Neubau 2-fach Sporthalle Marie-Therese-Gymnasium, Erlangen
Vorplanung nach DABau 5.4, Vorentwurf
- Der vorliegenden Vorentwurfsplanung für
den Neubau der 2-fach-Sporthalle für das Marie-Therese-Gymnasium wird
zugestimmt. Sie soll der weiteren Entwurfsplanung zu Grunde gelegt werden.
- Die
Kostenkonkretisierung in Höhe von 1.542.000 € zum Haushalt 2016 ist in die Haushaltsberatung
einzubringen.
- Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Deckung des Bedarfs an Sportflächen an Erlanger Schulen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Neubau einer 2-fach Sporthalle
auf dem Schulgelände des Marie-Therese-Gymnasiums.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auf den Beschluss im
Schulausschuss vom 19.07.2012 wird verwiesen. Mit diesem Beschluss wurde
festgelegt, dass die bestehende 1-fach Sporthalle abgebrochen und im Gegenzug
ein Neubau einer 2-fach-Sporthalle auf dem Schulgelände errichtet wird.
Grundlegende Argumente für diesen Beschluss waren einerseits der ungedeckte
Bedarf an Schulsportflächen am MTG, sowie andererseits die Tatsache, dass sich
die Sanierung der vorhandenen Sporthalle (als Versammlungsstätte) als unwirtschaftlich
erwiesen hat.
Mit der Beschlussvorlage
242/035/2014/1 (Stand der Planung) wurde der Entwurf zum Neubau der
2-fach-Sporthalle vorgestellt.
Aufgrund der hohen Kosten, dieser, mit dem Nutzer abgestimmten Entwurfsplanung,
erfolgte der Beschluss zur Untersuchung von kostengünstigeren
Alternativvarianten zur vorliegenden Planung.
Mit der Beschlussvorlage 242/053/2015 wurden 6 Alternativvarianten vorgestellt.
Mit Beschluss vom 26.03.2015 (Stadtrat) wurde die Variante 4 der weiteren Planung zu Grunde gelegt.
Aus Kostengründen und aus
Gründen geringsten Flächenverbrauchs des sehr knappen Schulgrundstücks ist der
Entwurf so effizient wie möglich in allen baulichen Bereichen gestaltet.
Die beiden Sporthallen sind übereinander geplant; die Infrastrukturräume auf 4
Geschossen übereinander gestapelt.
Die Erdgeschoßhalle hat eine lichte Höhe von 6 m (Nutzung „Bewegtes Turnen“ und Versammlungsstätte). Die obere Halle hat die in den Schulbauempfehlungen definierte lichte Raumhöhe von 5,50 m.
Sämtliche Ebenen sind über einen behindertengerechten Aufzug erschlossen, welcher auch in seiner Größendimensionierung für Material-, Geräte- und Krankentransport geeignet ist.
Eine Fassaden- und/oder
Dachbegrünung ist im Vorentwurf und damit in den unten genannten Kosten nicht
enthalten. Die Dachfläche ist rechnerisch für eine Ausstattung mit
Photovoltaik-Elementen ausgelegt, die jedoch aus Kostengründen derzeit auch
nicht vorgesehen wird. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden die Kosten für die
Begrünungsmaßnahmen ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zeitplan für die weiteren Planungsschritte
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Juni - Sept. 2015 |
Entwurfsplanung |
Oktober 2015 |
Abgabe Zuschussantrag nach FAG,
Abgabe Bauantrag |
Juni 2016 |
Baubeginn |
Ende 2017 |
Fertigstellung |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Entsprechend der bereits
verausgabten Mittel und der vorliegenden Kostenschätzung ergeben sich Gesamtkosten
in Höhe von 5.145.840 €.
Im StR vom 26.03.2015 wurden für die ausgewählte Variante 4 Schätzkosten i.H.v. 4.845.015 € genannt; mit einer Bandbreite von +/- 20 %, die damit weiterhin eingehalten ist.
Grund ist die mit Erarbeitung der Vorplanung eingetretene Kostenkonkretisierung.
In der Kostenschätzung enthalten sind die bereits verausgabten Mittel für die Planungen in 2014 i.H.v. 248.000 €, die Kostenschätzungssumme für die vorliegende Planung beläuft sich somit auf 4.897.840 €.
Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 20% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 4.897.840 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 3.918.272 € und 5.877.408 € liegen.
Der Mittelabfluss über die
Haushaltsjahre würde sich wie folgt darstellen:
Investitionskosten: |
5.145.840,00 € 175.000,00 € |
bei IPNr.: 217A.403 bei
IPNr.: 217A.351 (Amt 40) |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind z. T. vorhanden auf IvP-Nr. 217A.403
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
Differenzbetrag ist nicht vorhanden
Zuschuß
Die Baumaßnahme ist nach Art. 10 FAG förderfähig (Förderbetrag 1.554.165,00 €).
Ein entsprechender Zuschussantrag wird bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Anlagen: Lageplan, Grundrisse EG – 3. OG, Schnitte