1. Der Einführung eines Erlangen Passes im kombiniert nutzbaren Scheckkartenformat zur Nutzung für Teilhabeleistungen durch bedürftige Bürgerinnen und Bürger, aber auch gleichzeitig zur Internetgestützten Nutzung und Abrechnung für Bildungs- und Teilhabeleistungen wird zugestimmt. Die Einführung dieses Scheckkartensystem zum Jahreswechsel wird angestrebt.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Beschaffung der benötigten B+T-Software, sowie der
benötigten Schnittstelle zur Prosoz-Fachsoftware durch KommunalBit zu
veranlassen, wobei aus Sicht der Verwaltung das preislich günstigere und
fachlich bessere Angebot der Fa. Syrcon bevorzugt wird. Der über die
Softwarekosten hinausgehende Aufwand (Parametrierung und Schulungskosten), der
aus dem städtischen Haushalt aufzubringen ist, ist durch die im HH
bereitstehenden Sachmittel für den Erlangen-Pass gedeckt.
3. Den weiteren Verwaltungsvorschlägen zur Gestaltung und Nutzung des
Erlangen Passes (Scheckkartenformat, Kreis der berechtigten Personen,
Geltungsdauer, Zweitausgabe gegen Gebühr, Schwimmbadeintritt, Vereinheitlichung
städtischer Vergünstigungen) wird zugestimmt.
4. Auch zur Frage von verbilligten ÖPNV Tickets für Erlangen Pass Inhaber soll es zunächst bei der bisherigen Lösung bleiben (nur verbilligte ÖPNV Abos). Zum Wunsch auf Abgabe verbilligter Einzelkarten oder Streifenkarten für Erlangen Pass Inhaber ist derzeit noch keine Entscheidungsreife gegeben, da tatsächliche und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten sowie finanzielle Konsequenzen der einzelnen diskutierten Vorschläge erst noch abgeklärt werden müssen. Eventuelle Umsetzungsvorschläge müssten jedoch von der Verwaltung spätestens zu den Haushaltsberatungen 2016 vorgelegt werden.
1.
Grundsatzbeschluss
zur Einführung des Erlangen Passes
Nach Vorberatung in den zuständigen
Stadtratsausschüssen hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.11.2014 den
Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Erlangen Passes gefasst. Dadurch soll
für bedürftige Bürgerinnen und Bürger die Inanspruchnahme von Vergünstigungen
erleichtert und eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
in Erlangen ermöglicht werden.
Durch diesen Erlangen Pass sollen im ersten
Schritt alle bestehenden Vergünstigungen bei städtischen Ämtern und städtischen
Veranstaltungen (inkl. der bestehenden ÖPNV-Ermäßigungen) gebündelt werden.
Nach der Einführung des Erlangen Passes sollte sich die Verwaltung möglichst um
eine Ausweitung der ermäßigten Leistungen, sowie um eine möglichst breite
Ausweitung der – auch externen – Leistungsanbieter bemühen. Darüber hinaus soll
sich die Verwaltung um Werbeaktivitäten und Bereitstellung von geeignetem
Informationsmaterial, sowie um eine möglichst intensive Nutzung des Erlangen
Passes bemühen.
Neben der Grundsatzentscheidung zur
Einführung des Erlangen Passes hatte der Stadtrat in seinem Beschluss vom
27.11.2014 allerdings noch bei diversen Einzelfragen (Gestaltung des Passes,
Kreis der berechtigten Personen, Geltungsdauer des Passes, gebührenpflichtige
Zweitausgabe bei Verlust, verbilligte Einzeltickets für ÖPNV und Schwimmbad
sowie möglichst einheitliche Vergünstigungen bei städtischen Leistungen)
Verbesserungs- und Änderungswünsche formuliert.
2.
Bisherige
Vorbereitungsarbeiten
Wie im Grundsatzbeschluss vom 27.11.2014
gefordert, wurden von der Verwaltung die benötigten Personal- und
Finanzressourcen zum Haushalt und Stellenplan 2015 angemeldet und im Januar
2015 vom Stadtrat auch beschlossen. Seit dem Vorliegen der Genehmigung des
Haushalts durch die Regierung können nun auch Stellenbesetzung und
Beschaffungen in Angriff genommen werden.
Unabhängig davon wurde bereits Anfang des Jahres damit begonnen,
Informationen und Erfahrungen über die Konzepte zur Umsetzung kommunaler
Sozialpässe in diversen Städten einzuholen und zu prüfen.
Dabei hat sich gezeigt, dass kommunale
Sozialpässe aus Papier oder Karton zwar relativ einfach herzustellen sind, bei
Ausgabe und Handhabung jedoch durch die Verwaltung relativ viel „Handarbeit“ erfordern – vor
allem aber, dass sie von den berechtigten Personen nicht so intensiv wie
erwünscht genutzt werden. Nahezu überall sahen sich die örtlichen Verwaltungen
dazu gezwungen, Werbeaktionen für die bessere Akzeptanz und für eine
intensivere Nutzung ihrer kommunalen Sozialpässe zu starten.
Daneben gibt es mittlerweile auch in einigen
Kommunen (allerdings weniger im Süddeutschen Bereich) Sozialpässe im
Scheckkartenformat, die verschiedene Vorteile aufweisen:
·
Zum
einen berichten diese Kommunen von einer unerwartet hohen Inanspruchnahme und
Akzeptanz dieser Scheckkarten durch die anspruchsberechtigten Personen. Das
Scheckkartenformat wird offenkundig als deutlich attraktiver, als
professioneller und als „neutral“ (ohne Risiko der Stigmatisierung) empfunden.
Nur so ist die intensivere Nutzung durch die Berechtigten erklärbar.
·
Diese
Scheckkarten als Sozialpass werden vom Hersteller auch ausgabefertig und
einzeln nummeriert geliefert, sodass bei der Ausgabe nur noch die persönlichen
Daten eingetragen und in der Akte die Scheckkartennummer eingetragen werden
muss. Die Herstellung des Sozialpasses entfällt für die Verwaltung. Die
Gültigkeitsdauer (jeweils Kalenderjahr) wird durch einen kleinen
Jahresaufkleber kenntlich gemacht.
·
Soweit
durch die Nutzung des Sozialpasses lediglich eine Vergünstigung in Anspruch
genommen wird und keine anschließenden Abrechnungsprozesse zwischen Stadt und
Anbieter ausgelöst werden (dies ist in Erlangen der Fall, mit Ausnahme der ÖPNV
Ermäßigung), erweist sich diese Scheckkartenlösung als einfacher, deutlich attraktiver
und deutlich benutzerfreundlicher als die Papiervariante. Für die seit 2013 in
Erlangen geltende ÖPNV Ermäßigung müsste es allerdings beim ergänzenden Berechtigungsschein
bleiben, den die EStW weiterhin für die nötigte Abbuchungserlaubnis vom Konto
des Berechtigten, für statistische Zwecke sowie für die Abrechnung mit dem
Sozialamt benötigen. Die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Berechtigungsscheines
wäre jedoch aus diesen Gründen auch bei einem Erlangen Pass in Papierform
weiterhin gegeben.
·
Das
Scheckkartenformat bietet jedoch darüber hinaus noch weitere erhebliche Vorteile
durch die Möglichkeit der Kombination mit einem Großteil der Bildungs- und Teilhabeleistungen.
3.
Erleichterungen
für die Bildungs- und Teilhabeleistungen
In einigen Städten mit einem kommunalen
Sozialpass im Scheckkartenformat werden erhebliche Erleichterungen und Vorzüge
für alle Beteiligten durch eine weitere Nutzung dieser Karten im Bereich der
Bildungs- und Teilhabeleistungen realisiert. Dies gilt zwar nicht für alle,
aber doch für die Mehrzahl der
B+T-Leistungen (z.B. nicht für die halbjährliche Schulbeihilfe, die auch
weiterhin vom Sozialamt an die Familien ausbezahlt wird). Die Verbesserung besteht
im Kern darin, dass das bisherige, einzig mögliche Gutscheinverfahren (die
erteilten Gutscheine werden beim Leistungsanbieter abgegeben und von diesem zur
Abrechnung mit dem Sozialamt benutzt) ersetzt wird durch die wesentlich
einfachere und unbürokratische Abwicklung von Abrechnung und Bezahlung über das
Internet. Dies erfordert zwar innerhalb der Verwaltung und bei den Anbietern
die Umstellung einiger Abläufe (und das vorherige Erbringen von
Überzeugungsarbeit). Aus den Kommunen, die dieses Verfahren nutzen, wird jedoch
die Erfahrung vermittelt, dass dies nach kürzester Zeit von allen Beteiligten
als wesentliche Erleichterung gesehen wird und nach kürzester Zeit auch auf
keine Widerstände mehr stößt.
·
Bei der
B+T Scheckkarte handelt es sich um die gleiche Karte wie beim kommunalen
Sozialpass (ohne optische Abweichung). B+T berechtigte Kinder und Jugendliche erhalten
also nur eine Scheckkarte, die sowohl für B+T Leistungen genutzt werden kann,
wie auch als Sozialpass. Nicht B+T berechtigte Erwachsene dagegen können ihre
Scheckkarte nur als Sozialpass nutzen.
·
Das
Antrags- und Bewilligungsverfahren für B+T Leistungen bleibt unverändert wie
bisher. Durch die (von KommunalBit zu beschaffende) Schnittstellensoftware wird
jedoch die Verbindung von der Fachsoftware im Sozialamt zum Internet
hergestellt. Da wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlung an die
Bundesagentur für Arbeit jede bewilligte und jede bezahlte B+T-Leistung in die
Fachsoftware eingetragen werden muss, greift das Internet gestützte
Abrechnungs- und Bezahlsystem auf diesen
Datenbestand zu. Unter der registrierten Scheckkartennummer ist die ausgegebene
Karte dabei jeweils für bestimmte B+T-Leistungen mit bestimmten Beträgen und
mit bestimmter Gültigkeitsdauer freigeschaltet. Der einzelne Leistungsanbieter
(z.B. der Sportverein, dessen Mitgliedsbeitrag über B+T finanziert werden soll)
braucht dann nicht mehr durch umständliches Einsammeln, Abzeichnen und Einreichen
der ausgestellten Gutscheine beim Sozialamt die Abrechnung vornehmen. Vielmehr
erhält er über die Scheckkartennummer Zugang zum Abrechnungssystem im Internet,
gibt dort den entsprechenden Abrechnungsbetrag ein und erhält im nächsten,
regelmäßigen Abrechnungslauf die
Überweisung auf sein Konto. Sämtliche Einzelbuchungen können vom jeweiligen
Leistungsanbieter oder vom Sozialamt kontrolliert und als Abrechnungslisten
ausgedruckt werden.
·
Für die
Leistungsanbieter entfällt die Abrechnung und Einreichung von Papiergutscheinen
– stattdessen erfolgt nach einfacher Eintragung im Internet eine zeitnahe
Überweisung. Für die Verwaltung entfällt die Ausgabe und Prüfung von
Gutscheinen, sowie die Vornahme der Überweisungen. Darüber hinaus erhoffen wir
uns wesentliche Erleichterungen bei der Bilanzierung der Ergebnisse und bei der
statistischen Erfassung der Ergebnisse (Reporting).
·
Durch
einen Besuch im Sozialamt der Stadt Darmstadt, wo dieses System seit fast 2
Jahren praktiziert wird, konnten wir uns von den Vorteilen dieses
Systems überzeugen. Nach den praktischen Erfahrungen in der Stadt Darmstadt hat
dieses System – nach geringfügigen Einführungsproblemen – eine hohe Akzeptanz
bei Nutzern und Anbietern erreicht und seine konzeptionellen Vorzüge und
Erleichterungen voll zur Geltung bringen können.
4.
Notwendige
Beschaffungen
Zur Nutzung dieser Vorteile schlägt die Verwaltung
deshalb vor nicht nur den Erlangen Pass in Scheckkartenformat einzuführen,
sondern auch die notwendigen Beschaffungen vorzunehmen, um diese Scheckkarten
gleichzeitig im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen zur Internet
gestützten Abrechnung und Auszahlung der B+T-Leistungen nutzen zu können.
Soweit bekannt wäre Erlangen die erste Kommune in Bayern, die diese Internet gestützte
B+T-Abwicklung mit gleichzeitiger Nutzung als attraktiver kommunaler Sozialpass
in Gebrauch hat.
Benötigt werden dafür
·
ein
Softwareprogramm zur Registrierung, Freigabe, Abrechnung und Überweisung von
B+T-Leistungen im Internet (zu
beschaffen von KommunalBit). Die Kosten für Bereitstellung und Betrieb des
Systems belaufen sich bei der Firma Sodexo auf mtl. 2.000,00 € zzgl. MwSt., bei
der Firma Syrcon auf mtl. 1.625,00 € zzgl. MwSt. Bei beiden Angeboten ist die
kostenfreie Bereitstellung von bis zu 5.000 B+T-Scheckkarten sowie bis zu
weiteren 8.000 Erlangen Pass Scheckkarten im Angebot enthalten. Beide Systeme
funktionieren in vergleichbarer Weise und können auf positive Erfahrungen in
verschiedenen deutschen Referenzkommunen verweisen. Eine wesentliche
Unterscheidung – neben dem Preis – lässt sich bei der angebotenen
Dienstleistung lediglich insofern feststellen, als die Firma Syrcon 14-tägige
Überweisungsläufe durchführt, während beim Angebot der Firma Sodexo ein
Abrechnungslauf nur einmal im Monat vorgesehen ist. Die Verwaltung schlägt
deshalb die Anschaffung des Syrcon-Systems vor.
·
Das
Schnittstellenprogramm zur Verbindung der Internetsoftware mit dem vorhandenen
Sozialhilfeprogramm Prosoz ist beim Softwarehersteller Prosoz verfügbar und
auch in anderen Referenzkommunen im Einsatz. Die Beschaffung dieser
Schnittstelle (Anschaffungskosten von 12.495,00 € einmalig + 278,02 € mtl.
Pflegeaufwand) fällt in die Zuständigkeit von KommunalBit und ist in jedem Fall
erforderlich, egal ob vorher die Beschaffungsentscheidung der Stadt auf das
Angebot der Firma Syrcon oder auf das Angebot der Firma Sodexo fällt.
·
Hinzu
kommt noch die Notwendigkeit der Beauftragung von Prosoz für die erforderlichen
Parametrierungsarbeiten im Prosoz-System (einmalige Anschaffungskosten von
5.283,60 €)
·
Schulungsaufwand
für die späteren Nutzer des Internet gestützten Abrechnungssystems in Verwaltung
und bei den B+T Leistungsanbietern (geschätzte Kosten ca. 2.000,00 €).
5.
Noch
offene Detailentscheidungen zum Erlangen Pass
Bei der Grundsatzentscheidung zur Einführung
des Erlangen Passes wurden vom Stadtrat zu verschiedenen Einzelpunkten
Änderungs- oder Ergänzungswünsche formuliert:
Zum Kreis der berechtigten Personen
Einvernehmen besteht bereits bisher für die
Einbeziehung folgender Personengruppen: SGB II-Bezieher, Leistungsbezieher nach
dem dritten und vierten Kapitel SGB XII, Wohngeldempfänger, Kinderzuschlagsempfänger,
Asylbewerber und Empfänger von Kriegsopferfürsorge (geschätzt bis zu 6.000
Personen).Im Einvernehmen mit dem Jugendamt wird die Berücksichtigung folgender
weiterer Personengruppen vorgeschlagen:
·
Kinderpflegegeld
nach dem SGB VIII oder SGB XII
·
Jugendhilfe
/ Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 19, 34, 41 SGB VIII
·
Weiter
wird die Einbeziehung vorgeschlagen für Personen, die ein freiwilliges soziales
Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten.
Geltungsdauer
Entsprechend dem vom Stadtrat geäußerten
Wunsch soll die Gültigkeitsdauer des Erlangen Passes jeweils ein Jahr betragen,
wobei das jeweilige Kalenderjahr maßgeblich ist und durch Anbringen des
Jahresaufklebers auf der Scheckkarte kenntlich gemacht wird.
Zweitausgabe
Entsprechend dem ebenfalls vom Stadtrat
geäußerten Wunsch, soll im Falle des Verlustes eines Erlangen Passes eine
Zweitausstellung gegen eine Gebühr von 3 € vorgesehen werden. Eine nennenswerte
Missbrauchsgefahr wird dadurch nicht gesehen, da der Erlangen Pass im
Scheckkartenformat zwar kein Passbild enthält, jedoch nur zusammen mit einem
gültigen Ausweisdokument nutzbar ist.
ÖPNV Einzeltickets
Nach der aktuellen Beschlusslage können
bedürftige Erlanger (künftig: Inhaber des Erlangen-Passes) folgende
ÖPNV-Tickets zum ermäßigten Preis (rund 25 % Preisvorteil) erwerben:
Monats-Abo, 3-Monats-Abo, 6-Monats-Abo oder Jahres-Abo, wobei aufgrund zwingender
Vorgaben der Genehmigungsbehörde Regierung von Mittelfranken und der Statuten
des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) die Ermäßigungen von der Stadt
Erlangen in vollem Umfang den Verkehrsbetrieben (EStW) erstattet werden müssen.
Diese Lösung wurde in Erlangen gewählt, um speziell den Personen Ermäßigungen
zu verschaffen, die den Bus nicht nur gelegentlich benutzen, sondern regelmäßig
auf die ÖPNV-Nutzung angewiesen sind (z.B. wegen Mitnahme von Kinderwagen oder
Rollator).
In der Stadt Fürth wurde seit dem 1.1.2015
die Ermäßigungsmöglichkeit für Inhaber des örtlichen Sozialpasses auf den
Erwerb von Monats-Abos beschränkt. Inhaber des Nürnberg-Passes erhalten
ebenfalls nur eine Ermäßigung beim Erwerb eines Monats-Abos, das sogar noch
tageszeitlichen Einschränkungen unterliegt.
Nach dem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2014
ist es jedoch ausdrücklicher Wunsch der Stadtratsmehrheit, dass der neue
Erlangen-Pass auch für den Erwerb von ermäßigten Einzelfahrscheinen im ÖPNV
genutzt werden kann. Die Umsetzung dieses Wunsches ist jedoch aus Sicht der
Verwaltung derzeit noch nicht entscheidungsreif (hierzu wird auf die jüngsten
Vorschläge der EStW im Vermerk vom 18.06.2015 verwiesen – siehe Anlage).
Insbesondere müssen für diese neuen
Vorschläge der EStW noch die Möglichkeiten der tatsächlichen und rechtlichen
Umsetzbarkeit, sowie die finanziellen Folgen für den städtischen Haushalt im
Detail erst noch zusammengestellt werden. Entscheidungsreife Vorschläge müssten
von der Verwaltung spätestens zu den Haushaltsentscheidungen 2016 vorgelegt
werden.
Bei einer ersten Durchsicht zu den EStW
Vorschlägen zeigt sich insb. folgender Klärungsbedarf:
·
Verbilligtes
Einzelticket im Automatenverkauf
o
Genehmigung
durch die Regierung
o
Einstimmige
Zustimmung aller VGN Partner
o
Umstellungskosten
bei den Ticket Automaten
o
Verzicht
auf Prüfung der Berechtigung
o
Finanzielle
Folgen für den städtischen Haushalt
·
Verbilligtes
Einzelticket beim Busfahrer
o
Genehmigung
durch die Regierung
o
Einstimmige
Zustimmung aller VGN Partner
o
Kosten
für die Softwareänderung in allen, im Verkehrsverbund eingesetzten Bussen
o
Verzicht
auf die Berechtigungsprüfung durch den Busfahrer
o
Bisher
fehlende Zustimmung der EStW
o
Finanzielle
Folgen für den städtischen Haushalt
·
Verkauf
verbilligter Streifenkarten durch die EStW oder durch die Stadtverwaltung
o
Limitierung
oder unbegrenzte Abgabe von Streifenkarten (Vermeidung der privaten
Weiterveräußerung?)
o
Optische
Erkennbarkeit als verbilligte Streifenkarte?
o
Einrichtung
einer ÖPNV Verkaufsstelle im Bürgeramt?
o
Finanzielle
Beteiligung der EStW an einer solchen städtischen Kartenvorverkaufsstelle?
o
Finanzielle
Folgen für den städtischen Haushalt (knapp 400.000 €, wenn jeder Erlangen Pass
Inhaber alle 2 Wochen eine verbilligte Streifenkarte erwirbt)?
Schwimmbadeintritt
Für bedürftige Bürgerinnen und Bürger werden
derzeit in den Erlanger Schwimmbädern folgende Ermäßigungen gewährt:
·
Einzelkarte 3,30 € anstatt 3,80 €
·
Zehnerkarte 28,00 € anstatt 33,00 €
·
25-er-Karte 65,00 € anstatt 75,00 €
·
Saisonkarte 75,00 € anstatt 100,00 €
Diese eingeräumten Rabatte werden faktisch über
entsprechende Mindereinnahmen des Sportamtes – und damit vom städtischen
Haushalt – getragen, da die betriebsführenden EStW zur Abführung der
tatsächlich eingenommenen Erlöse an das Sportamt verpflichtet sind (Regelung
für das Röthelheim-Bad). Eine Veränderung (Erhöhung) der gewährten Rabatte wäre
somit zwar möglich, müsste aber über das Budget des Sportamtes aufgefangen
werden. Bei der Hanna-Stockbauer-Halle und – künftig – beim Freibad West und
Hallenbad West werden Mindereinnahmen durch Ermäßigungen von den EStW direkt
getragen.
Nach dem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2014
sollen bei Einführung des Erlangen-Passes zunächst alle bestehenden städtischen
Vergünstigungen unverändert übernommen werden. Über spätere Veränderungen ist
im Rahmen der Haushaltsentscheidungen jeweils ein gesonderter
Stadtratsbeschluss notwendig. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch bei den
Schwimmbadeintrittspreisen zum jetzigen Zeitpunkt keine Veränderung
vorzunehmen.
Vereinheitlichung städtischer Vergünstigungen
Das gleiche gilt auch für den, vom Stadtrat
geäußerten Wunsch nach einer möglichst einheitlich gestalteten Höhe der
Vergünstigungen für Dienstleistungen städtischer Ämter und für städtische
Veranstaltungen. Auch dafür sind gesonderte Entscheidungen des Stadtrates im Rahmen
von HH-Beratungen erforderlich, denen umfangreiche Beratungen mit den Verantwortlichen
für diverse Amtsbudgets vorangehen müssen.
Anlagen: 1. EStW Vermerk vom 18.06.2015