Betreff
Steuerung der Lichtsignalanlagen Hauptstraße / Engelstraße und Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße / Schuhstraße - Anfragen aus der Sitzung des Stadtrats vom 26.03.2015
Vorlage
VI/034/2015
Aktenzeichen
Ref. VI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des Stadtrates am 26.03.2015 wurden Anfragen zur Steuerung der Lichtsignalanlagen mit der Bitte um Prüfung gestellt:

 

Kreuzung Hauptstraße / Engelstraße

Es soll geprüft werden, ob die Fußgängerampel an der Kreuzung Hauptstraße / Engelstraße wieder automatisch geschaltet werden sollte, nachdem zu beobachten ist, dass die Fußgänger die Taste nicht betätigen.

 

Aktuell ist die Steuerung der Lichtsignalanlage Hauptstraße / Engelstraße so gestaltet, dass diese ohne Anforderung der Nebenrichtung bzw. der Fußgänger im Dauergrün für die Hauptstraße steht. Ein zyklisches Schalten der Nebenrichtung an dieser Stelle würde die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer verlängern (Mindestgrünzeit müsste entsprechend verlängert werden, damit die Anlage nicht ständig hin- und herschaltet), dies würde auch Auswirkungen auf den Busverkehr in der Nord-Süd-Achse haben.

Weiter ist an dieser Anlage aber noch vorgesehen, die zur Nebenrichtung parallelen Fußgängerfurten nicht automatisch (ohne Anforderung) mit dem Kfz-Verkehr freizugeben. Dies entspricht nicht mehr unseren aktuellen Planungsprinzipien. Eine Anpassung dazu ist aber mit einem größeren Eingriff in die komplexe Steuerungslogik verbunden. Dafür muss das Ingenieurbüro beauftragt werden, welches die Steuerung damals erstellt hat. Da die Planung unsererseits dazu einige Zeit in Anspruch nehmen wird (sinnvollerweise wird bei einem derartigen Eingriff die aktuelle Steuerung genauer analysiert und weitere noch mögliche Verbesserungen gleich mit durchgeführt) und aktuell dringlichere Projekte zu bearbeiten sind, kann eine Planung erst in der 2. Hälfte diesen Jahres erfolgen. Die Umsetzung würde somit voraussichtlich erst 2016 erfolgen.

 

 

Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße / Schuhstraße

Am Beispiel der Ampelschaltung an der Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße / Schuhstraße wird gefragt, ob automatisches Grün auch für Fußgänger und Radfahrer geschaltet werden könnte, wenn die Autofahrer in der selben Richtung Grün haben und kein Bus in der Nähe ist, der beschleunigt werden möchte.

 

Die Steuerung der Lichtsignalanlage Werner-von-Siemens-Straße / Schuhstraße wurde erst vor wenigen Jahren angepasst. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass querende Fußgänger bzw. Radfahrer möglichst immer mit dem parallelen Kfz-Verkehr ihre Freigabe erhalten. An dieser Kreuzung gibt es allerdings zwei Besonderheiten:

-       zweistreifig geführter Rechtsabbieger aus Schuhstraße: Bei zweistreifig geführten Abbiegeströmen darf (!) lt. Richtlinie eine parallele Furt nicht gleichzeitig mit freigegeben werden

-       keine gleichzeitige Freigabe der nördlichen Furt über Schuhstraße und der nordöstlichen über Werner-von-Siemens-Straße: Aufgrund der Geometrie des Knotenpunktes (Schnittpunkt dieser Furten im Fahrbahnbereich - vgl. beiliegenden Lageplan) und des nördlich verlaufenden Zweirichtungsradwegs musste aus Sicherheitsgründen (Unfälle zwischen Radfahrern) die gleichzeitige Freigabe dieser beiden Furten unterbunden werden.

 

Eine Beeinflussung der Freigabe von Fußgänger- bzw. Radfahrerfurten durch Busse ist an dieser Stelle nicht vorgesehen.

 

Generell wird bei Anpassungen an Lichtsignalanlagen immer darauf geachtet, dass parallele Fußgänger- und Radfurten -wo dies verkehrstechnisch möglich und sinnvoll ist- zusammen mit dem Kfz-Verkehr freigegeben werden.

 


Anlagen: