Betreff
Schulsanierungsprogramm
Neubau 2-fach Sporthalle Marie-Therese-Gymnasium, Erlangen
Vorplanung nach DABau 5.4, Vorentwurf
Vorlage
242/086/2015
Aktenzeichen
VI/242-3
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

     - Der vorliegenden Vorentwurfsplanung für den Neubau der 2-fach-Sporthalle für das Marie-Therese-Gymnasium wird zugestimmt. Sie soll der weiteren Entwurfsplanung zu Grunde gelegt werden.

- Die Kostenkonkretisierung in Höhe von 1.542.000 € zum Haushalt 2016 ist in die Haushaltsberatung einzubringen.

- Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Deckung des Bedarfs an Sportflächen an Erlanger Schulen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau einer 2-fach Sporthalle auf dem Schulgelände des Marie-Therese-Gymnasiums.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf den Beschluss im Schulausschuss vom 19.07.2012 wird verwiesen. Mit diesem Beschluss wurde festgelegt, dass die bestehende 1-fach Sporthalle abgebrochen und im Gegenzug ein Neubau einer 2-fach-Sporthalle auf dem Schulgelände errichtet wird. Grundlegende Argumente für diesen Beschluss waren einerseits der ungedeckte Bedarf an Schulsportflächen am MTG, sowie andererseits die Tatsache, dass sich die Sanierung der vorhandenen Sporthalle (als Versammlungsstätte) als unwirtschaftlich erwiesen hat.

Mit der Beschlussvorlage 242/035/2014/1 (Stand der Planung) wurde der Entwurf zum Neubau der 2-fach-Sporthalle vorgestellt.
Aufgrund der hohen Kosten, dieser, mit dem Nutzer abgestimmten Entwurfsplanung, erfolgte der Beschluss zur Untersuchung von kostengünstigeren Alternativvarianten zur vorliegenden Planung.

Mit der Beschlussvorlage 242/053/2015 wurden 6 Alternativvarianten vorgestellt.

Mit Beschluss vom 26.03.2015 (Stadtrat) wurde die Variante 4 der weiteren Planung zu Grunde gelegt.

 

Aus Kostengründen und aus Gründen geringsten Flächenverbrauchs des sehr knappen Schulgrundstücks ist der Entwurf so effizient wie möglich in allen baulichen Bereichen gestaltet.
Die beiden Sporthallen sind übereinander geplant; die Infrastrukturräume auf 4 Geschossen übereinander gestapelt.

Die Erdgeschoßhalle hat eine lichte Höhe von 6 m (Nutzung „Bewegtes Turnen“ und Versammlungsstätte). Die obere Halle hat die in den Schulbauempfehlungen definierte lichte Raumhöhe von 5,50 m.

Sämtliche Ebenen sind über einen behindertengerechten Aufzug erschlossen, welcher auch in seiner Größendimensionierung für Material-, Geräte- und Krankentransport geeignet ist.

Eine Fassaden- und/oder Dachbegrünung ist im Vorentwurf und damit in den unten genannten Kosten nicht enthalten. Die Dachfläche ist rechnerisch für eine Ausstattung mit Photovoltaik-Elementen ausgelegt, die jedoch aus Kostengründen derzeit auch nicht vorgesehen wird. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden die Kosten für die Begrünungsmaßnahmen ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zeitplan für die weiteren Planungsschritte

 

 

Juni - Sept. 2015

Entwurfsplanung

Oktober 2015

Abgabe Zuschussantrag nach FAG, Abgabe Bauantrag

Juni 2016

Baubeginn

Ende 2017

Fertigstellung


4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Entsprechend der bereits verausgabten Mittel und der vorliegenden Kostenschätzung ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 5.145.840 €.

Im StR vom 26.03.2015 wurden für die ausgewählte Variante 4 Schätzkosten i.H.v. 4.845.015 € genannt; mit einer Bandbreite von +/- 20 %, die damit weiterhin eingehalten ist.

Grund ist die mit Erarbeitung der Vorplanung eingetretene Kostenkonkretisierung.

In der Kostenschätzung enthalten sind die bereits verausgabten Mittel für die Planungen in 2014 i.H.v. 248.000 €, die Kostenschätzungssumme für die vorliegende Planung beläuft sich somit auf 4.897.840 €.

Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 20% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 4.897.840 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 3.918.272 € und 5.877.408 € liegen.



Der Mittelabfluss über die Haushaltsjahre würde sich wie folgt darstellen:     

 

Investitionskosten:

5.145.840,00 €

   175.000,00 €            

bei IPNr.: 217A.403

bei IPNr.: 217A.351 (Amt 40)

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind z. T. vorhanden auf IvP-Nr. 217A.403

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             Differenzbetrag ist nicht vorhanden

 

 

Zuschuß

Die Baumaßnahme ist nach Art. 10 FAG förderfähig (Förderbetrag 1.554.165,00 €).

      Ein entsprechender Zuschussantrag wird bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.


Anlagen: Lageplan, Grundrisse EG – 3. OG, Schnitte