IvP.-N r. 541.400 "Ortsumgehung Eltersdorf"
Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für:
IP-Nr.
541.400 |
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Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von
Verpflichtungsermächtigungen bei:
IP-Nr. 541.132 |
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Zur
Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende
Investitions-,
Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im
Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
./. € |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung |
120.000,00 € |
Es
stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
70.957,61 € |
Verpflichtungsermächtigung
für 2016 |
50.000,00 € |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
/. € |
Summe
der bereits vorhandenen Mittel |
240.957,61 € |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
315.957,61 € |
Die Mittel werden benötigt auf Dauer
einmalig von für Auftragsvergabe im Jahr 2015
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget
zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw.
Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vergabe der weiteren Planungsleistungen
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Umschichtung
der VE in Höhe eines Teilbetrags von 75.000 €.
Die
bei der IP-Nr. 541.132 im Jahr 2015 für das Jahr 2016 veranschlagte VE in Höhe
von 860.000 € wird in 2015 nicht in Anspruch genommen, da die Maßnahme aufgrund
des aktuellen Planungsstandes und der beabsichtigten Großbaustellen im Bereich
des Universitätsklinikums nach derzeitigem Sachstand nicht vor 2017
durchgeführt werden kann.
Der
Finanzmittelbedarf bei der IP-Nr. 541.400 „Ortsumgehung Eltersdorf“ in Höhe von
insgesamt ca. 315.000 € begründet sich wie folgt:
·
Durch Aufträge gebundene Finanzmittel |
ca. 75.000 € |
·
Beauftragung der weitergehenden Planungen
als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren (Stufe 2 der
Ingenieurleistungen gemäß Ing.-Vertrag Schüßler-Plan/Gauff vom 10.03.2014) |
ca.
200.000 € |
·
Beauftragung eines Baugrundgutachtens |
ca. 40.000 € |
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht
werden?)
Beschluss des HFPA zur Umschichtung der VE
Anlagen: