Betreff
Einführung eines Erlangen Passes
Vorlage
50/031/2015
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

1. Der Einführung eines Erlangen Passes im kombiniert nutzbaren Scheckkartenformat zur Nutzung für Teilhabeleistungen durch bedürftige Bürgerinnen und Bürger, aber auch gleichzeitig zur Internetgestützten Nutzung und Abrechnung für Bildungs- und Teilhabeleistungen wird zugestimmt. Die Einführung dieses Scheckkartensystem zum Jahreswechsel wird angestrebt.

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung der benötigten B+T-Software, sowie der benötigten Schnittstelle zur Prosoz-Fachsoftware durch KommunalBit zu veranlassen, wobei aus Sicht der Verwaltung das preislich günstigere und fachlich bessere Angebot der Fa. Syrcon bevorzugt wird. Der über die Softwarekosten hinausgehende Aufwand (Parametrierung und Schulungskosten), der aus dem städtischen Haushalt aufzubringen ist, ist durch die im HH bereitstehenden Sachmittel für den Erlangen-Pass gedeckt.

 

 

3. Den weiteren Verwaltungsvorschlägen zur Gestaltung und Nutzung des Erlangen Passes (Scheckkartenformat, Kreis der berechtigten Personen, Geltungsdauer, Zweitausgabe gegen Gebühr, Schwimmbadeintritt, Vereinheitlichung städtischer Vergünstigungen) wird zugestimmt.

 

 

4. Auch zur Frage von verbilligten ÖPNV Tickets für Erlangen Pass Inhaber soll es zunächst bei der bisherigen Lösung bleiben (nur verbilligte ÖPNV Abos). Zum Wunsch auf Abgabe verbilligter Einzelkarten oder Streifenkarten für Erlangen Pass Inhaber ist derzeit noch keine Entscheidungsreife gegeben, da tatsächliche und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten sowie finanzielle Konsequenzen der einzelnen diskutierten Vorschläge erst noch abgeklärt werden müssen. Eventuelle Umsetzungsvorschläge müssten jedoch von der Verwaltung spätestens zu den Haushaltsberatungen 2016 vorgelegt werden.

 


1.    Grundsatzbeschluss zur Einführung des Erlangen Passes

Nach Vorberatung in den zuständigen Stadtratsausschüssen hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.11.2014 den Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Erlangen Passes gefasst. Dadurch soll für bedürftige Bürgerinnen und Bürger die Inanspruchnahme von Vergünstigungen erleichtert und eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Erlangen ermöglicht werden.

Durch diesen Erlangen Pass sollen im ersten Schritt alle bestehenden Vergünstigungen bei städtischen Ämtern und städtischen Veranstaltungen (inkl. der bestehenden ÖPNV-Ermäßigungen) gebündelt werden. Nach der Einführung des Erlangen Passes sollte sich die Verwaltung möglichst um eine Ausweitung der ermäßigten Leistungen, sowie um eine möglichst breite Ausweitung der – auch externen – Leistungsanbieter bemühen. Darüber hinaus soll sich die Verwaltung um Werbeaktivitäten und Bereitstellung von geeignetem Informationsmaterial, sowie um eine möglichst intensive Nutzung des Erlangen Passes bemühen.

Neben der Grundsatzentscheidung zur Einführung des Erlangen Passes hatte der Stadtrat in seinem Beschluss vom 27.11.2014 allerdings noch bei diversen Einzelfragen (Gestaltung des Passes, Kreis der berechtigten Personen, Geltungsdauer des Passes, gebührenpflichtige Zweitausgabe bei Verlust, verbilligte Einzeltickets für ÖPNV und Schwimmbad sowie möglichst einheitliche Vergünstigungen bei städtischen Leistungen) Verbesserungs- und Änderungswünsche formuliert.

 

2.    Bisherige Vorbereitungsarbeiten

Wie im Grundsatzbeschluss vom 27.11.2014 gefordert, wurden von der Verwaltung die benötigten Personal- und Finanzressourcen zum Haushalt und Stellenplan 2015 angemeldet und im Januar 2015 vom Stadtrat auch beschlossen. Seit dem Vorliegen der Genehmigung des Haushalts durch die Regierung können nun auch Stellenbesetzung und Beschaffungen in Angriff genommen werden.

Unabhängig davon wurde  bereits Anfang des Jahres damit begonnen, Informationen und Erfahrungen über die Konzepte zur Umsetzung kommunaler Sozialpässe in diversen Städten einzuholen und zu prüfen.

Dabei hat sich gezeigt, dass kommunale Sozialpässe aus Papier oder Karton zwar relativ einfach herzustellen sind, bei Ausgabe und Handhabung jedoch durch die Verwaltung  relativ viel „Handarbeit“ erfordern – vor allem aber, dass sie von den berechtigten Personen nicht so intensiv wie erwünscht genutzt werden. Nahezu überall sahen sich die örtlichen Verwaltungen dazu gezwungen, Werbeaktionen für die bessere Akzeptanz und für eine intensivere Nutzung ihrer kommunalen Sozialpässe zu starten.

Daneben gibt es mittlerweile auch in einigen Kommunen (allerdings weniger im Süddeutschen Bereich) Sozialpässe im Scheckkartenformat, die verschiedene Vorteile aufweisen:

·         Zum einen berichten diese Kommunen von einer unerwartet hohen Inanspruchnahme und Akzeptanz dieser Scheckkarten durch die anspruchsberechtigten Personen. Das Scheckkartenformat wird offenkundig als deutlich attraktiver, als professioneller und als „neutral“ (ohne Risiko der Stigmatisierung) empfunden. Nur so ist die intensivere Nutzung durch die Berechtigten erklärbar.

·         Diese Scheckkarten als Sozialpass werden vom Hersteller auch ausgabefertig und einzeln nummeriert geliefert, sodass bei der Ausgabe nur noch die persönlichen Daten eingetragen und in der Akte die Scheckkartennummer eingetragen werden muss. Die Herstellung des Sozialpasses entfällt für die Verwaltung. Die Gültigkeitsdauer (jeweils Kalenderjahr) wird durch einen kleinen Jahresaufkleber kenntlich gemacht.

·         Soweit durch die Nutzung des Sozialpasses lediglich eine Vergünstigung in Anspruch genommen wird und keine anschließenden Abrechnungsprozesse zwischen Stadt und Anbieter ausgelöst werden (dies ist in Erlangen der Fall, mit Ausnahme der ÖPNV Ermäßigung), erweist sich diese Scheckkartenlösung als einfacher, deutlich attraktiver und deutlich benutzerfreundlicher als die Papiervariante. Für die seit 2013 in Erlangen geltende ÖPNV Ermäßigung müsste es allerdings beim ergänzenden Berechtigungsschein bleiben, den die EStW weiterhin für die nötigte Abbuchungserlaubnis vom Konto des Berechtigten, für statistische Zwecke sowie für die Abrechnung mit dem Sozialamt benötigen. Die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Berechtigungsscheines wäre jedoch aus diesen Gründen auch bei einem Erlangen Pass in Papierform weiterhin gegeben.

·         Das Scheckkartenformat bietet jedoch darüber hinaus noch weitere erhebliche Vorteile durch die Möglichkeit der Kombination mit einem Großteil der Bildungs- und Teilhabeleistungen.

 

3.    Erleichterungen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen

In einigen Städten mit einem kommunalen Sozialpass im Scheckkartenformat werden erhebliche Erleichterungen und Vorzüge für alle Beteiligten durch eine weitere Nutzung dieser Karten im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen realisiert. Dies gilt zwar nicht für alle, aber doch  für die Mehrzahl der B+T-Leistungen (z.B. nicht für die halbjährliche Schulbeihilfe, die auch weiterhin vom Sozialamt an die Familien ausbezahlt wird). Die Verbesserung besteht im Kern darin, dass das bisherige, einzig mögliche Gutscheinverfahren (die erteilten Gutscheine werden beim Leistungsanbieter abgegeben und von diesem zur Abrechnung mit dem Sozialamt benutzt) ersetzt wird durch die wesentlich einfachere und unbürokratische Abwicklung von Abrechnung und Bezahlung über das Internet. Dies erfordert zwar innerhalb der Verwaltung und bei den Anbietern die Umstellung einiger Abläufe (und das vorherige Erbringen von Überzeugungsarbeit). Aus den Kommunen, die dieses Verfahren nutzen, wird jedoch die Erfahrung vermittelt, dass dies nach kürzester Zeit von allen Beteiligten als wesentliche Erleichterung gesehen wird und nach kürzester Zeit auch auf keine Widerstände mehr stößt.

·         Bei der B+T Scheckkarte handelt es sich um die gleiche Karte wie beim kommunalen Sozialpass (ohne optische Abweichung). B+T berechtigte Kinder und Jugendliche erhalten also nur eine Scheckkarte, die sowohl für B+T Leistungen genutzt werden kann, wie auch als Sozialpass. Nicht B+T berechtigte Erwachsene dagegen können ihre Scheckkarte nur als Sozialpass nutzen.

·         Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für B+T Leistungen bleibt unverändert wie bisher. Durch die (von KommunalBit zu beschaffende) Schnittstellensoftware wird jedoch die Verbindung von der Fachsoftware im Sozialamt zum Internet hergestellt. Da wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit jede bewilligte und jede bezahlte B+T-Leistung in die Fachsoftware eingetragen werden muss, greift das Internet gestützte Abrechnungs- und Bezahlsystem  auf diesen Datenbestand zu. Unter der registrierten Scheckkartennummer ist die ausgegebene Karte dabei jeweils für bestimmte B+T-Leistungen mit bestimmten Beträgen und mit bestimmter Gültigkeitsdauer freigeschaltet. Der einzelne Leistungsanbieter (z.B. der Sportverein, dessen Mitgliedsbeitrag über B+T finanziert werden soll) braucht dann nicht mehr durch umständliches Einsammeln, Abzeichnen und Einreichen der ausgestellten Gutscheine beim Sozialamt die Abrechnung vornehmen. Vielmehr erhält er über die Scheckkartennummer Zugang zum Abrechnungssystem im Internet, gibt dort den entsprechenden Abrechnungsbetrag ein und erhält im nächsten, regelmäßigen Abrechnungslauf  die Überweisung auf sein Konto. Sämtliche Einzelbuchungen können vom jeweiligen Leistungsanbieter oder vom Sozialamt kontrolliert und als Abrechnungslisten ausgedruckt werden.

·         Für die Leistungsanbieter entfällt die Abrechnung und Einreichung von Papiergutscheinen – stattdessen erfolgt nach einfacher Eintragung im Internet eine zeitnahe Überweisung. Für die Verwaltung entfällt die Ausgabe und Prüfung von Gutscheinen, sowie die Vornahme der Überweisungen. Darüber hinaus erhoffen wir uns wesentliche Erleichterungen bei der Bilanzierung der Ergebnisse und bei der statistischen Erfassung der Ergebnisse (Reporting).

·         Durch einen Besuch im Sozialamt der Stadt Darmstadt, wo dieses System seit  fast 2  Jahren praktiziert wird, konnten wir uns von den Vorteilen dieses Systems überzeugen. Nach den praktischen Erfahrungen in der Stadt Darmstadt hat dieses System – nach geringfügigen Einführungsproblemen – eine hohe Akzeptanz bei Nutzern und Anbietern erreicht und seine konzeptionellen Vorzüge und Erleichterungen voll zur Geltung bringen können.

4.    Notwendige Beschaffungen

Zur Nutzung dieser Vorteile schlägt die Verwaltung deshalb vor nicht nur den Erlangen Pass in Scheckkartenformat einzuführen, sondern auch die notwendigen Beschaffungen vorzunehmen, um diese Scheckkarten gleichzeitig im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen zur Internet gestützten Abrechnung und Auszahlung der B+T-Leistungen nutzen zu können. Soweit bekannt wäre Erlangen die erste Kommune in Bayern, die diese Internet gestützte B+T-Abwicklung mit gleichzeitiger Nutzung als attraktiver kommunaler Sozialpass in Gebrauch hat.

 

Benötigt werden dafür

·         ein Softwareprogramm zur Registrierung, Freigabe, Abrechnung und Überweisung von B+T-Leistungen im Internet  (zu beschaffen von KommunalBit). Die Kosten für Bereitstellung und Betrieb des Systems belaufen sich bei der Firma Sodexo auf mtl. 2.000,00 € zzgl. MwSt., bei der Firma Syrcon auf mtl. 1.625,00 € zzgl. MwSt. Bei beiden Angeboten ist die kostenfreie Bereitstellung von bis zu 5.000 B+T-Scheckkarten sowie bis zu weiteren 8.000 Erlangen Pass Scheckkarten im Angebot enthalten. Beide Systeme funktionieren in vergleichbarer Weise und können auf positive Erfahrungen in verschiedenen deutschen Referenzkommunen verweisen. Eine wesentliche Unterscheidung – neben dem Preis – lässt sich bei der angebotenen Dienstleistung lediglich insofern feststellen, als die Firma Syrcon 14-tägige Überweisungsläufe durchführt, während beim Angebot der Firma Sodexo ein Abrechnungslauf nur einmal im Monat vorgesehen ist. Die Verwaltung schlägt deshalb die Anschaffung des Syrcon-Systems vor.

·         Das Schnittstellenprogramm zur Verbindung der Internetsoftware mit dem vorhandenen Sozialhilfeprogramm Prosoz ist beim Softwarehersteller Prosoz verfügbar und auch in anderen Referenzkommunen im Einsatz. Die Beschaffung dieser Schnittstelle (Anschaffungskosten von 12.495,00 € einmalig + 278,02 € mtl. Pflegeaufwand) fällt in die Zuständigkeit von KommunalBit und ist in jedem Fall erforderlich, egal ob vorher die Beschaffungsentscheidung der Stadt auf das Angebot der Firma Syrcon oder auf das Angebot der Firma Sodexo fällt.

·         Hinzu kommt noch die Notwendigkeit der Beauftragung von Prosoz für die erforderlichen Parametrierungsarbeiten im Prosoz-System (einmalige Anschaffungskosten von 5.283,60 €)

·         Schulungsaufwand für die späteren Nutzer des Internet gestützten Abrechnungssystems in Verwaltung und bei den B+T Leistungsanbietern (geschätzte Kosten ca. 2.000,00 €).

 

5.    Noch offene Detailentscheidungen zum Erlangen Pass

Bei der Grundsatzentscheidung zur Einführung des Erlangen Passes wurden vom Stadtrat zu verschiedenen Einzelpunkten Änderungs- oder Ergänzungswünsche formuliert:

 

Zum Kreis der berechtigten Personen

Einvernehmen besteht bereits bisher für die Einbeziehung folgender Personengruppen: SGB II-Bezieher, Leistungsbezieher nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII, Wohngeldempfänger, Kinderzuschlagsempfänger, Asylbewerber und Empfänger von Kriegsopferfürsorge (geschätzt bis zu 6.000 Personen).Im Einvernehmen mit dem Jugendamt wird die Berücksichtigung folgender weiterer Personengruppen vorgeschlagen:

·         Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII

·         Jugendhilfe / Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 19, 34, 41 SGB VIII

·         Weiter wird die Einbeziehung vorgeschlagen für Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten.

 

Geltungsdauer

Entsprechend dem vom Stadtrat geäußerten Wunsch soll die Gültigkeitsdauer des Erlangen Passes jeweils ein Jahr betragen, wobei das jeweilige Kalenderjahr maßgeblich ist und durch Anbringen des Jahresaufklebers auf der Scheckkarte kenntlich gemacht wird.

 

Zweitausgabe

Entsprechend dem ebenfalls vom Stadtrat geäußerten Wunsch, soll im Falle des Verlustes eines Erlangen Passes eine Zweitausstellung gegen eine Gebühr von 3 € vorgesehen werden. Eine nennenswerte Missbrauchsgefahr wird dadurch nicht gesehen, da der Erlangen Pass im Scheckkartenformat zwar kein Passbild enthält, jedoch nur zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument nutzbar ist.

 

ÖPNV Einzeltickets

Nach der aktuellen Beschlusslage können bedürftige Erlanger (künftig: Inhaber des Erlangen-Passes) folgende ÖPNV-Tickets zum ermäßigten Preis (rund 25 % Preisvorteil) erwerben: Monats-Abo, 3-Monats-Abo, 6-Monats-Abo oder Jahres-Abo, wobei aufgrund zwingender Vorgaben der Genehmigungsbehörde Regierung von Mittelfranken und der Statuten des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) die Ermäßigungen von der Stadt Erlangen in vollem Umfang den Verkehrsbetrieben (EStW) erstattet werden müssen. Diese Lösung wurde in Erlangen gewählt, um speziell den Personen Ermäßigungen zu verschaffen, die den Bus nicht nur gelegentlich benutzen, sondern regelmäßig auf die ÖPNV-Nutzung angewiesen sind (z.B. wegen Mitnahme von Kinderwagen oder Rollator).

In der Stadt Fürth wurde seit dem 1.1.2015 die Ermäßigungsmöglichkeit für Inhaber des örtlichen Sozialpasses auf den Erwerb von Monats-Abos beschränkt. Inhaber des Nürnberg-Passes erhalten ebenfalls nur eine Ermäßigung beim Erwerb eines Monats-Abos, das sogar noch tageszeitlichen Einschränkungen unterliegt.

Nach dem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2014 ist es jedoch ausdrücklicher Wunsch der Stadtratsmehrheit, dass der neue Erlangen-Pass auch für den Erwerb von ermäßigten Einzelfahrscheinen im ÖPNV genutzt werden kann. Die Umsetzung dieses Wunsches ist jedoch aus Sicht der Verwaltung derzeit noch nicht entscheidungsreif (hierzu wird auf die jüngsten Vorschläge der EStW im Vermerk vom 18.06.2015 verwiesen – siehe Anlage).

Insbesondere müssen für diese neuen Vorschläge der EStW noch die Möglichkeiten der tatsächlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit, sowie die finanziellen Folgen für den städtischen Haushalt im Detail erst noch zusammengestellt werden. Entscheidungsreife Vorschläge müssten von der Verwaltung spätestens zu den Haushaltsentscheidungen 2016 vorgelegt werden.

Bei einer ersten Durchsicht zu den EStW Vorschlägen zeigt sich insb. folgender Klärungsbedarf:

·         Verbilligtes Einzelticket im Automatenverkauf

o   Genehmigung durch die Regierung

o   Einstimmige Zustimmung aller VGN Partner

o   Umstellungskosten bei den Ticket Automaten

o   Verzicht auf Prüfung der Berechtigung

o   Finanzielle Folgen für den städtischen Haushalt

·         Verbilligtes Einzelticket beim Busfahrer

o   Genehmigung durch die Regierung

o   Einstimmige Zustimmung aller VGN Partner

o   Kosten für die Softwareänderung in allen, im Verkehrsverbund eingesetzten Bussen

o   Verzicht auf die Berechtigungsprüfung durch den Busfahrer

o   Bisher fehlende Zustimmung der EStW

o   Finanzielle Folgen für den städtischen Haushalt

·         Verkauf verbilligter Streifenkarten durch die EStW oder durch die Stadtverwaltung

o   Limitierung oder unbegrenzte Abgabe von Streifenkarten (Vermeidung der privaten Weiterveräußerung?)

o   Optische Erkennbarkeit als verbilligte Streifenkarte?

o   Einrichtung einer ÖPNV Verkaufsstelle im Bürgeramt?

o   Finanzielle Beteiligung der EStW an einer solchen städtischen Kartenvorverkaufsstelle?

o   Finanzielle Folgen für den städtischen Haushalt (knapp 400.000 €, wenn jeder Erlangen Pass Inhaber alle 2 Wochen eine verbilligte Streifenkarte erwirbt)?

 

Schwimmbadeintritt

Für bedürftige Bürgerinnen und Bürger werden derzeit in den Erlanger Schwimmbädern folgende Ermäßigungen gewährt:

·         Einzelkarte     3,30 € anstatt 3,80 €

·         Zehnerkarte    28,00 € anstatt 33,00 €

·         25-er-Karte     65,00 € anstatt 75,00 €

·         Saisonkarte    75,00 € anstatt 100,00 €

Diese eingeräumten Rabatte werden faktisch über entsprechende Mindereinnahmen des Sportamtes – und damit vom städtischen Haushalt – getragen, da die betriebsführenden EStW zur Abführung der tatsächlich eingenommenen Erlöse an das Sportamt verpflichtet sind (Regelung für das Röthelheim-Bad). Eine Veränderung (Erhöhung) der gewährten Rabatte wäre somit zwar möglich, müsste aber über das Budget des Sportamtes aufgefangen werden. Bei der Hanna-Stockbauer-Halle und – künftig – beim Freibad West und Hallenbad West werden Mindereinnahmen durch Ermäßigungen von den EStW direkt getragen.

Nach dem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2014 sollen bei Einführung des Erlangen-Passes zunächst alle bestehenden städtischen Vergünstigungen unverändert übernommen werden. Über spätere Veränderungen ist im Rahmen der Haushaltsentscheidungen jeweils ein gesonderter Stadtratsbeschluss notwendig. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch bei den Schwimmbadeintrittspreisen zum jetzigen Zeitpunkt keine Veränderung vorzunehmen.

 

Vereinheitlichung städtischer Vergünstigungen

Das gleiche gilt auch für den, vom Stadtrat geäußerten Wunsch nach einer möglichst einheitlich gestalteten Höhe der Vergünstigungen für Dienstleistungen städtischer Ämter und für städtische Veranstaltungen. Auch dafür sind gesonderte Entscheidungen des Stadtrates im Rahmen von HH-Beratungen erforderlich, denen umfangreiche Beratungen mit den Verantwortlichen für diverse Amtsbudgets vorangehen müssen.

 


Anlagen:        1. EStW Vermerk vom 18.06.2015