Sanierung BW 6.27 Brücke über den Röthelheimgraben zum Gymnasium Fridericianum / Haupteingang
Beschluss nach DA Bau
Den Ausführungen wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke
sollen wie in der Begründung
beschrieben saniert werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch die Bauwerkssanierungen der Brücken über dem Röthelheimgraben zum Parkplatz des Gymnasium Fridericianum bzw. zum Gymnasium Fridericianum wird bei den genannten Bauwerken die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Bauwerke werden entsprechend den aus den Bauwerksprüfungen bekannten individuellen Schäden saniert.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die beiden Brücken über den Röthelheimgraben zum Gymnasium Fridericianum befinden sich in der Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen. Die Bauwerke wurden gemäß DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei ergab sich für die Brücke zum Parkplatz des Gymnasiums gemäß der im Jahr 2014 durchgeführten Hauptprüfung ein kritischer und für die Brücke zum Eingang des Gymnasiums ein ausreichender Zustand. Maßgeblich für den jeweiligen baulichen Zustand sind vor allem die stark geschädigten Geländer mit teilweise abgerosteten Pfosten sowie erhebliche Betonabplatzungen an den Kappen und an den Brückenuntersichten.
Um das Bauwerk instand zu setzen, ist beabsichtigt die Kappen aufgrund ihrer massiven Schäden zu erneuern sowie die vorhandenen Schäden an den Untersichten zu sanieren. Aus Synergieeffekten werden zusätzlich noch die Bauwerksabdichtungen einschließlich der Brückenfahrbahnen und die Geländer erneuert.
Die beiden Sanierungsmaßnahmen sollen jeweils unter einer Vollsperrung erfolgen. Dabei ist beabsichtigt, die Brücke zum Parkplatz des Gymnasiums in den Sommerferien 2015 und die Brücke zum Gymnasium im Anschluss daran zu sanieren.
Für
die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergeben sich gemäß einer groben Kostenannahme
Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 150.000,- €
(BW 6.26: 90.000,- € und BW 6.27: 60.000,- €).
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
150.000,00 € |
bei IPNr.: 541.803 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: 522 102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
5.6.2015 gez. Grasser
Anlagen: Übersichtslageplan