Betreff
Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen und der Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte; Fraktionsanträge Nr. 071/2014 der ödp und 06/2015 der Fraktion Grüne Liste
Vorlage
30-R/029/2015
Aktenzeichen
III/30-R; OBM/13
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 08.06.2015, Anlage 1) wird beschlossen.

2.    Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte (Entwurf vom 08.06.2015, Anlage 2) wird beschlossen.

3.    Die Fraktionsanträge Nr. 071/2014 der ödp und 068/2015 der Grünen Liste sind damit erledigt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ehrenamtlich tätige Personen sollen eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit erhalten.

1.    Fraktionszuschüsse:
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 05.07.2012 Regelungen über die Rechtmäßigkeit der Bemessung von Zuschüssen zur Geschäftsführung von Stadtratsfraktionen getroffen. Danach muss auch kleinen Gruppierungen ein ausreichender Betrag zur Ausübung der Geschäfte zur Verfügung gestellt werden.
Nach Beratungen im Ältestenrat wird daher der Geschäftsführungszuschuss für Einzelstadtratsmitglieder von derzeit 137 € auf 250 € im Monat erhöht.

2.    Berechtigte Gremien:
Seit der letzten Anpassung der Gemeindesatzung haben sich die Bezeichnungen einiger Gremien (z. B. Ausländerbeirat jetzt Ausländer- und Integrationsbeirat) geändert, so dass der Wortlaut der Gemeindesatzung angepasst werden muss. Das Kuratorium der Volkshochschule ist nicht mehr tätig und wird daher gestrichen. Die Mitglieder des Jugendparlaments sollen anderen ehrenamtlichen Gremien gleichgestellt werden, so dass auch diesbezüglich der Wortlaut von § 4 Abs. 2 der Satzung geändert werden muss.

3.    Höhe der Entschädigung für die Tätigkeit sonstiger ehrenamtlicher Mitglieder:
Die Höhe der Entschädigung soll angepasst werden. Die Gremienmitglieder sollen als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 12,50 € (bisher 10 €) pro Sitzung erhalten. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag von 10 € (bisher 5 €) monatlich für die Mitgliedschaft.

Zusätzliche Entschädigung für die Tätigkeit als Vorsitzende/als Vorsitzender:

Die Vorsitzenden der genannten Gremien sollen nunmehr zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 € jährlich erhalten.
Die Regelung einer derartigen zusätzlichen Entschädigung war bislang nur in der Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte enthalten; hiernach erhalten die Vorsitzenden je nach Größe des Ortsbeirates zwischen 125 € und 250 €.  Diese Satzung ist in der Folge daher auch zu ändern: § 5 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

21.000 €

bei Sachkonto: 542121 (Mehraufwand im HHJahr 2016, im lfd. HHJahr anteilig)

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 130090/KTr 11110013/Sk 542121        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Entwurf der Änderungssatzung der Gemeindesatzung

                        2. Entwurf der Änderungssatzung der Ortsbeiratssatzung

                        3. Antrag Nr. 071/2014 der ödp

                        4. Antrag Nr. 068/2015 der Grünen Liste