1. Die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 08.06.2015, Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte (Entwurf vom 08.06.2015, Anlage 2) wird beschlossen.
3. Die Fraktionsanträge Nr. 071/2014 der ödp und 068/2015 der Grünen Liste sind damit erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ehrenamtlich tätige Personen
sollen eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit erhalten.
1. Fraktionszuschüsse:
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 05.07.2012 Regelungen
über die Rechtmäßigkeit der Bemessung von Zuschüssen zur Geschäftsführung von
Stadtratsfraktionen getroffen. Danach muss auch kleinen Gruppierungen ein ausreichender
Betrag zur Ausübung der Geschäfte zur Verfügung gestellt werden.
Nach Beratungen im Ältestenrat wird daher der Geschäftsführungszuschuss für Einzelstadtratsmitglieder
von derzeit 137 € auf 250 € im Monat erhöht.
2. Berechtigte
Gremien:
Seit der letzten Anpassung der Gemeindesatzung haben sich die Bezeichnungen einiger
Gremien (z. B. Ausländerbeirat jetzt Ausländer- und Integrationsbeirat) geändert,
so dass der Wortlaut der Gemeindesatzung angepasst werden muss. Das Kuratorium
der Volkshochschule ist nicht mehr tätig und wird daher gestrichen. Die Mitglieder
des Jugendparlaments sollen anderen ehrenamtlichen Gremien gleichgestellt
werden, so dass auch diesbezüglich der Wortlaut von § 4 Abs. 2 der Satzung geändert
werden muss.
3. Höhe
der Entschädigung für die Tätigkeit sonstiger ehrenamtlicher Mitglieder:
Die Höhe der Entschädigung soll angepasst werden. Die Gremienmitglieder sollen
als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 12,50 € (bisher 10 €) pro Sitzung
erhalten. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag von 10 € (bisher 5 €) monatlich für
die Mitgliedschaft.
Zusätzliche Entschädigung für
die Tätigkeit als Vorsitzende/als Vorsitzender:
Die Vorsitzenden der genannten Gremien sollen nunmehr zusätzlich eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 € jährlich erhalten.
Die Regelung einer derartigen zusätzlichen Entschädigung war bislang nur in der
Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte enthalten; hiernach erhalten die
Vorsitzenden je nach Größe des Ortsbeirates zwischen 125 € und 250 €. Diese Satzung ist in der Folge daher auch zu
ändern: § 5 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
21.000
€ |
bei
Sachkonto: 542121 (Mehraufwand im HHJahr 2016, im lfd. HHJahr anteilig) |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 130090/KTr 11110013/Sk 542121
X sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf der Änderungssatzung der Gemeindesatzung
2. Entwurf der Änderungssatzung der Ortsbeiratssatzung
3. Antrag Nr. 071/2014 der ödp
4. Antrag Nr. 068/2015 der Grünen Liste