Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
- Jahresabschluss 2014 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2014 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Vorlage
EBE-B/008/2015
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2014.
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2014 fest und beschließt den bilanziellen Jahresverlust in Höhe von 3.005 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
  hinsichtlich wirtschaftlicher Führung und Rechnungslegung

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Gewinnverwendung

- Erteilung der Entlastung

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Begutachtung im BWA am 23.06.2015
- Beschluss im RevA am 01.07.2015
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahres-
  gewinns und Erteilung der Entlastung im StR am 23.07.2015

 


Der Jahresabschluss 2014 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2015 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 27.11.2014 durch die Fa. Rödl & Partner GmbH, 90491 Nürnberg. Die Prüfung erfolgte in einer Vorprüfung im Monat November 2014 und in einer Hauptprüfung im Monat April 2015. Die Prüfung wurde am 30. April 2014 abgeschlossen.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2014 vollinhaltlich erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2014 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionssausschuss am 01.07.2015 vorgesehen.

 

Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 23.07.2015 den geprüften Jahresabschluss 2014 feststellen und über die Behandlung des Jahresgewinns beschließen.

 

Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2014 in Höhe von 3.005 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

 

Die Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 für das Geschäftsjahr 2014 des Wirtschaftsprüfers erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ein Testatexemplar des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für das Geschäftsjahr 2014.

 

Erläuterung des Jahresergebnisses

Der Entwässerungsbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2014 Erlöse und Erträge in Höhe von TEUR 19.093, betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 21.817, außerordentliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 281 sowie einen Jahresverlust in Höhe von TEUR 3.005. Gegenüber dem prognostizierten Jahresverlust im Wirtschaftsplan 2014 in Höhe von TEUR 3.266 ist der ausgewiesene Jahresverlust somit um TEUR 261 niedriger als erwartet.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 


Anlagen: