Antrag der Bürgerversammlung Kosbach/Häusling/Steudach vom 24. März 2015
Der EB 77 führt die Pflege des Sportplatzes des Vereins Kosbacher Stadl unverändert, d.h. mit regelmäßigem Rasenschnitt und 1 x jährlicher Düngung, fort.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bei der Bürgerversammlung „Kosbach/Häusling/Steudach“ am 24. März 2015 wurde der Antrag gestellt, durch zweimalige Platzpflege im Jahr durch den EB 77 die Stadt am Unterhalt des Sportplatzes zu beteiligen.
Im Jahr 2004 wurde in Verbindung mit einer Stellenkürzung die Pflege von Vereinsflächen ohne Schulsport durch den EB 77 eingestellt. Von dieser Regelung war auch die Sportfläche am Kosbacher Stadl betroffen. Aufgrund vermehrter Nachfragen durch den Vereinsvorstand wurde 2011 die Rasenpflege durch den EB 77 wieder aufgenommen. Seitdem führt die Abteilung Stadtgrün wieder regelmäßig den Rasenschnitt mit einer Düngung pro Jahr durch. Damit werden bereits jetzt Leistungen für den Verein erbracht, die in der Personalbemessung der Abteilung Stadtgrün nicht berücksichtigt sind. Die Übernahme von zusätzlichen Pflegeleistungen ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich und würde auch dem Ergebnis der Aufgabenkritik widersprechen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: