Betreff
Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen 2014
Vorlage
24/018/2015
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Der Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen wird begutachtet. Die Verwaltung wird beauftragt den Energiebericht zu veröffentlichen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Schaffung von Transparenz über den Energie- und Wasserverbrauch in den städtischen Gebäuden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Energiecontrolling in Form von Berichten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erfassung und Auswertung der Energie- und Wasserverbräuche.

 


Anlagen:  Zusammenfassung des Energieberichts für städtische Gebäude und Einrichtungen 2014

Der ausführliche Bericht wurde den Fraktionen vorab zugesandt.