Betreff
Gewässersanierung Erba-Weiher mit Renaturierung Röthelheimgraben; Vollzug der DA-Bau; Zustimmung zur Entwurfsplanung vom 30.05.2015
Vorlage
31/063/2015
Aktenzeichen
I/31
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau
  1. Die Entwurfsplanung vom 30.05.2015 für das Vorhaben „Gewässersanierung Erba-Weiher mit Renaturierung Röthelheimgraben“ wird gemäß DA-Bau beschlossen.

2.    Mit den vorliegenden Entwurfsunterlagen (Bauentwurf) sind die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren einzuleiten und Zuwendungen des Freistaates Bayern zu beantragen.

3.    Gegenüber der Kostenschätzung zum Vorentwurf vom 30.04.2014 sind die Kosten der Maßnahme von brutto 172.000 €  um  30.000 €  auf gesamt brutto  202.000 €  fortzuschreiben. Die Mehrkosten werden vom Mittelansatz der baulichen Umsetzung Gewässerentwicklungsplan abgefangen. Ein Antrag auf Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel ist nicht veranlasst.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen zur Gewässersanierung Erba-Weiher mit Renaturierung Röthelheimgraben auf der Grundlage des Bauentwurfes vom 30.05.2015 weiterzubetreiben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gewässergüte im Erba-Weiher ist nachhaltig zu verbessern. Der (verkleinerte) Erba-Weiher soll als attraktives Element in der Grünachse Röthelheimgraben erhalten bleiben.

Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert möglichst bis 2015, spätestens aber bis 2027 für alle Flüsse und Seen einen guten chemischen und ökologischen Zustand.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bisher mäßige Gewässerstruktur ist durch die Wiederherstellung eines naturnahen Laufes des Röthelheimgrabens im Ober- und Unterlauf des Erba-Weihers zu verbessern. Die fehlende Durchgängigkeit ist mit der Auflassung (ersatzloser Rückbau) der Wehranlage (Staustufe) wieder herzustellen.

Am beplanten Gewässerabschnitt sind Maßnahmen zur Habitats Verbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung einschl. begleitender Maßnahmen umzusetzen. Weiter sind Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung) sowie Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor zu fördern und zu etablieren.

Der Wassermangelsituation im Röthelheimgraben Rechnung tragend, ist als nachhaltigste Lösung eine Verkleinerung des Erba-Weihers mit Anlage eines naturnahen Gewässerbettes im Oberlauf umzusetzen. Der Lösungsansatz umfasst folgende Teilmaßnahmen:

·         Rückbau der sanierungsbedürftigen Wehranlage, Abdichten des Untergrundes und Ersatzbau als Schwelle mit Grundablass und Sohlgleite zur Herstellung der Druchgängigkeit

·         Entnahme und Verwertung des Schlammes im Ablaufsegment des Weihers mit anschließender Abdichtung der Weihersohle

·         Auflassung des Weihers im oberen Drittel und Renaturierung des Röthelheimgrabens in diesem Bereich

·         Rückbau des sanierungsbedürftigen Brückenbauwerks und Ersatz durch einen Rahmendurchlass, ausgeführt als Stahlbeton-Fertigteil.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Vorkonzept zur Sanierung des Erba-Weihers und Röthelheimgrabens vom 30.04.2014 wurde im UVPA am 03.06.2014 zur Kenntnis gegeben.

Im nächsten Schritt war die Planungsphase „Entwurfsplanung“ für die Sanierung des Erba-Weihers mit Renaturierung Röthelheimgraben zu beauftragen. Mit den Entwurfsunterlagen (Bauentwurf) sollen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet und Zuwendungen des Freistaates Bayern beantragt werden.

Der weitere Zeitplan geht von einem Baubeginn im Oktober 2015 und einer Fertigstellung im Frühjahr 2016 aus.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Gemäß vorliegender Kostenberechnung zum Bauentwurf vom 30.05.2015 sind für die Maßnahme Gesamtkosten von brutto rd. 183.500 €  zuzüglich 10 % Baunebenkosten, also insgesamt brutto rd.  202.000 €   zu veranschlagen. Gegenüber der Kostenschätzung zum Vorkonzept vom 30.04.2014 ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von brutto  30.000 €.
Die Mehrkosten setzen sich aus rd.  22.000 €  für Abbruch und Ersatzbau des Brückenbauwerks als Stahlbeton-Rahmendurchlass und rd.  8.000 €  für eine umfassendere Abdichtung des Sohlbereiches und die teilweise Umgestaltung der Uferbereiche zusammen.
Der von Amt 66 geplante Ersatzbau des Brückenbauwerkes als Stahl-Holzkonstruktion mit einem deutlich höheren Kostenumfang kann damit entfallen.

      Im Haushalt 2015 stehen für die Sanierung des Erba-Weihers rd.  47.000 €  zur Verfügung – weitere   135.000 €  für die Renaturierung des Röthelheimgrabens aus dem Inv.Ansatz „Baul. Umsetzung Gewässerentwicklungsplan“.

      Analog „Alterlanger See“ soll die Sanierungsmaßnahme teilweise durch Sponsoring finanziert werden. Das von der Brauerei Kitzmann initiierte Spendenaufkommen für die Maßnahme beläuft sich bis dato auf rd. 20.000 €.

      Korrespondierende Einnahmen:   Soweit sich die Kosten auf Ausbaumaßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beziehen, ist von einer anteiligen staatlichen Förderung von 65 % auszugehen. Ein grundsätzlicher Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme wurde beim Freistaat Bayern bereits gestellt.

 

Investitionskosten:

202.000 €   

bei IPNr.: 552.501+ 552.514

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

130.000 €

bei Sachkonto:552.501ES, 552.514ES + 552.513EP

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr. 552.501 + 552.514

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                                    2.6.2015  gez. Grasser

 


Anlagen: