Der Energiebericht für städtische
Gebäude und Einrichtungen wird begutachtet. Die Verwaltung wird beauftragt den
Energiebericht zu veröffentlichen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Schaffung von Transparenz über den Energie- und Wasserverbrauch in den städtischen Gebäuden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Energiecontrolling in Form von Berichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erfassung und Auswertung der Energie- und Wasserverbräuche.
Anlagen: Zusammenfassung des Energieberichts für städtische Gebäude und Einrichtungen 2014
Der ausführliche Bericht wurde den Fraktionen vorab zugesandt.