- und Testgeräten sowie multimedialen Lehrsystemen unbedingt erforderlich. Es soll ein differenziertes Bildungsangebot gewährleistet werden, das einen inklusiven Unterricht mit entsprechender individueller Förderung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erfahrungen, Fähigkeiten und Begabungen aller Schüler und Schülerinnen ermöglicht. Neue Geräte sind zudem vielfach sicherer und mit weniger Körperkraft beherrschbar.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Berufsschule hat ein Übergangskonzept entwickelt, in dem die bisherige Motorenwerkstatt umgerüstet wird. Neu zu beschaffende Geräte können größtenteils mit dem vorhandenen Bestand kombiniert werden.

Der vorliegende Beschaffungsvorschlag beinhaltet daher im Wesentlichen die Anschaffung mobiler Geräte und Maschinen. So ist eine spätere Verwendung auch unter geänderten räumlichen Umständen problemlos möglich und die Beschaffungen äußerst nachhaltig und zukunftssicher.

Diese grundlegende Modernisierung ist bei Amt 40 bereits vorgemerkt, scheiterte bislang jedoch an fehlenden Haushaltsmitteln. Eine Finanzierung aus unterjährig zur Verfügung gestellten Mitteln ist aufgrund des Investitionsvolumens nicht möglich. Das Schulverwaltungsamt prüft die Fördermöglichkeiten nach dem FAG.


Los

Bezeichnung

Gesamtpreis in €

1

Elektrik-/Elektroniklabor

Experimentierstände Fzg-Beleuchtung, Lehrsystem UniTrain

55.000,00

 

2

Ausstattung für Elektromobilität/Hybridantriebe

Freischalttrainer, HV-Batteriesimulator, Lehrsysteme

12.000,00

 

3

Modernisierung/Ergänzung der Werkstattausrüstung

Fzg-System-Tester, Achsmessgerät, Scherenheber, Reifenmontiermaschine

28.000,00

 

Summe

95.000,00

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Schulverwaltungsamt übernimmt in seiner Funktion als Sachaufwandsträger die weitere Planung und Umsetzung der o. g. Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Berufsschule und den jeweiligen Fachlehrern.




 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

95.000 €

bei IPNr.: 231A.K351

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden
                        Ggf. könnten vorgesehene Mittel für die nicht zustande kommende Fachakademie
                        für Medizintechnik (Fachschule für Techniker) in Höhe von 95.000 Euro eingesetzt
                        werden.