Betreff
Jahresabschluss 2011 des städtischen Haushalts
Vorlage
II/080/2015
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Die Vorlage des Jahresabschlusses 2011 mit seinen Bestandteilen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Vermögensrechnung (Bilanz) und Anhang mit Anlagen sowie Rechenschaftsbericht wird bestätigt.


1.        Ausgangslage

Nach den gesetzlichen und städtischen Regelungen sind die Jahresabschlüsse für den Gesamthaushalt und die rechtsfähigen Stiftungen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorzulegen.

 

Die Jahresabschlüsse umfassen die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Vermögensrechnung (Bilanz) und den Anhang mit Anlagen. Dem Anhang beizufügen sind die Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Eigenkapitalübersicht, eine Verbindlichkeitenübersicht und eine Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen.

 

Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Bedingt durch die Umstellung der Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung und die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen und der Eröffnungsbilanzen der rechtlich selbständigen Stiftungen jeweils mit Stichtag 01.01.2009 durch Beschluss des Stadtrates Erlangen am 21.03.2013 konnten die Jahresabschlüsse 2011 nicht fristgerecht aufgestellt und vorgelegt werden.

 

Der Jahresabschluss 2011 der rechtsfähigen Stiftungen wird nachgereicht.

 

2.   Ergebnis/Wirkungen

Der Jahresabschluss 2011 der Stadt Erlangen zeigt folgende wesentliche Ergebnisse:

·      Die Gesamtergebnisrechnung weist, nach einem Fehlbetrag von 4,6 Mio. Euro im Jahr 2010, im Jahr 2011 wiederum einen Fehlbetrag aus und zwar in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Der Ausweis eines Jahresfehlbetrags ist negativ zu bewerten. Der erneute Ausweis eines Fehlbetrages ist nur unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung positiv zu bewerten, da diese ursprünglich von einem Fehlbetrag von 12,7 Mio. Euro ausgegangen ist.

·      Aus dem Jahr 2009 ist eine Ergebnisrücklage von 6,4 Mio. Euro vorhanden. Von dieser Ergebnisrücklage ist – wenn auch der diesbezügliche Stadtratsbeschluss noch nicht gefasst werden konnte – gedanklich der Fehlbetrag des Jahres 2010 abzuziehen. Die verbleibenden 1,8 Mio. Euro Ergebnisrücklage reichen aber nicht aus, um das Defizit der Jahresrechnung 2011 vollständig ausgleichen zu können. Der verbleibende Fehlbetrag von 0,6 Mio. Euro ist gem. § 24 Abs. 4 KommHV-Doppik in das Jahr 2012 vorzutragen. Der Haushaltsausgleich ist somit gem. § 24 Abs. 1 KommHV-Doppik nicht erreicht.

·      Die Gesamtfinanzrechnung, die die Ströme der Ein- und Auszahlungen abbildet, weist einen negativen Saldo aus Investitionstätigkeit von 4,5 Mio. Euro und einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4,2 Mio. Euro aus, sodass sich ein Finanzierungsmittelfehlbetrag von rd. 8,7 Mio. Euro ergibt. Die Planung wies einen Fehlbetrag von 18,6 Mio. Euro aus. Zur Finanzierung der Investitionen war die Aufnahme von Krediten erforderlich. Insgesamt ist für das Haushaltsjahr 2011 eine Neuverschuldung von 14,9 Mio. Euro auszuweisen.

·      Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lagen mit 27,3 Mio. Euro – die extrem hohen Auszahlungen im Jahr 2010 ausgenommen (46,4 Mio. Euro) – im Schnitt der Vorjahre.

·      Das Gewerbesteuerergebnis brutto fiel mit 59,7 Mio. Euro um 9 Mio. Euro besser als im Vorjahr aus und lag damit etwa beim Wert des Jahres 2009 mit 56,9 Mio. Euro. Das sehr gute Ergebnis des Jahres 2008 mit 76,6 Mio. Euro konnte aber nicht erreicht werden.

·      Der Bestand an Finanzmitteln der Stadt Erlangen hat sich im Rechnungsjahr von 22,1 Mio. Euro um 6,8 Mio. Euro auf 28,9 Mio. Euro erhöht. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Erlangen war während des Haushaltsjahres 2011, auch durch die Aufnahme von Kassenkrediten, jederzeit gewährleistet.

·      Der Ausgleich des Finanzierungsmittelfehlbetrages von 8,7 Mio. Euro erfolgte durch die Neuverschuldung von 14,9 Mio. Euro. Aus der Neuverschuldung wurden zum Stichtag 31.12.2011 6,2 Mio. Euro der Liquidität (= Bestand an Finanzmitteln) zugeführt (Hinweis: der oben beschriebene Liquiditätszuwachs von 6,8 Mio. Euro ist durch einen Zuwachs an Liquidität haushaltsfremder Vorgänge mit bedingt).

·      Nicht in Anspruch genommene Haushaltsansätze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden in Höhe von 17,8 Mio. Euro auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

·      Der Sonderrechnung Budgetergebnisse wurden auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 28.06.2012 0,5 Mio. Euro zugeführt.

·      Die Verschuldung des Kernhaushalts hat sich von 131,6 Mio. Euro während des Jahres 2011 auf 146,5 Mio. Euro erhöht. Bei einem Stand von 104.312 Einwohnern (gem. Zensus 2011) zum 31.12.2011 ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.405 Euro.

·      Die Bilanzsumme hat sich im Jahresverlauf von 821,4 Mio. Euro auf 842,8 Mio. Euro erhöht.
Auf der Aktivseite ist dies wesentlich auf eine Erhöhung des Anlagevermögens von 762,2 Mio. Euro auf 772,9 Mio. Euro zurückzuführen. Maßgebliche Positionen auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten, die sich von 165,8 Mio. Euro auf 179,1 Mio. Euro wesentlich erhöht haben und die Sonderposten, die von 161,7 Mio. Euro auf 168,2 Mio. Euro gestiegen sind. Die Mehrung des Anlagevermögens sind somit ausschließlich durch Sonderposten bzw. Kredite finanziert; es gibt keinen städt. Eigenfinanzierungsanteil.
Das Eigenkapital hat sich von 246,3 Mio. Euro auf 245,2 Mio. Euro reduziert.

 

3.   Ressourcen
Der Jahresfehlbetrag des städtischen Haushalts kann gem. § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik teilweise mit der Ergebnisrücklage verrechnet werden. Hierüber hat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtrat Entscheidungsbefugnis.
Das nach Verrechnung mit der Ergebnisrücklage verbleibende Defizit ist in das Jahr 2012 vorzutragen.

 


Anlagen:       

Anlage 1 Anhang zum Jahresabschluss 2011

Anlage 2 Rechenschaftsbericht 2011